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Verfasst am: 02.10.04, 11:14 Titel: 18jähriger mit Null Bock...
Hallo,
Ich hatte folgenden Beitrag Ende September in dieses Forum gestellt:
"Hallo,
wir haben ein paar für uns sehr wichtige Fragen, vielleicht kann jemand helfen?
Es geht um den mitlerweile 18jährigen Sohn meines Lebensgefährten. Er hat mit 16 die Schule "schmeißen müssen", und ist seitdem auf "Arbeits-bzw. Ausbildungssuche"..
Es hat sich aber in dieser Zeit herausgestellt, das er eigentlich herzlich wenig "Lust" darauf hat. Seine "ernsthaften" , an fünf Fingern abzuzählenden Bewerbungen sind wegen seiner schlechten Noten nicht erfolgreich gewesen. Genauso erfolglos möchte er jetzt nur noch jobben. Eine für uns wichtige Frage ist der Unterhalt: Wie sieht es aus, wenn nachweislich festgestellt wird, das er keine Lehrstelle haben möchte. Mein Lebensgefährte hat die Unterhaltszahlung erst einmal eingestellt. Wir wissen, das normalerweise Unterhalt bis zur Vollendung der Lehre gezahlt werden muß. Aber wie sieht es denn aus, wenn keine Lehre gemacht wird? Der Sohn lebt noch bei der Mutter, die gleichfalls arbeitslos ist und seit langem Hilfe von Staat erhält. Wir haben selbst nichts, sind selbsständig und halten uns so gerade über Wasser. Kann uns jemand einen Rat geben? Wie sieht es mit der Unterhaltspflicht aus, wenn definitiv feststeht, das keine Lehre gemacht wird? Und wenn Pflicht trotz allem besteht, wer erhält das Geld? Ganz lieben Dank für eine Antwort!
Erka"
Habe eine sehr hilfreiche Antwort dazu bekommen:
Hallo,
Kinder sind unterhaltsrechtlich verpflichtet, ihre Schul- oder Berufsausbildung zielstrebig zu verfolgen.
Wenn sie keinerlei Ausbildung anstreben, müssen sie sich Arbeit suchen, um - insbesondere ab Volljährigkeit - für ihren Unterhalt selbst aufzukommen.
Andernfalls sind sie so zu behandeln als würden sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, so daß ein Unterhaltsanspruch entfallen dürfte.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
und sag vielen Dank dafür!
Nun hab Ich doch noch weitere Fragen zu obigem Anlass:
Mein Lebensgefährte glaubt, er wäre trotzdem Unterhaltsplichtig. Zumal die Mutter Sozialhilfeempfängerin ist und der Sohn wohl durch sein Verhalten gleichfalls in diese Richtung steuert... die Mutter muß nun ins Krankenhaus und gibt an, das sie dadurch im Moment nichts verdiene und sonst kein Geld ins Haus kommt. Wir sind selbstständig, mein gesamtes Vermögen steckt in meinem Haus und dem Geschäft! Wir verdienen unser Geld zusammen, d.h. gibt er ab, ist es auch von meinem... Wir können geradeso davon leben. Das klingt vielleicht sehr eigen aber sind da nicht irgendwo Grenzen? Ich habe, als wir vor ca. 5 Jahren zusammengezogen sind, sehr viel dazu beigetragen das mein Freund seine Altschulden vom Hals bekommt. Und das war nicht gerade wenig. Er hatte nichts mehr und das ist auch heute noch so! Das meiste Geld kam und kommt immer noch von mir... Und im Moment bin auch Ich mit meinem Geld am Ende...Jetzt soll sein Sohn eine ABM Maßnahme durch das AA mitmachen! Was ist denn nun in dem Fall mit dem Unterhalt? Wird solch eine ABM irgendwie "bezahlt", bekommt man Geld dafür? Wenn der Sohn nun wirklich keine Arbeitsstelle findet, kann er zum Sozialamt gehn? Wie wird denn ein Zwei-Personenhaushalt bei der Unterstützung berechnet? Es sind viele Fragen, Ich weiß! Aber hier geht es auch um meine Existenz und Ich denke manchmal, das mein Lebensgefährte sich mehr Sorgen um seine Ex-Familie macht, als um uns....Auf der einen Seite kann Ich ihn verstehen, es geht ja um seinen Sohn! Aber auf der anderen Seite muß doch irgendwo Schluss sein mit der Gutherzigkeit. Sonst wird der Junge niemals auf eigenen Beinen stehen können....
Ganz lieben Dank
Erka
Verfasst am: 02.10.04, 15:55 Titel: Re: 18jähriger mit Null Bock...
Zwischen Gutherzigkeit und rechtlichem Anspruch ist manchmal ein erheblicher Unterschied, so wohl auch in Ihrem Fall.
Ist der Vater nicht leistungsfähig - ihm steht ein Selbstbehalt von 1000 € zu - braucht er nichts zu zahlen. Eien ABM-Maßnahme wird in der Regel vom Jugendamt bezahlt.
Macht sich der vater trotzdem Sorgen, kann man vielleicht gemeinsam andere Möglichkeiten finden, den Sohn zu unterstützen, und sei es nur moralisch, damit er doch noch mal "Bock auf was hat" (auch dadür sind Väter da, nicht nur zum Zahlen!).
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