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Kontoüberziehung durch Pfändung

 
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egbert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 21:56    Titel: Kontoüberziehung durch Pfändung Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

folgender Fall:

Das Konto des A wird von B gepfändet.
Das Konto weist ein Guthaben auf, das geringer ist als der zu pfändende Betrag.
Die Kontopfändung wird durchgeführt. Das Konto steht durch Überziehung im Soll.

Es besteht für das Konto kein Dispokredit.

Kann eine Pfändung so durchgeführt werden, wie ist die Rechtslage?

Gruss
Egbert
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deal2202
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, eine Pfändung kann so durchgeführt werden. In der Regel wird ja auch Geld eingehen. Wenn es Geld vom Arbeitsamt ist, hat A das Recht sich das Geld binnen 1 Woche abzuheben. Dies geht aber nur am Bankschalter.
Ein Tipp, A soll sich mit dem Gläubiger in Verbindung und eine Ratenzahlung vereinbaren mit der Bitte, die Pfändung ruhen zu lassen. Wenn A das nicht macht, kann es sein, dass A bald eine Kündigung seiner Bank erhält.
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Earl Grey
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

deal2202 hat folgendes geschrieben::
Ja, eine Pfändung kann so durchgeführt werden. In der Regel wird ja auch Geld eingehen. Wenn es Geld vom Arbeitsamt ist, hat A das Recht sich das Geld binnen 1 Woche abzuheben. Dies geht aber nur am Bankschalter.
Nö

Gepfändet wird in erster Linie nur das KontoGUTHABEN. Wird auch "in den Dispo", "die offene Kreditline" usw. gepfändet, ist auch das möglich aber nur, wenn der Schuldner den Dispo selbst abruft. Bei einem reinen Guthabenkonto wie hier, haftet die Bank selbst für das geschilderte Minus.
_________________
In a world of compromise some don´t.
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