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Verfasst am: 28.01.08, 12:16 Titel: Wohnen im Wohnwagen als Student
Hallo,
ich weis nicht genau wo dieses Thema hingehört. Aber ich denke hier kann man mir vielleicht weiter helfen.
Und zwar liegt mein neuer Studienort ca. 1,5 - 2 Stunden von meinem Wohnort weg. Das bedeutet, dass ich am Wochenende nachhause fahren kann und werde. Daher finde ich lohnt es sich nicht für mich extra eine Wohnung in meinem neuen Studienort zu mieten. Da ich über einen kleinen Wohnwagen verfüge, habe ich mir überlegt, ob man dort evtl. unter der Woche wohnen kann, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen haben wird. Z.b dann auf einem Campingplatz. Muss man das auch evtl. als Zweitwohnsitz anmelden?
Ich weis die Frage ist vielleicht ein bisschen komisch. Aber ich habe wirklich keine Ahnung ob das geht oder nicht.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 28.01.08, 12:24 Titel: Re: Wohnen im Wohnwagen als Student
bastibw hat folgendes geschrieben::
Muss man das auch evtl. als Zweitwohnsitz anmelden?
Ich weis die Frage ist vielleicht ein bisschen komisch.
Warum komisch? Der Gesetzgeber hat sich dazu schon Gedanken gemacht.
§ 16 Meldegesetz Baden-Württemberg
Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden
§ 15 MG
An- und Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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