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tätlicher angriff

 
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real flippy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 10:35    Titel: tätlicher angriff Antworten mit Zitat

folgender sachverhalt:

ein pärchen wohnt in einem mehrfamilienhaus. eine neue familie mit 2 kindern zieht in die wohnung unter dem pärchen. diese familie hält sich nicht an ruhezeiten und nimmt auch so keine rücksicht auf andere anwohner. bsp. die türen werden geknallt, die fahrräder blockieren die mülltonnen und die wäscheleinen, durch den lärm der kinder wackeln buchstäblich die wände.
freundliches aufmerksammachen auf diese angelegenheit von seiten des pärchens brachte nichts. beschwerden beim vermieter brachten auch nichts. einzige aussage des vermieters, das pärchen solle die kinder tollerieren oder ausziehen.
dann eskaliert die situation:
die frau des pärchens ruft den vermieter an nachdem der lärmpegel wieder ins unerträgliche gesteigert wurde, geht mit dem telefon ins treppenhaus um dem vermieter zu zeigen was sich dort abspielt.
daraufhin kommt der vater der lärmenden kinder aus der wohnung, nimmt der frau das telefon aus der hand, weigert sich es ihr wiederzugeben und stößt die frau die treppen bis in ihre eigene wohnung hinauf.
die frau geht nocheinmal runter um ihr telefon wiederzubekommen, probiert mit der mutter der kinder nocheinmal vernünftig zu reden. diese beschimpft die frau, nimmt ihrem mann das telefon aus der hand, gibt es der frau mit den worten zurück : du bist doch krank, geh mal zum arzt. daraufhin fängt der mann wieder an die frau die treppe hoch zu stoßen mit den worten: ich bring dich um du schl...
wie íst die rechtslage
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Pärchen:
möglicherweise
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__201.html

Familie:
sicherlich (Du Schl…)
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html

möglicherweise
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__223.html
und (Ich bring dich um…)
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__241.html
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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real flippy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

irgendwas habe ich jetzt falsch gemacht weil mein neuer beitrag nicht gesendet wurde.
so, probiere es jetzt nochmal.
also erstmal vielen dank für die schnelle antwort. komme mit dem ersten link nicht so richtig klar. verstehe ich das richtig, das das vermitteln von lärm ( nehmen wir mal an schreiende kinder) als abhöhren gilt? was hätte das pärchen den dann noch für eine chance, dem vermieter klar zu machen, was in dem haus abläuft? es kann der frau doch niemand verbieten, im hausflur zu telefonieren und der gesprächspartner bekommt den lärm im hintergrund mit. ausserdem ist kindergeschrei ein nichtöffentlich gesprochenes wort?
darf der vater der kinder das telefon einbehalten oder einziehen? das darf doch wenn dann sicherlich nur die polizei? liege ich mit meinen gedanken sehr falsch?
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, ich schrieb ja, möglicherweise.
Ein in der Wohnung der Familie gesprochenes Wort ist für meine Begriffe sicher ein nicht öffentlich gesprochenes Wort. Die Frau des Pärchens darf auch im Hausflur telefonieren. Wenn sie allerdings – und ich gestehe, ein bisschen habe ich es so in etwa schon verstanden – mit dem Telefon im Hausflur vor der Wohnungstür der Familie entlang schleicht, um dem Vermieter zu übermitteln, was hier vorgeht, kann das für meinen Geschmack grenzwertig werden.

Wie es mit dem „Wegnehmen“ des Telefons ist, da bin ich mir nicht sicher. Diebstahl wäre es wohl nicht, da eine Zueignungsabsicht m.E. nicht vorlag. Der Familienvater wollte wohl weniger das Telefon behalten, als eher die weitere Übertragung des Lärms, Geschreis oder Gespräches in diesem Moment unterbinden.

Sollte die ganze „Abhöraktion“ rechtlich unbedenklich sein, wäre das Wegnehmen des Telefons nicht in Ordnung.
Sollte die „Abhöraktion“ nicht rechtmäßig sein, bin ich mir aber auch nicht sicher, ob das Wegnehmen durch Notwehr, Rechtfertigenden Notstand o.ä. gedeckt sein könnte.

Vielleicht liege ich in diesem Punkt ja aber auch völlig daneben.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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