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Verfasst am: 28.01.08, 08:45 Titel: A möchte Schulden eintreiben
Zuerst einmal: nach 15 Minuten tiefen Grübelns, in welches Forum das Schuldrecht bzw. allgemeine moralische Grundsätze gehören habe ich mich entschieden wieder einmal eine (natürlich rein fiktive) Situation zur allgemeinen Behandlung darzustellen.
A und B sind Freunde. Schon seit vielen Jahren kennen sie sich durch ihre zahlreichen zufälligen Begegnungen, sei es nachts auf dem Weg nach Hause oder auch mitten im Wald. B leiht sich immer wieder von A Geld. "Ich steht zu meinem Wort". Über die Jahre haben sich so Schulden angehäuft, es müssten gut 100,- sein. Auch hat B immer wieder versprochen, für die langen Wartezeiten und duldsame Freundschaft aufzukommen, er verspricht immer wieder zusätzliche Zahlungen, sodass es, wenn es nach seinem Wort geht, schon gut 400,- "Schulden" sein müssten.
Nun hat A langsam genug von diesen immerwährend spontanen und zufälligen Begegnungen, er weiß wo B (derzeit) wohnt und möchte, zunächst vergeblich, sein Geld endlich zurück haben. Auch der Adoptivvater von B (welcher den Traditionen seiner eigentlichen indianischen Vorfahren folgt), ein recht wohlhabender Mann, ist A schon länger bekannt. Er hat sogar die aktuellste Handy-Nummer, kann B aber nicht erreichen. In letzter Zeit macht sich A immer wieder die Mühe, zu B zu fahren und dort Sturm zu klopfen, fühlt sich aber dann hilflos da B ja nie Geld zu haben scheint (und anscheinend depressiv ist, weil ihm die Nerven wegsterben- wofür er eine Art Frührente erhält).
Würde A ein Schuldschein weiterhelfen?
Müsste B, moralisch gesehen, die Kosten zur Bezahlung des gewalttätigen inoffiziellen Geldeintreibers auch übernehmen? _________________ If you cannot convince, confuse.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 28.01.08, 23:05 Titel:
Zitat:
Müsste B, moralisch gesehen, die Kosten zur Bezahlung des gewalttätigen inoffiziellen Geldeintreibers auch übernehmen?
Aber hallo.....was ist denn mit den
Zitat:
allgemeine moralische Grundsätze
?
Zunächst sollte man einmal die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, also z.B. einen Mahnbescheid beantragen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Für den Mahnbescheid braucht man Nachweise für die Forderungen, Verzug des Schuldners... Mit gewalttätigen Eintreibern ist es unbürokratischer... nur strafbar... und nicht moralisch. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
gehen wir davon aus A schneit bei B vorbei und bringt ihn dazu einen Schuldschein zu unterschreiben.. müsste dieser außer Datum, Summe, Namen und Unterschrift noch eine weitergehende Form aufweisen?
Was kann A dann mit dem Wisch anfangen?
Und ist es nicht auch unmoralisch die Güte eines langjährigen Freundes zu missbrauchen indem man sein Wort nicht einhält und seine Schulden nicht von sich aus begleicht?
@ report & l-user
Danke für die bisherigen Antworten :> _________________ If you cannot convince, confuse.
Und ist es nicht auch unmoralisch die Güte eines langjährigen Freundes zu missbrauchen indem man sein Wort nicht einhält und seine Schulden nicht von sich aus begleicht?
1) Eventuell nichts, siehe § 821 BGB.
2) Doch, aber das sind höchstens Betrüge. Ich finde das nicht so schlimm wie Gewalttätigkeit, Bedrohung, halbräuberische Erpressung u.ä. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Fragt sich was da überhaupt sinnvoll und rechtens wäre. Liebevolles Zureden und Appelieren an die möglicherweise latent vorhandene Moral? ^^ _________________ If you cannot convince, confuse.
Nicht wieder Geld geben, wenn sich der Freund als unzuverlässig erwiesen hat . Hier wurde das Geld mehrmals gegeben, wenn ich richtig verstanden habe. Und so geben, dass man es auch nachweisen kann, um später ggf. einklagen zu können. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Für den Mahnbescheid braucht man Nachweise für die Forderungen, Verzug des Schuldners...
Nein, das braucht man für den Mahnbescheid noch nicht, erst für den Fall eines streitigen Verfahrens.
Lumen hat folgendes geschrieben::
gehen wir davon aus A schneit bei B vorbei und bringt ihn dazu einen Schuldschein zu unterschreiben.. müsste dieser außer Datum, Summe, Namen und Unterschrift noch eine weitergehende Form aufweisen? Was kann A dann mit dem Wisch anfangen?
Ein Schuldschein stellt ein abstraktes Schuldanerkenntnis dar und hilft dem A aus seiner Klemme heraus: daß er nämlich bisher nichts schriftliches über ausgereichten Darlehen hatte. Kündigt A dann auch noch die Darlehen schriftlich, dann steht einer gerichtlichen Geltendmachung nichts mehr im Wege.
P.S.: Für moralische Enttäuschungen ist dieses Forum nicht zuständig. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Für den Mahnbescheid braucht man Nachweise für die Forderungen, Verzug des Schuldners...
Nein, das braucht man für den Mahnbescheid noch nicht, erst für den Fall eines streitigen Verfahrens.
Ok, ich meinte, dass ein Mahnantrag ohne Forderungs- und Schuldnerverzugsnachweise nicht sinnvoll ist. Es sei denn, man hofft, dass der Schuldner aus irgendwelchen Gründen keinen Widerspruch einlegt. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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