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Wenn ein Rechtsanwalt die Akten bei der Staatsanwaltschaft anfordert, erhält er doch die Originalakten oder nicht?
Im Regelfall ja (ausser bspw in Haftsachen mit mehreren Beschuldigten, da kann es schonmal passieren, dass die verteidiger die ja alle zeitgleich einsicht nehmen wollen, mit gekennzeichneten Kopien vorlieb nehmen müssen)
Zitat:
Gibt es Kopien bei der Staatsanwaltschaft, bzw. sind diese ggf. als Kopien gekennzeichnet?
s.o.
Zitat:
Besitzt die Polizei, ggf. noch einen weiteren Aktensatz?
Alle Originale der Polizei sollen zur StA geleitet werden, regelmäßig verbleiben dort mehrfertigungen oder durchschriften, damit sich bspw der beamte auf den Prozeß vorbereiten kann oder auf Rückfragen auch ohne aufwändigen Aktenversand reagiert werden kann
Gibt es Kopien bei der Staatsanwaltschaft, bzw. sind diese ggf. als Kopien gekennzeichnet?
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In Hessen sind solche Akten als "Duplo-Akten" gekennzeichnet. Ich vermute, dies ist in anderen Bundesländern nicht anders. Ansonsten hat Ex ja schon alles gesagt... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.01.08, 12:18 Titel:
Exrichter hat folgendes geschrieben::
mehrfertigungen oder durchschriften, damit sich bspw der beamte auf den Prozeß vorbereiten kann
Vulgo: seine Aussage rechtzeitig einstudieren kann. Ich staune immer wieder über die Erinnerungsfähigkeit von Polizeibeamten, wenn die Staatsanwaltschaft ihnen einen Vorhalt macht.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 29.01.08, 12:39 Titel:
Hallöle lieber Metzing
Die Festsplatte (Gehirnskasten) eines Polizisten ist zwar recht groß, aber wenn man sich an jeden Mist oder Dreck erinnern sollte/müsste/könnte, dann gerät auch diese an ihre Grenze. Error, Fail out.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.01.08, 13:03 Titel:
Lieber Obermotz,
ich hab ja auch gar kein Problem mit Polizisten, die in der Hauptverhandlung sagen, "ich kann mich nicht erinnern" und dann auf einen Vorhalt sagen: "Wenn ich das so ins Protokoll geschrieben habe, war das auch so." Mich ärgern nur die Polizisten, denen ein Vorhalt gemacht wird und die dann sagen: "Oh, jetzt, wo ich das Protokoll vorgelesen bekomme, erinnere ich mich wieder ganz genau, denn das war ein ganz außergewöhnlicher Fall..." Leider ist die zweite Sorte häufiger anzutreffen...
Dein Argwohn ist ja nachvollziehbar, aber ich komme nicht umhin es regelmäßig und gebetsmühlenartig Deinen Standesgenossen und nunmehr erstmals auch Dir zu erklären:
ein Beamter, der grundsätzlich Zugang zu den Akten bzw zum Vorgang hat, ist sogar verpflichtet (!) sich unter Zuhilfenahme der Akte/des Retents auf das verfahren und die Aussage vorzubereiten... ich sach' nur "fahrlässiger Meineid". Für den Fall, dass der Beamte vereidigt wird und sich im Nachhinein rausstellt, dass seine beeidete Aussage in der HVT sich anders als die Aktenlage darstellt, ist er dran, wenn er sich nicht anstänidg vorbereitet hat. Bei halbjährigen verfahren mit bis zu 100 Blatt schon schwierig. Bei Vorgängen über 5 Jahre und im Regalkilometerberecih (ja, das gibts...) schon fast ein Ding der Unmöglichkeit. Aber es wird (fahrlässigkeitsvorwurf) verlangt. Mit allen dienst- und strafrechtichen Konsequenzen für den Fall des opbliegenheitsverstoßes...
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 29.01.08, 13:45 Titel:
Hallöle
Lieber Exrichter: I am very verblüfft, obgleich dieser Hilfe. Bislang hat sich kein Richter in welch auch immer geführten Verfahren für den polizeilichen Zeugen eingesetzt.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
, too, aber aufgrund der dortigen Vorgehenswise. Bei uns ist der o.a. Vortrag spätestens dann usus, wenn ein Verteidiger meint den polizeilichen Zeugen ob seiner Vorbereitung ans Bein pinkeln zu wollen. Und das Gros der Richter hat so ungefähr als dritte oder vierte Frage an den Beamten, ob er sich denn ordnungsgemäß mittels Akte auf die Befragung vorbereitetr hat. Dann ist auch dem ehrgeizigsten Verteidiger doch vielfch der Wind aus den Segeln genommen...
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