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Straflos oder Straftat? Gesprächaufnahme

 
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nachgefragt.recht
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 12:02    Titel: Straflos oder Straftat? Gesprächaufnahme Antworten mit Zitat

Von einer ehemaligen Kollegin erhielt ich den Rat Telefonate, die ich mit dem Arbeitgeber während der Krankenzeit führe (ich werde in diesen sehr unter Druck gesetzt und die Gespräche gehen endlos lang) aufzunehmen.

Dies sei ihrer Kenntnis nach nämlich keine Straftat, wenn dies ausschließlich zur Gesprächsprotokollierung geschähe und keiner weiteren Person zugängig gemacht würde.
Es sei gleichzusetzen mit einer schriftlichen Protokollierung.
Sie hätte das vor Jahren schon so gehandhabt und damals auch ein Rechtsurteil gesehen, wo diese Fragestellung als erlaubte Handlung angesehen wurde.
Leider konnte sie es mir jetzt nicht nennen.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es eine Straftat wäre und der Betreffende immer von einer Aufnahme (Bild oder Ton) von dieser in Kenntnis gesetzt werden müsse und man dessen Erlaubnis dafür ausdrücklich einholen müsse.
Insofern wäre dies für meine Anwendung nicht hilfreich und würde die Fronten vermutlich nur verhärten.

Soll ich sagen, ich führe das Gespräch nur weiter, wenn ich es aufnehmen kann.?
Habe ich hier überhaupt das Recht?
Damit wäre vermutlich ein 2-stündiges Telefonat nurmehr 5 Minuten lang.

Hat meine Kollegin recht?
Und wenn ja, auf welches Urteil könnte ich mich berufen?


MfG
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 29.01.08, 13:17    Titel: Re: Straflos oder Straftat? Gesprächaufnahme Antworten mit Zitat

nachgefragt.recht hat folgendes geschrieben::
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es eine Straftat wäre
Ich und die meisten anderen hier im Forum wohl auch
Zitat:
Und wenn ja, auf welches Urteil könnte ich mich berufen?
Wenn Du oder sie oder sonstewer es rausfindet - bitte posten!
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 14:09    Titel: Re: Straflos oder Straftat? Gesprächaufnahme Antworten mit Zitat

nachgefragt.recht hat folgendes geschrieben::
Soll ich sagen, ich führe das Gespräch nur weiter, wenn ich es aufnehmen kann.?
Habe ich hier überhaupt das Recht?


Sicherlich haben Sie hierzu das Recht, Sie haben ja auch das Recht, dass Telefonat ohne Begründung zu beenden...

... ob das dem Betriebsklima förderlich ist steht natürlich auf einem anderen Blatt...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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nachgefragt.recht
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 17:49    Titel: und warum geht dann das??? Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten - auch wenn diese nicht positiv waren, wie ich es mir erhofft hatte.
Ich habe da aber noch eine Frage...
...WARUM geht dann das???
und zwar habe ich gestern eine Fernsehsendung gesehen.
Dabei wurden verschiedene Beratungs/Kaufgespräche heimlich gefilmt.
Anscheinend wurde auch die Stimmen mitaufgenommen.

Gesendet wurden dann die Filme, wobei die gefilmten Personen d.h. das Gesicht dieser unkenntlich durch größere Pixel gemacht wurde. Stimme wurde nicht gesendet, sondern nur Sprechblasen mit den gesprochenen Aussagen.
(Da diese Aussagen für den Betreffenden (bzw. Firma) mehr als peinlich waren, gehe ich davon aus, dass diese mit den Aufnahmen sicherlich nicht einverstanden waren).

Das machte mich nachdenklich, wie geht denn das - wenn die Aufnahme ohne Erlaubnis und Kenntnisnahme gemacht wurde, müsste doch diese Handhabung auch nicht rechtens gewesen sein.

Oder ist die Aufnahme an sich keine Straftat, die Sendung oder Zugängigmachung aber schon?
Oder gilt für die Medien etwas anderes als für den Normalbürger?
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