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Knappe Frist für nicht detailiert begründetet RA-Forderung

 
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Peter Minzart
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 18:00    Titel: Knappe Frist für nicht detailiert begründetet RA-Forderung Antworten mit Zitat

Hallo liebe Rechtsgelehrte,
ich habe heute einen Brief von einem Anwalt bekommen, der für eine von uns übrigen Gesellschaftern aus einer GbR ausgeschlossenen Gesellschafterin eine Geldsumme fordert. Er tut dies mit den Worten: "Wir fordern Sie letztmals vor Einleitung von gerichtlichen Schritten auf, die unserer Mandantin zustehende Forderung in Höhe von ...... Euro binnen einer Woche zu zahlen.
Sollten wir keinen Zahlungseingang verbuchen können, werden wir Klage einreichen."

Was mich irritiert ist, zunächst die knappe Zahlungsfrist von einer Woche und die Formulierung letztmals, obwohl die Forderung uns weder bekannt ist, noch in dem Schreiben begründet wird.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Forderung in der Höhe unberechtigt ist, bekomme aber nicht gesagt wie sie sich zusammensetzt und stattdessen eine Klage angedroht. Die Frist ist zu kurz um sich wirklich zu wehren und ich weiß nicht wieviel der Klägerin tatsächlich zusteht.
Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht?
Das wäre mir eine große Hilfe.
Vielen Dank!
Peter
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Forderung wirklich nicht hinreichend spezifiziert war, würde die Gegenseite auf den gesamten Prozeßkosten sitzen bleiben, wenn der Beklagte die Forderung sofort anerkennt, da er dann keinen Anlaß zur Klageerhebung gegeben hätte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Jawollja, und das gilt auch, wenn der (berechtigte) Teilbetrag anerkannt, der Klage im übrigen aber entgegengetreten wird.
Hinweis: Prüfen Sie aber besonders sorgfältig, ob die Forderung wirklich nicht nachvollzogen werden kann. Immerhin deutet die Tatsache eines (offenbar gesellschaftsvertraglich geregelten) Ausschlusse darauf hin, daß womöglich auch Regelung hinsichtlich einer Abfindung enthalten sind. Oftmals ist der Betrag danach ziemlich genau errechenbar.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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