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Fristen, Zeiten und "schlecht informierter " Recht

 
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Fabia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 11:20    Titel: Fristen, Zeiten und "schlecht informierter " Recht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe gleich zwei Fragen, eine zum Arbeitsrecht und Familienrecht.

Arbeitsrecht:

Der Arbeitgeber hat eine Aufforderung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bei einem 400€ Job von mir mit einer Frist von 14 Tagen bekommen. Keine Reaktion.
Die zweite Aufforderung vom Rechtsanwalt mit einer 14tägigen Frist ist der AG auch nicht gefolgt.
Nun ist die Frist schon vor 6 Wochen abgelaufen. Und trotz 14tägigen Nachfragen, die letzte Nachfrage war eine Woche auseinander, wird immer nur gesagt, es ist in Bearbeitung.
Das Schreiben vom 17. Dez. 07 des RA zeigt eindeutig, dass nun die Sache zum Amstgericht gehen soll. Aber es passiert trotz Nachfragen nichts. Eine Rückantwort geschieht auch nicht.

Wie lange soll ich dann noch warten und ist solche Handhabe des RA allgemein üblich, da es sich nur um eine geringfügig bezahlte Stelle handelt?
Oder kann man solche "Wartefristen" als Desinterresse des RA betrachten, da die zu berechnenden Gebühren für ihn zu gering sind?


Zweite Sache:

Familienrecht

Dort ist der RA mit einer Scheidung beauftragt. Da es um eine öffentliche Zustellung der Urkunde ging, mussten verschiedene Behörden und Verwaltungen angeschrieben werden, um zu belegen, dass die Antragsgegnerin nicht zu erreichen ist.
Der RA schrieb zig Behörden an, wartete teilweise über 3 Monate auf eine Rückantwort.
3 Wochen nach dieser Frist, von 3 Monaten auf Rückantwort, hatte der RA immer noch keine Nachfrage dort gestellt, dass er eine Antwort bekommt. Erst nach meinem Nachfragen, wurde dorthin noch mals geschrieben. Dann die Antwort: Die Behörde ist nicht dafür zuständig. Dann eine andere Behörde angeschrieben, mit der selben Antwort.

So geht es schon 9 Monate. Mir scheint so, als wenn der RA so einen Fall das erste Mal hat und mehr probiert als wirklich davon Ahnung hat.

Frage: Ist es auch wieder üblich, dass ich als Klient beim RA nach abgelaufenen Fristen immer wieder mit Bitte nachfragen muss, dass nun ein weiterer Schritt unternommen wird, obwohl das Ziel klar vereinbart wurde. Mit scheint es auch hier so, als wenn der RA nicht so richtig Interesse hast, oder gar nicht so genau weiß, was er tun soll.

Soll oder muss der RA nicht nach Ablauf einer Frist sich um die Bearbeitung des Falles selbst drum kümmern und sich die Termin vermerken und dann tun was zu tun ist?
Zum Schluss muss ich noch sagen, dass ich immer freundlich, höflich und nie aufdringlich oder drängelich war. Alle benötigten Unterlagen wurden sofort eingereicht. Auch die Kostendeckung war geklärt und gesichert.

Ist dieser Umgang mit dem Klienten normal? Ständiges Vertrösten und dann warten lassen?

Vielen Dank für eine Antwort
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AnophelesS
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Anmeldungsdatum: 14.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin nicht stolz drauf, aber ich hab in den letzten Jahren ca. 8 RA's aus verschiedensten Rechtsgebieten kennen lernen dürfen (eigene und gegnerische). Und ich muss sagen, jeder hat ne andere Macke.

Während der eine monatelang das Geld behält, dass er für dich eingetrieben hat, schickt Dir der andere keine Kopien seiner Schriftsätze, wieder ein anderer reagiert nicht auf Deine Nachfragen, wer anders schickt erstmal ne Kostennote, bevor er sich mit dem Fall befasst.

Es gibt keinen, mit dem ich vollends zufrieden war. Aber wichtig ist, was am Ende unten raus kommt, und da muss ich sagen, es wurde wenigstens kein Schaden angerichtet.

Ansonsten kann ich nur raten, immer nen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

AnophelesS hat folgendes geschrieben::
Ansonsten kann ich nur raten, immer nen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.
Wenn das alle machen würden, könnten keune neuen Fachanwälte entstehen, weil die auf dem jeweiligen Gebiet zuvor (als Nicht-Fachanwälte) tätig gewesen sein müssen, X einschlägige Prozesse mitgemacht haben müssen u.s.w. Und die existierenden Fachanwälte wären überlastet.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Und die völlig überlasteten Fachanwälte hätten keine Zeit, sich zeitnah um die ständigen Nachfragen der Mandanten zu kümmern, die extra einen Fachanwalt aufgesucht haben, damit die Angelegenheit schneller bearbeitet wird. Winken
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AnophelesS
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Anmeldungsdatum: 14.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wieder Recht.

Dann werd ich mich korrigieren: Ansonsten kann ich nur raten, immer einen RA in Anspruch zu nehmen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt des entsprechende Rechtsgebiet darstellt.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

AnophelesS hat folgendes geschrieben::
Dann werd ich mich korrigieren: Ansonsten kann ich nur raten, immer einen RA in Anspruch zu nehmen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt des entsprechende Rechtsgebiet darstellt.
...wobei fast das gleiche Problem auftaucht:
Um einen Tätigkeitsschwerpunkt zu haben, muss ein RA bereits paar Jahre in diesem Rechtsgebiet tätig gewesen sein. Davor heißt es m.W. "Interessensschwerpunkt". Junge Anwälte und Anwälte, welche in einem Rechtsgebiet realtiv neu sind, hätten Schwierigkeiten.
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AnophelesS
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Anmeldungsdatum: 14.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ja nun, dass ist dann doch nicht das Problem des Mandanten.

Wie ist es denn bei Ärzten? Die versuchens zwar oft erstmal selbst, aber wenn sie nicht weiter kommen, überweisen sie zum Spezialisten. Und das ist mehr als sinnvoll.

Wieso geht das bei Anwälten nicht? Also muss der Mandant von vorherein selbst eine Auswahl treffen. Und ein paar Anforderungen an Erfahrung und Fachwissen dürfen ja wohl erlaubt sein.

Es bringt nichts, zum RA um die Ecke zu gehen, nur weil man nicht weit fahren muss, und dann verliert man die Sache, weil der RA noch nie einen Fall aus dem Rechtsgebiet hatte und demensprechend auch keine Ahnung.

Wie gesagt, alles schon erlebt.
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