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Angenommen ein Lehrer für das LA an Gymnasien mit den Fächern Englisch und Deutsch soll eine fremdes Fach (z.B. Kunst) unterrichten. Dabei ist nicht an eine Vertretung für eine Stunde gedacht, sondern der halbjährliche Regel-Unterricht.
Welche Voraussetzungen muss der Lehrer haben, damit das durchgeführt werden darf? Oder ist das ohne die entsprechende Fach-Kompetenz unzulässig? _________________ Lesen gefährdet die Dummheit
Angenommen ein Lehrer für das LA an Gymnasien mit den Fächern Englisch und Deutsch soll eine fremdes Fach (z.B. Kunst) unterrichten. Dabei ist nicht an eine Vertretung für eine Stunde gedacht, sondern der halbjährliche Regel-Unterricht.
Welche Voraussetzungen muss der Lehrer haben, damit das durchgeführt werden darf? Oder ist das ohne die entsprechende Fach-Kompetenz unzulässig?
Bei uns in NRW ist es genauso. Haben eine Lehrkraft die Sozialwissenschaften unterrichtet, ohne dies studiert zu haben. Und das obwohl es eben sogar Oberstufe ist...
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das in Ausnahmen zulässig ist.
Allerdings sehe ich große Probleme, wenn es später an die Beurteilung der Schüler geht. Bei einigen Fächern kann man sich sicher Klassenarbeiten anderer Lehrer beschaffen und die Noten vergeben. In einem Fach wie Kunst wird aber auch viel auf praktische Dinge während des Unterrichts gesehen.
Dabei unterstelle ich, dass ein Lehrer ohne Fach-Kompetenz die Leistung gar nicht bewerten kann. Die Fächer Deutsch und Englisch haben auch nicht annähernd etwas mit schulischem Kunstunterricht zu tun.
Im schlimmsten Fall kann es durch eine Fehlbeurteilung zur Verfehlung des Klassenziels von Schülern führen.
Bei dem Fach Sozialwissenschaften kann durchaus ein Geografie- oder Politik-Lehrer in der Lage sein, thematisch dieses Fach zu unterrichten. Dort gibt es sogar inhaltlich Überschneidungen. In meinem Beispiel kann ich allerdings keine Überschneidungen erkennen.
Darum wüsste ich gerne, unter welchen Voraussetzungen ein Lehrer ein Fremdfach unterrichten darf. _________________ Lesen gefährdet die Dummheit
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das in Ausnahmen zulässig ist.
Allerdings sehe ich große Probleme, wenn es später an die Beurteilung der Schüler geht. Bei einigen Fächern kann man sich sicher Klassenarbeiten anderer Lehrer beschaffen und die Noten vergeben. In einem Fach wie Kunst wird aber auch viel auf praktische Dinge während des Unterrichts gesehen.
Dabei unterstelle ich, dass ein Lehrer ohne Fach-Kompetenz die Leistung gar nicht bewerten kann. Die Fächer Deutsch und Englisch haben auch nicht annähernd etwas mit schulischem Kunstunterricht zu tun.
Im schlimmsten Fall kann es durch eine Fehlbeurteilung zur Verfehlung des Klassenziels von Schülern führen.
Bei dem Fach Sozialwissenschaften kann durchaus ein Geografie- oder Politik-Lehrer in der Lage sein, thematisch dieses Fach zu unterrichten. Dort gibt es sogar inhaltlich Überschneidungen. In meinem Beispiel kann ich allerdings keine Überschneidungen erkennen.
Darum wüsste ich gerne, unter welchen Voraussetzungen ein Lehrer ein Fremdfach unterrichten darf.
Vorraussetzung ist Lehrermangel?! Es gibt halt einfach keine Lehrer - das ist ja das Problem.
Unsere SoWi Lehrerin unterrichtet sonst Sport.... Ist also eig. das Gleiche Beispiel wie vom Fragesteller...
So sieht's aus... Würde mich auch interessieren, ob das auch rechtlich einwandfrei ist.
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 30.01.08, 17:21 Titel:
Für das Land NRW gilt:
Fachfremder Unterricht ist prinzipiell zulässig und in Zeiten von Lehrermangel auch vorgesehen.
Fachfremder Unterricht in der Oberstufe - insbesondere mit Blick auf die Abiturprüfung - bedarf nach meiner Kenntnis einer besonderen Genehmigung, die der Schulleiter bei der vorgesetzten Behörde jeweils vor dem Einsatz des Lehrers in der Oberstufe einholen muss.
Ich kenne allerdngs nur Fälle, wo Lehrer fachfremd in der Sek. II unterrichten durften, wenn sie entsprechende Fortbildungen nachweisen konnten (Beispiel Informatik-Unterricht im Grundkurs). _________________ Gruß Rainer!
"Darum wüsste ich gerne, unter welchen Voraussetzungen ein Lehrer ein Fremdfach unterrichten darf."
Aus der Sicht des Lehrers stellt sich leider nicht die Frage, ob er es darf, sondern dass er es nach entsprechender dienstlicher Weisung tun muss:
Das Schulgesetz Niedersachsen bestimmt:
Zitat:
"§ 51 Dienstrechtliche Sonderregelungen
(1) Die Lehrkräfte erteilen Unterricht grundsätzlich in solchen Fächern und Schulformen, für die sie die Lehrbefähigung erworben haben [...]Darüber hinaus haben die Lehrkräfte Unterricht in anderen Fächern und Schulformen zu erteilen, wenn es ihnen nach Vorbildung oder bisheriger Tätigkeit zugemutet werden kann und für den geordneten Betrieb der Schule erforderlich ist. Vor der Entscheidung sind sie zu hören. [...]"
Der Text erweist sich hinsichtlich seiner Auslegbarkeit natürlich als sehr elastisch, insbesondere im Hinblick auf die Frage, was einem Lehrer zugemutet werden kann. Fachliche Gesichtspunkte werden nicht erwähnt, dafür aber der ´geordnete Betrieb der Schule´. Einen Lehrer mit den Fächern Deutsch und Englisch könnte man nun unter Hinweis auf den bestehenden Fachlehrermangel zum Kunstunterricht verpflichten, weil beide Fächer ja irgendwie sprachlich-künstlerische Aspekte zeigen, mit denen man sich im Studium und in der Lehrerausbildung sicherlich auseinandergesetzt hat. Die in beiden Fächern im Unterricht gestalteten Lernplakate zeigen doch durchaus eine gewisse künstlerische Gestaltung...
Im Alltag fallen entsprechende Anordungen wesentlich knapper aus. Sie können allerdings sicher sein, dass der Lehrer sich dessen bewusst ist, sich auf unbekanntem Gebiet zu bewegen und sich möglicherweise selbst auch die von Ihnen gestellten Fragen stellt.
Sie können allerdings sicher sein, dass der Lehrer sich dessen bewusst ist, sich auf unbekanntem Gebiet zu bewegen und sich möglicherweise selbst auch die von Ihnen gestellten Fragen stellt.
Das hängt vom Lehrer ab, aber im Grunde sollte es bei einem gewissenhaften Lehrer natürlich so sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Peterchen _________________ Lesen gefährdet die Dummheit
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