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Verfasst am: 30.01.08, 21:01 Titel: Rechnung aufheben wegen Schwarzarbeitsbekäpfungsgesetz?
An die Moderatoren: passt nicht wirklich hier hin, aber ich wusste nicht, wohin sonst. Bitte ggf. verschieben. Danke.
Ich habe bei einem Onlineversand Ersatzbürsten für eine elektrische Zahnbürste bestellt. Ging auch alles soweit problemlos, Auf der Rechnung steht folgender Hinweis:
Nach dem geltenden Schwarzarbeitsbekäpfungsgesetz §14 Abs. 4, Satz 1 Nr. 9 UStG sind wir verpflichtet, sie darauf hinzuweisen, dass Sie unsere Rechnung und Ihren Zahlungsbeleg zwei Jahre Lang aufbewahren müssen.
Was soll das denn? Ich dachte, das gilt nur für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen. Muss ich diese Pipifaxrechnung unter 30 Euro) wirklich aufheben? Wozu soll das gut sein? _________________ Viel Grüße aus Hannover
§ 14 Ausstellung von Rechnungen
(4) 1Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
Zitat:
§ 14b Aufbewahrung von Rechnungen
In den Fällen des § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 hat der Leistungsempfänger die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre gemäß den Sätzen 2 und 3 aufzubewahren, soweit er
1. nicht Unternehmer ist oder
Zitat:
§ 14 Ausstellung von Rechnungen
(2) 1Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:
1. führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;
Hab jetzt ein bissle rumgesucht. Wenn ein Unternehmer Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück durchführt muss er also darauf hinweisen, dass der Leistungsempfänger die Rechnung 2 Jahre aufbewahren muss.
m.E. (obwohl ich nicht viel Ahnung hab) muss ein Pipifax über ein x-beliebiges Produkt nicht aufbewahrt werden.
Was das mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu tun hat, weiß ich auch net.
dann sind wir ja schon zu zweit. Ich vermute mal, dass der Lieferant (Keine Ahnung, aber ich glaube so ganz riesig ist die Firma nicht.) sich vielleicht nicht sicher war und dann sicherheitshalber einfach den Absatz mit auf die Rechnng genommen hat oder er hat den Rehnungsvordruck irgendwo abgekupfert.
Ich werde die Rechnung halt noch ne Weile liegen lassen und den Zahlungsnachweis habe ich eh in den Kontoauszügen, die hebe ich eh länger auf. _________________ Viel Grüße aus Hannover
nach dem was ich hier jetzt auf die Schnelle nachlesen konnte, besteht die Rechnungspflicht Privatleuten gegenüber nur, wenn sich der Rechnungsgegenstand auf ein Grundstück bezieht.
Und nur für solche Angelegenheiten muß der private Leistungsempfänger auch die Rechnung zwei Jahre aufbewahren.
(Quelle: Bekämpfung der Schwarzarbeit, Leitfaden, Bay.Verwaltungsschule (Hrsg), 4.Auflage)
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 31.01.08, 18:00 Titel:
Liebe ehemalige Mitmoderatoren.
Das ist doch ein Fall für´s Verbraucherrecht?
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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