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Totschlag?

 
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 17:33    Titel: Totschlag? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ein Patient ein Medikament benötigt, das ihm das Leben retten würde, und ein Arzt ihm das Medikament nicht verschafft, obwohl er es könnte (-> Vorsatz?), welche Straftatbestände würden vorliegen? Sicherlich mehrere, oder, bspw. unterlassene Hilfeleistung, aber käme nicht auch direkt Totschlag in Betracht? Fahrlässige Tötung ist doch auszuschließen, wenn man davon ausgeht, dass dem Arzt die Möglichkeit zur Beschaffung besteht, oder?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 17:38    Titel: Re: Totschlag? Antworten mit Zitat

darchr hat folgendes geschrieben::
....und ein Arzt ihm das Medikament nicht verschafft, obwohl er es könnte....


Warum macht er das nicht?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es war etwas unklar ausgedrückt, er kann es zwar beschaffen, der Preis für den Patienten wäre jedoch unbezahlbar; der Arzt setzt also einen bewusst zu hohen Preis an.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 30.01.08, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arzt setzt den Preis für das Medikament fest?
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der Apotheker natürlich, wieder verschrieben^^ - es muss natürlich unterstellt werden, dass dies problemlos möglich ist, dann sollte die Bewertung möglich sein.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 30.01.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

darchr hat folgendes geschrieben::
Der Apotheker natürlich, wieder verschrieben^^
Dann ist der Arzt raus... und zwar aus allem.
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sieht es mit dem Apotheker aus? Welche Tatbestände kämen hier in Betracht?
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 30.01.08, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

darchr hat folgendes geschrieben::
Und wie sieht es mit dem Apotheker aus? Welche Tatbestände kämen hier in Betracht?
Hier kommt es im wesntlichen darauf an, welche Intention dahinter steht... eine Garantenpflicht dürfte nicht bestehen, und da ein Medikament ja nun von jedem Apotheker bescjafft werden kann...
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Intention mag vielleicht reines Gewinnstreben sein - der Apotheker sei sich sicher, dass dieses Medikament das Leben des Patienten retten würde und er wisse darüber Bescheid, wie nötig der Patient dieses Medikament eben hat.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, ob der preis des Apothekers künstlich überhöht ist (Wucher). Und wenn nicht, ob er überhaupt die Verpflichtung hat, daß Medikament unter einem gewissen Preis heraus zu geben.
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Risus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie hab ich bisher immer noch nicht verstanden, was eigentlich der genaue Vorgang war, aufgrund dessen sich Apotheker oder Arzt schuldig gemacht haben sollen?

Kann mir bitte kurz nochmal jemand den Hintergrund der Ausgangsfrage erhellen? (Ich meine, so richtig von Anfang an...) Es ist nämlich schon spät und ich bin nicht mehr der Jüngste....

Risus
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Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist, ob der preis des Apothekers künstlich überhöht ist (Wucher). Und wenn nicht, ob er überhaupt die Verpflichtung hat, daß Medikament unter einem gewissen Preis heraus zu geben.


Aber man kann den Apotheker nicht dafür verantwortlich machen, dass ein Patient gestorben ist, weil er sich eben ein Medikament zu einem solchen Preis nicht leisten konnte, ja?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Hallöle

Der Arzt verschreibt, der Apotheker "verkauft". Zuständig ist die Krankenversicherung. Denn diese muss letztlich die Bezahlung genehmigen oder einfach nur zur Kenntnis nehmen.

Grüssle
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es hoert sich so an als wenn es nur genau einen Apotheker geben wuerde. Ist das so?
Warum hat man nicht einen zweiten/dritten gefragt.
Falls alle Apotheker den (fast) gleichen Preis genannt haben, dann wird das Medikament auch so viel kosten (wir gleuben doch nicht an Verschwoerungen?).
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Den Sachverhalt finde ich ziemlich oberflächlich.

Wenn es so ein Notfall ist, dass ein Patient wg. fehlenden Medis stirbt, ist m. M. eher ein Notarzt zuständig als die Apotheke. Die haben Medis zum Spritzen, die schneller und besser wirken als das, was man in der Apotheke bekommt.

Vllt. darf der Apotheker z. B. wg. fehlendem Rezept die Medis gar nicht aushändigen.

Wucher wäre nach §291 StGB strafbar.

Zitat:
Falls alle Apotheker den (fast) gleichen Preis genannt haben, dann wird das Medikament auch so viel kosten (wir gleuben doch nicht an Verschwoerungen?).

Wie kommst du da drauf? Zumal "(fast) gleicher Preis" relativ ist. Bei verschreibungspflichtigen Medis hat die Apotheke sowieso kaum eine Möglichkeit, Preise selbst festzusetzen.
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