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BSP Fall: K kauft ein Auto bei H und das Auto hat einen Sachmangel,
es sind die Voraussetzungen für einen Rücktritt erfüllt und dieser erfolgt auch.
Kann H den Wertverlust durch die zB. 2 Wochen fahren mit dem auto von der Rückzahlungssumme abziehen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 31.01.08, 10:44 Titel:
Es wäre allerdings nur der (kilometerabhängige) Nutzungsvorteil (0,67% vom Kaufpreis pro 1000 km) anzusetzen, keineswegs aber der tatsächliche Wertverlust (der ja schon durch Erstzulassung meist 20-30% vom Kaufpreis ausmacht). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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