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als erstes möchte ich mich entschuldigen sollte dies nicht das richtige Forum für meine folgende Frage sein. An dieser Stelle gleich, bin ich hier komplett falsch und man könnte mir eine kleine Hilfe geben wo ich besser bedient wäre, das wäre eine große Hilfe!
Nun zu meinem Problem.
Da ich bereits 16 Jahre alt bin und Strafmündig bin, wurde ich zu Sozialstunden wegen Diebstahl´s verurteilt. Dafür habe ich auch einen Zeitraum, in dem ich diese Stunden erledigt haben sollte.
So weit so gut.
Ich hab es einmal aufgrund sehr starken missverständnissen versaut.
Es gab also eine zweite Verhandlung, eine neue Auflage, die mir einen neuen Zeitraum gegeben hat.
Ich habe noch etwa 2 Monate Zeit um meine Stunden abzuarbeiten, nach einer Stelle suche ich schon seit etwa 1 1/2 Monaten.
Sollte ich bis dahin nicht alles abgearbeitet haben droht mir der Jugendarrest.
Das Problem bei der ganzen Sache ist nun, ich habe durch Hilfe der Caritas eine Liste besorgen können auf denen alle möglichen Stellen hier im Umkreis aufgelistet sind.
Ich habe wirklich überall angefragt, das erste was frei wäre ist in der Zeit, in der mein gegebener Zeitraum bereits ausgelaufen ist.
Nach Rücksprache mit dem Richter weigert dieser sich allerding mir noch eine Verlängerung zu geben.
Mir scheint nun also der Jugendarrest zu drohen.
Ich habe mir bereits Hilfe geholt, eine Art Familienhilfe. Allerdings weiß diese nun auch nicht mehr weiter.
Was ich gerne von Ihnen wüsste, habe ich hier irgendwelche Rechte wodurch ich hier noch etwas machen kann?
Denn ich meine, ich bin ja willig meine Stunden abzuarbeiten, nur gibt es ja wirklich keinerlei freien Platz und wie es scheint - dem Richter ist das vollkommen egal...
Frei offen gesagt, ich verzweifle langsam.. aufgrund dessen noch einmal Entschuldigung sollte ich wichtige Fakten vergessen, das Falsche Foum gewählt oder einfach nicht anständig geschrieben habe!
EDIT: Habe hiermit auf einen Beitrag geantwortet, dieser scheint nun aber gelöscht zu sein
Ja, so ist das leider... ich weiß, schwer zu glauben.
Altenheim ist alles besetzt und ja.. viele Einrichtungen gibt es in einer kleinen Stadt wie diese in der ich Wohne nicht.
Mobil Unterwegs bin ich leider auch nicht, Bus fehlt das nötige kleingeld um öfters fahren zu können.
Ich habe sogar Schriftlich von den verschieden Einrichtungen, bzw zuständigen Personen das der Zeit keinerlei Möglichkeit besteht.
Ich war auch schon auf der Stadt selbst und habe mit einem Zuständigen gesprochen.
Der konnte mir nur bestätigen das ich auf meiner Liste alle Einrichtungen habe und wenn es da keine Freie Stelle gibt, so gebe es nichts anderes.
So nebenbei, ich habe gesamt zwölf Einrichtungen zur Auswahl in meinem Städtchen.
drei Stück gibt es nun nicht mehr, da eines davon aufgelöst wurde und zwei davon sich sozusagen Verbunden haben, bei einem der "Verbundenen" gab es eben diese Missverständnisse, nocheinmal wollen sie mich nicht.
Von den neun anderen fallen nocheinmal 4 weg da diese keine Personen mit Diebstahldelikten nehmen.
Bei den Restlichen gibt es eben erst wieder Freie Stellen nachdem ich meine Stunden schon lang abgearbeitet haben müsste.
Natürlich habe ich mit wirklich jeder Einrichtung Persönlich gesprochen. Aber diese bleiben wirklich strikt an ihren Angaben und nehmen niemanden mit Diebstahldelikten usw.
Naja, Sie schreiben selber, dass sie sich die erste Stelle selbst versaut haben und dann brauchen Sie 1,5 Monate um sich "eine Liste zu besorgen". Von besonderer Motivation zeugt das nicht unbedingt, und das wird auch der Richter so sehen.
Wenn der nicht verlängern will, haben Sie rechtlich keine Möglicheit mehr.
Aber: Vom letzten Tag der Frist, bis zum Tag des Arrestantritts vergeht auch noch mal einige Zeit, die Sie nutzen können, denn bis zum Arrestantritt braucht es noch etwas 'Papierkram' seitens des Gerichts usw., dann muß in der Aufnehmenden JAA eine Platz frei sein usw.
Also: Stunden scbnellstmöglich fertig machen (zur Not in einer Nachbarstadt) und zusehen, dass Sie dann bis zum Arrestantrittstermin erledigt sind. Denn selbst wenn der Arrest bereits vom Gericht rechtskräftig angeordnet wurde, wird er nicht mehr vollzigen, wenn am Antrittstag die Stunden erledigt sind.
Selbst wenn Sie es nicht ganz schaffen sollten, macht es einen viel besseren Eindruck, wenn Sie dem Richter am Antrittstag belegen(!!!) können, dass Sie alles versucht haben (bis zum letzten Tag!!) die Stunden feritg zu bekommen, als wenn Sie nun den Kopf in den Sand stecken nach dem Motto: "Ich schaffe es eh nicht mehr rechtzeitig". Im ersteren Fall gibt der Richter Ihnen dann evtl. noch die paar Tage drauf, die Ihnen fehlen. Im letzteren Fall sicherlich nicht. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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