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Überspannungsschaden wegen Blitzschlag

 
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PeterMo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 18:49    Titel: Überspannungsschaden wegen Blitzschlag Antworten mit Zitat

In einem Einfamilienhaus wird die Heizung über Gas betrieben, Heisswasser über eine Solaranlage.
Im Spätherbst wurde wieder geheizt, da wurde festgestellt, dass die Heizung defekt ist und durch den Heizungsmonteur wird erfahren, dass es sich um einen Überspannungsschaden durch Blitzschlag handelt.
Der Heizungsmonteur hatte das Datum des letzten Gewitters genannt, welches im Mai war. Zu diesem Zeitpunkt hatte er mehrere Überspannungsschäden zu reparieren. Ebenfalls ist zwei Strassen weiter ein Blitz in ein Dachstuhl eingeschlagen, welches völlig ausbrannte und von der Feuerwehr nur schwer zu löschen war.

Ein Gutachten der Versicherung teilte schriftlich mit, dass an dem genannten Tag zwar ein Gewitter in dieser Region war, Doch
Zitat:
Überspannungsschäden am Schadenort sind, bedingt durch die Bodenbegebenheit, der Dichte der Bebauung und der daraus resultierenden Art der Stromversorgung, sowie durch die zu grosse Entfernung zwischen Blitz und Schadenort nicht plausibel.
Es gab keine Blitzeinschläge in unmittelbarer Nähe des Schadenortes.
Zitatende.

Das abgebrannte Dach ist zwei Strassen weiter, max Luftlinie 500 m.

Soll man darauf noch einmal antworten oder den RA jetzt einschalten ?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Versicherungsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Basta
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Anmeldungsdatum: 15.11.2007
Beiträge: 147

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da der Schaden an der Elektrik/Elektronik der Heizungsanlage nicht beschrieben wurde, nicht klar ist warum man den Schaden erst Monate ? später feststellt hat, über die Schadenshöhe auch keine Aussage vorliegt kann man allgemein sagen:"Die Angelegenheit ist eine Sache der Relation von "Schadenshöhe zu RA-Kosten!" Mit den Augen rollen

M.E. kann man hier die Versicherung nicht umstimmen. Es sei denn, dass der Begriff "unmittelbare Nähe", der angewendet wurde, noch etwas hergibt.
_________________
Freundliche Grüße
Basta

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn auch bewerten - links, grüner Punkt
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PeterMo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Schadenhöhe 950 EUR, es wurde erst so spät festgestellt, da das Heisswasser (wie beschrieben) nicht über die Heizung, sondern über Solar läuft und ab Mai nicht mehr geheizt wurde und die Heizperiode erst Ende Oktober wieder begann, wo es auch festgestellt wurde.
Die Heizkörper im Haus waren alle kalt, obwohl der Computer an der Heizanlage minus 61 Grad Aussentemperatur anzeigte.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 02.02.08, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"Zunächst sagte ich der Polizei, ich sei nicht verletzt, aber als ich den Hut abnahm, bemerkte ich den Schädelbruch."

Zitat:
"Ich fuhr rückwärts und konnte daher nicht nach vorne sehen, als das Auto von rechts kam und links in meine Seite fuhr."

quelle dieser lustigen versicherungsanschreiben:.http://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/545550.html?nv=fs&cp=1

schreiben sie der versicherung doch so wie es war, sie den genauen schadenszeitpunkt nicht wissen u. die angaben gemacht haben weil ihnen der monteur sagte das es in diesem zeitraum div. vorfälle gab.

ps:. ich nehme nur stark an das es mit der beweislage mittlerweile (weil repariert) sehr schlecht aussieht so das ggf. der gutachter nichtmehr den defekt untersuchen kann.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

das problem ist:

der versicherungsnehmer muß ein versichertes ereignis nachweisen. bloße vermutungen reichen nicht aus.
ein überspannungschaden an technsichen geräten kann theoretisch auch durch eine überlast aus dem stromnetz resultieren und muß nicht zwingend durch einen bltzschlag eintreten.

auch ist hier nicht klar, ob überhaupt die richtigen "überspannungschäden" mitversichert sind, oder nur der direkt blitzschlag. im letzten fall ist der schaden nur versichert, wenn der blitz auch direkt ins gebäude einschlägt. sowas läßt sich recht leicht nachweisen, da ein direkter blitzschlag i.d.r. irgendwelche spuren am gebäude hinterläßt.
_________________
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