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Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob §202a bzw §202c StGB da greift, dabei geht es ja um Daten, die man sich durch Überwinden einer Zugangssicherung verschafft, nicht um irgendwelche Sicherungsmechanismen selbst.
Ich denke, der Betreiber eines solchen Dienstes sollte sich auf jeden Fall absichern, indem er sich einen Kaufbeleg vorlegen und/oder sich die Personalien des Auftraggebers geben lässt. Der Verdacht, dass es sich bei solchen Radios um Diebesgut handelt, ist ja nicht völlig von der Hand zu weisen.
Analog: Ein Schlüsseldienst überprüft auch die Identität des Auftraggebers wenn er eine Tür oder einen Tresor öffnet.
Analog: Ein Schlüsseldienst überprüft auch die Identität des Auftraggebers wenn er eine Tür oder einen Tresor öffnet.
Sind sie sich da sicher? Im TV wurden schon öfter mal test gemacht und es wurde kein Ausweiß verlangt.
Das mit den Radiocode ist eigentlich ziemlich simpel. Es gibt Unicode für fast jedes Radio und mit ein wenig suchen, findet man die im Netz auch von alleine.
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