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recht.de :: Thema anzeigen - Versuchter Einbruch: Schadensregulierung - M oder VM ?!?
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Versuchter Einbruch: Schadensregulierung - M oder VM ?!?

 
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Shea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 09:42    Titel: Versuchter Einbruch: Schadensregulierung - M oder VM ?!? Antworten mit Zitat

Hallo

nehmen wir mal an bei M wurde versucht über die Balkontür einzubrechen. Versuch ist nicht geglückt durch Sicherungen an der Tür ( oder der Einbrecher wurde überrascht - man weiß es nicht).

M wurde von V angepampt das ist Ihre Sache nicht unsere das muss Ihre Versicherung zahlen und wenn M aussieht hat er das alles in Ordnung gebracht zu haben.
Die erstaussage von der Versicherung der Partei M meinte aber für den schaden an dem Katzennetz kommen sie auf aber den Schaden an der Tür hat der Vermieter aufzukommen.

Auf wiederholten Anruf von M bei der Versicherung wurede allerdings gesagt ja...naja.. im Zuge eines Versuchten EInbruches übernehmen sie wohl schon.

ABER wie ist denn jetzt die allegemeine Rechtsprechung in einen solchen fall ???

M weiß nicht auf welche aussagen er sich verlassen kann ( abgesehen davon findet M das Verhalten von V unmöglich)
Was kann M denn dafür das da jemand einsteigen wollte ?!?!?

(Der Schaden ist auf den ersten Blick eher gering allerdings ist die Tür durch EIndruck stellen beschädigt (er hat neun mal angesetzt) und die Scharniere sollten überprüft werden (lt. Polizei ) aber schließen tut die Tüpr noch.)

Herzlichen Dank Weinen
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Vielen Dank
Liebe Grüße
Shea
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Basta
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2007
Beiträge: 147

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es besteht die Möglichkeit, dass dieser Schaden über die Hausratversicherung abgedeckt ist.
Auskunft geben hierzu die zu den Vertragsunterlagen gehörenden VHB.
Vermutlich im § 7 (Außenversicherung) wird man fündig.

Ein bischen schwierig, da die jeweils zum Vertrag gehörenden VHB abweichen können. Lachen
_________________
Freundliche Grüße
Basta

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Shea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 11:26    Titel: kann aber vm das so pauschalisieren Antworten mit Zitat

Für M ist es ja ok und eigentlich auch egal wer das zahlt wenn jemand zahlt
Kann aber V das von vornherein von sich schieben gibt es da denn irgendwelche Regelungen.

Oder Teilen sich sogar die Versicherungen sowas?


wegen aussen und nicht aussen - Tür und Fenster Gehören zum Gebäude demnach dem Vermieter oder halt Hausrat muss zahlen weil M halt drinne wohnt ?

Verrückt Herzlichen Dank Weinen
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Vielen Dank
Liebe Grüße
Shea
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Basta
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2007
Beiträge: 147

BeitragVerfasst am: 03.02.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn M den Schaden mit polizeilicher Festellung des Einbruchversuches an seine Hausratversicherung gemeldet hat, wird V sowieso in das Geschehen einbezogen.
Da es sich eigentlich auch um einen Gebäudeschaden handelt ist V gut beraten, wenn er dies seiner Gebäudeversicherung meldet.
Ob dann möglicherweise ein Teilungsabkommen o.ä. zwischen zwei Versicherungen besteht hat für M und V keine Bedeutung. Sehr glücklich
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Freundliche Grüße
Basta

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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.02.08, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Basta hat folgendes geschrieben::

es besteht die Möglichkeit, dass dieser Schaden über die Hausratversicherung abgedeckt ist.
es besteht nicht nur die "Möglichkeit", sondern das ist sogar hziemlich sicher so.

Basta hat folgendes geschrieben::

Auskunft geben hierzu die zu den Vertragsunterlagen gehörenden VHB.
Vermutlich im § 7 (Außenversicherung) wird man fündig.
In den Bestimmungen über die "Außenversicherung" wird man das ganz sicher nicht finden. Außenversicherung meint was ganz anderes, nämlich die Versicherung von Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Der vorliegende Sachverhalt findet sich im Abschnitt über die "versicherten Kosten", z.B. § 2 f der VHB 92 ("Reparaturkosten für Gebäudebeschädigung durch Einbruchdiebstahl")

Basta hat folgendes geschrieben::

Ein bischen schwierig, da die jeweils zum Vertrag gehörenden VHB abweichen können. Lachen
naja, so sehr unterschiedlich sind die Bedingungen in diesem Bereich nun gerade nicht. Gerade die versicherten Kosten sind (noch) ziemlich einheitlich geregelt.

Basta hat folgendes geschrieben::
Da es sich eigentlich auch um einen Gebäudeschaden handelt ist V gut beraten, wenn er dies seiner Gebäudeversicherung meldet.
Möglich, dass V hier Schadenersatz erhält: nämlich dann, wenn diese Position ("Gebäudebeschädigung nach Einbruch") in seiner Gebäudeversicherung mitversichert ist. Anders als in Hausrat, ist das in der Geböudeversicherung nicht immer der Fall; der Einschluss kostet meistens Beitragszuschlag.
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rediman
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Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Möglich, dass V hier Schadenersatz erhält: nämlich dann, wenn diese Position ("Gebäudebeschädigung nach Einbruch") in seiner Gebäudeversicherung mitversichert ist. Anders als in Hausrat, ist das in der Geböudeversicherung nicht immer der Fall; der Einschluss kostet meistens Beitragszuschlag.


Das ist leider zu selten der Fall. Vor Ort bei der Regulierung sehe in diesem
Fall dann zu oft lange Gesichter.
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Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen. Von: Johann Nestroy.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier noch mein Senf dazu... Cool

Wenn sich an der Balkontür ein von außen zugängliches Schloß befand und dieses durch den Einbruch beschädigt worden ist, erstattet die Hausrat die sog. Schloßänderungskosten (die wohl gängigste Formulierung) entsprechend der Bedingungen. Allerdings nur für das Schloß an sich!
Haben Balkontüren keine solchen Schlösser (oder sie werden nicht beschädigt), ist der Schaden an der Tür (=Gebäudebestandteil) Vermietersache. Aufgrund des Mietvertrages schuldet der Vermieter dem Mieter eine intakte Balkontür.
Gegen den fiktiven Schadensfall kann der Vermieter sich versichern und auch den Beitrag real auf die Mieter umlegen.
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chatterhand
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rediman
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Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ist beim Mietverhältnis nicht sogar relevant, wer hierfür die Gefahr trägt??

Müsste noch mal genau nachlesen.
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Shea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 12:17    Titel: also Antworten mit Zitat

So M hat mit Versicherung gesprochen zum dritten mal ...

Versicherung zahlt die beseitigung bzw Instandsetzung der Tür (irrelevant ob schloss dran oder nicht ) schicken sogar den Handwerker und rechnen direkt mit denen ab.

M wird mal schauen wie gut das klappt - anhören tut sich das ja schonmal gut Winken

Das Katzennetz ist nach der drittaussage schon wieder unwissend ob es dazu gehört wobei es ja eigentlich im übertragenen sinne um Hausrat handelt ?!?!
Abwarten heißt die devise Mit den Augen rollen

Was den VM angeht muss der sowieso jetzt mit anderen Verhalten rechnen ( gibt da noch so ein paar kleinigkeiten) weil M das Verhalten von VM sowieso langsam reicht (Geduld ist eine Tugend- aber irgendwann reicht es )

naja aber wozu gibt es noch die Rechtschutz wenn alles nichts hilft Cool Winken


In diesen Sinne
Danke ich allen ganz Herzlich und hoffe das Versicherung hält was sie verspricht Lachen
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Shea
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