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Verfasst am: 01.02.08, 13:26 Titel: Verjährung bei Rechtsnachfolge
Guten Morgen.
1) Wenn eine Forderung auf einen anderen Gläubiger übergeht (durch Übertragung, Erbschaft o.a.), kommt die verstrichene Verjährungszeit dem neuen Gläubiger zugute?
2) Wenn eine Schuld auf einen anderen Schuldner übergeht, wird die verstrichene Verjährungszeit zulasten des neuen Schuldners angerechnet? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 01.02.08, 13:51 Titel: Re: Verjährung bei Rechtsnachfolge
I-user hat folgendes geschrieben::
1) Wenn eine Forderung auf einen anderen Gläubiger übergeht (durch Übertragung, Erbschaft o.a.), kommt die verstrichene Verjährungszeit dem neuen Gläubiger zugute?
Die Frage verstehe ich so nicht. Wieso käme es dem neuen Gläubiger "zugute", wenn er die bereits verstrichene Zeit gegen sich gelten lassen muss?
Da der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen tritt (siehe z.B. § 398 BGB), muss er aber in der Tat die bereits unter dem alten Gläubiger verstrichene Zeit gegen sich gelten lassen. (Wäre es anders, könnte ja durch eine Kette von Abtretungen jegliche Verjährung unterbunden werden.)
I-user hat folgendes geschrieben::
2) Wenn eine Schuld auf einen anderen Schuldner übergeht, wird die verstrichene Verjährungszeit zulasten des neuen Schuldners angerechnet?
Wieso hier nun "zulasten"?
Bei der Schuldübernahme ist es (umgekehrt) genauso so wie bei der Forderungsabtretung: § 414 BGB.
Ja, ich habe das verwechselt . Meinem Gehirn ist ein interner Fehler unterlaufen und es möchte sich dafür entschuldigen. Aber danke für die Antwort. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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