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meine blinde Mutter hatte vor 2 Jahren eine neue Wohngebäudevers. abgeschlossen mit der Laufzeit von 5 Jahren. Nun wird die Versicherung jedes Jahr teurer und ich habe sie mit dem Hinweis auf Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht versucht zu kündigen. Darauf die ANtwort das es keine Preiserhöhung ist da nur die Rückerstattung reduziert wurde. Was ist da dran ?
Kann ich kündigen oder nicht ?
bin über jeden Tip dankbar
mfg TD
von einer rückerstattung bei wohngebäudeversicherungen habe ich zwar noch nix gehört, gehe aber mal davon aus, dass der versicherer seinen job ordentlich macht und die kündigung nicht zu unrecht zurückwies.
vielleicht haben sie da auch etwas missverstanden. bei der gleitenden neuwertversicherung wird die versicherung jedes jahr mit dem baupreiskostenindex verglichen und angepasst, damit sich keine unterversicherung ergibt. sofern sich also die wiederherstellungskosten auf grund der gestiegenen baupreise erhöhen, wird automatisch die versicherung angepasst und ein niedriger oder (meistens) höherer beitrag fällig. dies hat nix mit einer prämienerhöhung durch den versicherer zu tun. daher besteht kein sonderkündigungsrecht auf grund einer beitragserhöhung.
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