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Ein Grundstück in Sachsen-Anhalt soll geteilt werden. Werden vorher die alten Grenzen festgestellt und dann das Teilstück ausgemessen? Die alten Grenzen sind umstritten und Grenzmarkierungen nicht mehr vorhanden. Der Vermesser behauptet zwar er kennt diese, aber beim Kataster sind sie strittig. Das Teilstück wird demnächst zum 2ten Mal vermessen, weil wohl doch bei der Erstvermessung ein Fehler war, wogegen ich bei dem ersten Grenztermin widersprochen habe. Das Teilstück reisst sich übrigens unser Rechtsstaat zu 20% des Wertes unter den Nagel, das ist aber Zweitrangig. Als Abfallprodukt wollte ich wenigstens die Grenzpunkte des Restgrundstückes gesichert sehen, habe ich einen Anspruch auf eine Grenzwiederherstellung?
Ich hoffe jemand kennt sich gut mit dieser Materie aus.....................
Was für ein Anwalt macht so etwas, einer für Verwaltungsrecht? Oder?
Danke
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