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Verfasst am: 03.02.08, 21:02 Titel: Vollmacht, immer Original?
Hallo,
habe keinen konkreten Fall, nur eine allgemeine Frage: Ich habe hier im Forum Inkassorecht und auch unter anderen Foren immer wieder gelesen, dass eine Vollmacht im Original vorgelegt werden muss .
Ist dies eigentlich grundsätzlich so oder gibt es dafür auch Ausnahmen?
Wenn es dafür Ausnahmen gibt, könnt ihr mir Beispiele nennen? _________________ Kind regards
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