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ich würde mich über fachkundige Ratschläge zu folgender Problematik freuen:
Schüler A (18 Jahre) besucht eine zweijährige berufsbildende Schule (Wirtschaft und Verwaltung). Aufgrund seiner Leistungen ist davon auszugehen, dass er im Sommer 2008 den erweiterten Sekundarabschluss I erwerben wird, der ihn berechtigen würde, das Fachgymnasium Wirtschaft zu besuchen.
Daher möchte er sich mit dem Halbjahreszeugnis (Ende Januar 2008) beim Fachgymnasium Wirtschaft anmelden.
Nun haben Vertreter der Schule schon im Vorfeld mündlich verbreitet, dass Schüler dieser zweijährigen Berufsfachschule ohnehin so gut wie keine Chance hätten an dieser Schule aufgenommen zu werden, da man erst Schüler der Höheren Handelsschule und dann der „normalen“ Realschule bevorzugt aufnehmen würde.
Schüler A fragt sich nun:
Ist ein erweiterter Sekundarabschluss I, der an einer zweijährigen Berufsfachschule erworben wird, weniger wert als der, der an der Höheren Handelsschule oder einer Realschule erworben wird?
Darf die Schule diese Schüler bei der Vergabe der Schulplätze benachteiligen? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Welche Vorgehensweise würden Sie Schüler A empfehlen?
Ich nehme an, dass die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) maßgeblich ist, dort §4 Auswahlverfahren, der bei mehr Bewerbern als Plätzen ein Auswahlverfahren nach § 59a Abs. 3 Satz 2 NSchG vorsieht. Über die "Auswahl nach Eignung und Leistung" gibt es möglicherweise weitere Bestimmungen, z.B. wie Zeugnisse unterschiedlicher Schulen gewichtet werden und wie Auswahlprüfungen durchgeführt werden.
Zitat:
Ist ein erweiterter Sekundarabschluss I, der an einer zweijährigen Berufsfachschule erworben wird, weniger wert als der, der an der Höheren Handelsschule oder einer Realschule erworben wird?
Darf die Schule diese Schüler bei der Vergabe der Schulplätze benachteiligen?
Nein.
Zitat:
Welche Vorgehensweise würden Sie Schüler A empfehlen?
Schwätzer schwätzen lassen und beim Sekretariat der Wunschschule nach den schriftlichen Bedingungen fragen.
"Bis zu zehn vom Hundert der vorhandenen Plätze sind an Bewerberinnen oder Bewerber zu vergeben, deren Ablehnung eine außergewöhnliche Härte darstellen würde."
Weiß jemand wie der Begriff "außergewöhnliche Härte" zu interpretieren ist? Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen?
Ist eine außergewöhnliche Härte evtl. gegeben, wenn der Schüler wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes schon einmal ein Jahr wiederholen musste und, wenn er keinen Schulplatz bekäme, noch ein zusätzliches Jahr verlieren würde?
Ist eine außergewöhnliche Härte evtl. gegeben, wenn der Schüler wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes schon einmal ein Jahr wiederholen musste und, wenn er keinen Schulplatz bekäme, noch ein zusätzliches Jahr verlieren würde?
Würde ich schon sagen, ja.
Zitat:
Weiß jemand wie der Begriff "außergewöhnliche Härte" zu interpretieren ist? Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen?
Ich denke, jeder kann einen Antrag auf Berücksichtigung von außergewöhnlichen Härten stellen. Der Schulleiter wird dann nach seinem persönlichen Ermessen entscheiden, welche Argumente er auch als außergewöhnliche Härte ansieht und wie er die Härtefälle priorisiert, so dass dann die "härtesten" die entsprechenden Plätze zugeteilt bekommen.
ich möchte meine Fragestellung noch einmal erweitern:
Schüler A (18 Jahre) besucht die Zweijährige Berufsfachschule Wirtschaft. Sein Halbjahreszeugnis weist einen Zensurendurchschnitt von 1,6 aus. Sein Arbeitsverhalten erhielt die Bewertung „Verdient besondere Anerkennung“. Er ist Klassenbester. Nebenbei besucht er an der Volkshochschule noch einen Fremdsprachenkurs.
Er möchte sich nun für das Fachgymnasium Wirtschaft anmelden und glaubte, dass aufgrund seiner jetzigen guten Leistungen einer Aufnahme nichts im Wege stehen würde.
Er war in der Vergangenheit jedoch schulisch nicht so erfolgreich. Hatte so seine Probleme mit der Konzentration etc. Nach dem Hauptschulabschluss besuchte er das Berufsgrundbildungsjahr Metall, stellte jedoch fest, dass er dafür nicht geeignet war, verließ die Schule und besuchte dann die Berufsfachschule Wirtschaft.
Das Fachgymnasium Wirtschaft teilt nun mündlich mit, dass nicht nur das gute Halbjahreszeugnis relevant wäre (Auf dem Anmeldeformular für das Fachgymnasium Wirtschaft steht jedoch nur, dass die Kopie des Halbjahreszeugnisses benötigt wird), sondern dass auch die Zensuren des Hauptschulabschlusszeugnisses sowie des Zwischenzeugnisses des Berufsgrundbildungsjahres mit in die Bewertung eingehen würden.
Diese Zeugnisse sind nicht so toll und die Klassenlehrerin meinte dazu, dass ihn jetzt wohl seine Vergangenheit einholen würde.
Meine Frage lautet nun?
Ist das Verhalten der Schule rechtens? Ist das jetzige Halbjahreszeugnis relevant oder darf die Schule auch die Zeugnisse der vergangenen Jahre in die Bewertung einfließen lassen?
Bei einem Schüler der jetzt direkt von der Realschule kommt wird doch auch nicht geschaut, wie seine Zeugnisse in der 8. und 9. Klasse waren.
Kann einem Schüler, der sich jetzt offensichtlich gefangen hat und gute bis sehr gute Leistungen erbringt der schulische Weg einfach so verbaut werden?
Das Fachgymnasium Wirtschaft teilt nun mündlich mit, dass nicht nur das gute Halbjahreszeugnis relevant wäre (Auf dem Anmeldeformular für das Fachgymnasium Wirtschaft steht jedoch nur, dass die Kopie des Halbjahreszeugnisses benötigt wird)
Diese Zeugnisse sind nicht so toll und die Klassenlehrerin meinte dazu, dass ihn jetzt wohl seine Vergangenheit einholen würde.
Dann wiederhole ich mich:
Schwätzer schwätzen lassen und beim Sekretariat der Wunschschule nach den schriftlichen Bedingungen fragen. Gibt es irgendwelche Schriftstücke, auf denen geschrieben steht, dass außer dem Halbjahreszeugnis noch andere Zeugnisse vorzulegen sind?
Das Anmeldeformular ausfüllen, eine Kopie des Halbjahreszeugnisses beilegen und in Ruhe abwarten.
Das Anmeldeformular ausfüllen, eine Kopie des Halbjahreszeugnisses beilegen und in Ruhe abwarten.
Hallo Kurt,
der Schüler hat das heute so versucht. Man hat ihm das Anmeldeformular nebst Lebenslauf und Halbjahreszeugnis wieder mitgegeben und gesagt, dass er die anderen Zeugnisse nachreichen müsse, da man die Anmeldung sonst nicht bearbeiten würde.
Die Mutter hat telefonisch nachgehakt und die gleiche Auskunft bekommen.
Gibt es irgendwelche Schriftstücke, auf denen geschrieben steht, dass außer dem Halbjahreszeugnis noch andere Zeugnisse vorzulegen sind?
Auf dem Anmeldeformular steht:
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
"Lichtbild, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Beglaubigte Kopien des Abschlusszeugnisses bzw. einer abgeschlossenen Berufsausbildung (bzw. des Praktikumsvertrages bei der Fachoberschule Klasse 11) müssen umgehend nach Aushändigung nachgereicht werden."
Man hat ihm das Anmeldeformular nebst Lebenslauf und Halbjahreszeugnis wieder mitgegeben und gesagt, dass er die anderen Zeugnisse nachreichen müsse, da man die Anmeldung sonst nicht bearbeiten würde.
Die Mutter hat telefonisch nachgehakt und die gleiche Auskunft bekommen.
Sie könnte nachfragen, ob es ein Schriftstück gibt, auf dem alle vorzulegenden Zeugnisse genannt sind, oder ob das eine Einzelfallentscheidung des Schulleiters ohne schriftliche Grundlage ist.
Kann einem Schüler, der sich jetzt offensichtlich gefangen hat und gute bis sehr gute Leistungen erbringt der schulische Weg einfach so verbaut werden?
Durch die Tatsache, dass auch ältere Zeugnisse vorzulegen sind, ist zunächst einmal gar nichts "verbaut".
Bevor man sich jetzt durch Bockigkeit den Zugang zur "Wunschschule" ganz verbaut, sollte man doch einfach mal den Forderungen nachkommen und die verlangten Zeugniskopien mit einreichen. Vermutlich geht es erst einmal darum, den schulischen Werdegang zu dokumentieren. Jemand ohne Hauptschulabschluss hätte vermutlich keine Zugangsberechtigung zu dem Gymnasium, also muss der HS-Abschluss nachgewiesen werden. Und das geht nun mal nur mit dem Zeugnis der HS. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Bevor man sich jetzt durch Bockigkeit den Zugang zur "Wunschschule" ganz verbaut, sollte man doch einfach mal den Forderungen nachkommen und die verlangten Zeugniskopien mit einreichen.
Hallo Mitternacht,
da scheint etwas ganz falsch angekommen zu sein. Das Hauptschulzeugnis liegt der Schule vor, seitdem der Schüler sich damals für die Zweijährige Berufsfachschule beworben hat.
Es geht auch nicht um Bockigkeit. Es geht darum, ob gleiche Entscheidungsgrundlagen für alle Bewerberinnen und Bewerber angesetzt werden. Diesen einheitlichen Bewertungsmaßstab sehe ich als nicht gegeben an, wenn bei anderen Bewerbern nur das letzte Zeugnis in die Bewertung einfließt, bei diesem Schüler jedoch mehrere Zeugnisse herangezogen werden.
Bevor man sich jetzt durch Bockigkeit den Zugang zur "Wunschschule" ganz verbaut
Wer ist denn hier bockig?
Auf dem Anmeldeformular wird schriftlich das letzte Halbjahreszeugnis genannt. Die Schulsekretärin behauptet mündlich, es müssten noch andere Zeugnisse vorgelegt werden. Darf man da noch nicht einmal fragen, ob das auf Grundlage einer schriftlich festgelegten Regelung geschieht oder aus einer Ermessensentscheidung heraus?
Zitat:
sollte man doch einfach mal den Forderungen nachkommen und die verlangten Zeugniskopien mit einreichen.
Schaden wirds kaum was, aber wenn der Schüler seine schlechten Zeugnisse nicht vorlegen will, dann kann er sich doch ruhig erkundigen, ob er dazu verpflichtet ist oder nicht. Er muss nur wissen, ob die zeitliche Verzögerung irgendwie nachteilig sein könnte.
Zitat:
Durch die Tatsache, dass auch ältere Zeugnisse vorzulegen sind, ist zunächst einmal gar nichts "verbaut".
Ja, das sehe ich auch so. Allenfalls wenn zwei Berufsfachschüler mit Halbjahreszeugnis 1,6 ankämen und es wäre nur noch ein Platz frei, dann wäre es auch durchaus vertretbar, ältere Zeugnisse heranzuziehen.
Zitat:
Jemand ohne Hauptschulabschluss hätte vermutlich keine Zugangsberechtigung zu dem Gymnasium, also muss der HS-Abschluss nachgewiesen werden.
Der mittlere Bildungsabschluss muss nachgewiesen werden, in diesem Fall der von der zweijährigen Berufsfachschule. Ob vorher ein Hauptschulabschluss gemacht wurde oder nicht, war vielleicht für die Zulassung zur Berufsfachschule entscheidend, fürs Gymnasium nicht. Ob bei der Anmeldung zum Gymnasium die Zeugnisse von unterschiedlichen Schularten (Realschule - Berufsfachschule) unterschiedlich gewichtet werden dürfen, würde ich sehr bezweifeln, aber schriftlich habe ich da nichts.
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