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hallo,
ich hab vor ein paar tagen eine vorladung zur polizei bekommen wegen versuchter gefährlicher körperverletzung.habe mich dann entschieden einen anwalt zu nehmen obwohl ich nicht an der sache beteiligt war und nichts damit zu tun habe.aber wollte auf nummer sicher gehen und entschied mich für einen anwalt.
jetzt war ich vor zwei tagen dort und hab ein mandat unterschrieben und er beantragte akteneinsicht.
ist das normal, ich dachte immer es wird abschließend bezahlt!
habe angst das jetzt immer mehr rechnungen folgen.
gehe davon aus das die sache nicht mal vor gericht kommt, ist diese summe nicht ein wenig hoch???
In Strafsachen sind Vorschüsse absolut üblich. Kein Strafverteidiger wird tätig, ohne sich die nächsten Schritte im vorraus bezahlen zu lassen. Das liegt schlicht an der Persönlichkeitsstruktur der durchschnittlichen Klientel eines Strafverteidigers und deren regelmäßiger Zukunftsprognose (verschuldet oder im Knast).
Strafverteidiger rechnen entweder nach RVG ab oder mit Gebührenvereinbarung. Bei Gebührenvereinbarung ist die Skala nach oben hin offen (einzelne "Star"-Verteidiger nehmen gerne mal bis zu 5-stellige Beträge für eine Strafverteidigung).
Bei RVG sieht es wie folgt aus:
Hier wird grundsätzlich eine Grundgebühr fällig (30 bis 300 €, Mittelgebühr 165 €).
Sofern noch keine Anklage vorliegt, gibt es die Verfahrensgebühr vorb. Verf. (30 bis 250 €, Mittelgebühr 140 €).
Wenn der RA mit zur Polizei geht, gibts die 4102er Gebühr (30 bis 250 €, Mittelgebühr 140 €), wenn Anklage erhoben wird, kommt noch die Verfahrensgebühr ger. Verf. (30 bis 250 €, Mittelgebühr 140 €) und für jeden Verhandlungstag 40 bis 400 €, Mittelgebühr 220 € hinzu. Dazu natürlich USt, Auslagenpauschale (20 €), Aktenübersendungspauschale (12 €), Dokumentenpauschale (50 Cent pro kopierte Aktenseite, ab der 50 Seite 15 Cent)....
Kein Verteidiger geht unter die Mittelgebühr. Zwischen Mittelgebühr und oberer Gebühr hat der Rechtsanwalt Spielraum, je nachdem, wie schwierig der Fall ist, oder wie gravierend die Folgen sein können oder für wie wertvoll sich der Verteidiger auf dem freien Markt einschätzt (letztes Argument natürlich nur inoffiziell).
Der Anwalt bleibt hier etwa in der Mitte des üblichen Spielrahmens.
Und ja: Es ist sogar wahrscheinlich, dass weitere Rechnungen folgen.
Wenn nämlich auf Grundlage anwaltlichen Handelns nach Anklage das Verfahren eingestellt wird oder das Gericht die Anklage nicht eröffnet, kommt eine weitere Verfahrensgebühr in Höhe der bereits in Rechnung gestellten Verfahrensgebühr in Betracht (4141 VV RVG, Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung).
Wenn Anklage erfolgt, kommen oben bezeichnete Gebühren zur Abrechnung.
Übrigens: Nicht denken, der Anwalt nimmt jetzt diese Gebühren und rechnet den Rest zum Schluss ab. Wenn z.B. Anklage erhoben wird, kommt die nächste Vorschussrechnung. Wenn die nicht bezahlt wird, hört der Anwalt einfach auf....
Ach ja: Wenn die StA keine Anklage erhebt, dann zahlt einem der Staat keine Anwaltsgebühren (man hätte ja als Unschuldiger in die Unfehlbarkeit der Justiz vertrauen können).
Ob der Anwalt hier tatsächlich über die Mittelgebühr gehen darf, hängt vom Einzelfall ab. Die Gebühren, die der Anwalt hier fordert, sind dem Grunde nach übrigens schon entstanden. Wenn es sich beim Tatvorwurf nicht um eine völlige Bagatelle handelt, dürften auf jeden Fall die Mittelgebühren stehen bleiben, wenn man das Mandat kündigt.
Man kann also allenfalls ca. 145 € zzgl Ust. sparen, wenn man vom Anwalt nichts mehr wissen will....
Und zur jetzt automatisch folgenden Frage: Hätte der Anwalt nicht sagen müssen, dass seine Arbeit Geld kostet....
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
vor jahren hatte ich auch eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung am hals.
da lag jemand mit einem zerbeultem gesicht auf dem gehweg.da man ja nett ist habe ich krankenwagen und polizei gerufen.kaum war die polizei vor ort hat der verletzte mich angezeigt.
ca 3 wochen später bekam ich eine vorladung zur polizei dort bin ich nicht erschienen.
habe alles meinem anwalt übergeben.
er hat sich dann alles angefordert akteneinsicht 301,60€ vorverfahren, briefe hin und her auch noch mal zusammen 450€. insgesammt ca750€.
das verfahren wurde anschließend eingestellt $170 abs.2.
mein anwalt hat mir auch immer mehrere einzelrechnungen zugesannt mit einer zahlungsfrist.
die kosten die mir entstanden sind hat sich mein anwalt von dem typen zurückgeholt.der typ hat sich mit händen und füßen gewehrt die kosten zu erstatten.zum schluß wurde dann eine lohnfändung beantragt und habe meine kohle bekommen
die kosten die mir entstanden sind hat sich mein anwalt von dem typen zurückgeholt.der typ hat sich mit händen und füßen gewehrt die kosten zu erstatten.zum schluß wurde dann eine lohnfändung beantragt und habe meine kohle bekommen
War aber nur möglich, weil eine vorsätzliche falsche Verdächtigung nachweisbar war, dass Opfer also nachweislich falsche Angaben zum Täter gemacht hat... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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