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Anmeldungsdatum: 14.04.2007 Beiträge: 25 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.02.08, 22:32 Titel: Besondere, neue Schulordnung.
Hallo,
an der Schule meines Sohnes(Privatschule in Berlin) hat in ihrer neuen Schulordnung einen Paragraphen, der beinhaltet, dass MP3-Player, Handys, usw. innerhalb des Schulgeländes - also der Pausenhof und das Gebäude, ein strenges Verbot derartiger Geräte herrscht. Diese Regelung finde ich in Ordnung und unterstütze diese auch, doch dürfen wir, als Eltern oder gar unsere Kinder ihre Geräte nicht abholen, sondern wir müssen ein ausreichend frankiertes Paket im Sektariat abgeben und die Schulleitung bitten, dass doch bitte das Gerät XY zurückgeschickt wird.
Ich finde, dass diese Regelung etwas zu weit in die Handlungsfreiheit und Erziehung unserer Kinder eingreift und finde dies unnötig, da ja auch noch gerinfügige Kosten auf einen zukommen. Bin ich da der richtigen Annahme oder liege ich total falsch?
vielen Dank schon einmal im Voraus Jekchen _________________ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
(2) Die Schulen in freier Trägerschaft unterstehen der Aufsicht der Schulaufsichtsbehörde.
Die Aufsicht beschränkt sich auf die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen (§§ 98, 100 und 103) und der in Absatz 4 für anwendbar erklärten Vorschriften sowie die Aufsicht über Ergänzungsschulen gemäß § 102 Abs. 2 und 3.
Das interpretiere ich so, dass der Träger der Privatschule selbst entscheiden kann, inwiefern er die Eltern bei der Erstellung einer Schulordnung beteiligt.
So ein Mobiltelefönchen kann ja locker mehrere 100 € kosten; daher würde ich die Schule darauf hinweisen, dass Sie auf versichertem Versand bestehen - und den gibt's nur gegen "Einlieferungsquittung". Die Schulsekretärinnen werden ihrem Schulleiter schon Bescheid geben, dass es nicht zumutbar ist, laufend zum Versender der Wahl (der Eltern!) zu rennen, um entsprechende "Einlieferungsquittungen" zu erhalten.
Vielleicht sollte man den Schulleiter auch mal dezent darauf hinweisen, dass man auf einen bestimmten Zusteller (gaaanz weit weg von der Schule) besteht ... Möglicherweise verschwindet die Regelung dann schneller, als sie aufgestellt wurde. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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