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Verfasst am: 05.02.08, 22:07 Titel: Mandat entziehen?
Hallo,
A hat eine Anwältin beauftragt den KU ihrer Tochter neu berechnen zu lassen. Im Juli 2007 wurde bereits Auskunft vom KV verlangt. Danach folgte im November eine völlig falsche Berechnung der Anwältin.
A wies ihre Anwältin peinlicherweise daraufhin und vier Wochen später kam dann eine korrigierte Berechnung. Der KV wurde bereits im Juli vorsorglich in Verzug gesetzt und aufgefordert den erhöhten + rückständigen UH zu zahlen. Frist war 24.12.07.
Der KV hat weder nach- noch mehr gezahlt noch in irgend einer Form reagiert. A´s Anwältin sollte eine UH-Klage einreichen, die bisher noch nicht ausgefertigt wurde.
Aufgrund der langen Bearbeitungsdauer + falschen Berechnungen (Nachzahlungsbeträge wurde falsch errechnet) möchte A der Anwältin das Mandat entziehen.
Wäre es möglich, dass eine anderer Anwalt diese Sache ohne Probleme fortsetzten kann?
Sofern die Anwältin nicht über Beratungshilfe oder PKH arbeitet, kein Problem. Es wird sich nur nicht vermeiden lassen, dass die Anwaltsgebühren doppelt anfallen. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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