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Verfasst am: 06.02.08, 11:33 Titel: Schlüsselverlust-SB bei falschen Angaben?
Hallöchen,
hier mal folgender Fall:
A wird die Jacke entwendet. In dieser befindet sich der Wohnungsschlüssel. Sonst keine Angaben zur Adresse, wo der Schlüssel hin gehört.
Das Mehrfamilienhaus, in dem A als Mieter wohnt, verfügt über eine Schließanlage. In der Annahme, dass durch den eigenen Schlüsselverlust nun die Sicherheit der kompletten Schließanlage gefährdet ist, informiert A den Vermieter und auch die Haftpflichtversicherung, in der Schlüsselverlust bei einer Eigenbeteiligung von 250,00 Euro mit versichert ist.
Die Versicherung prüft und nach Angaben des Vermieters und der Hausverwaltung ist die Schließanlage noch intakt. Es wird also die Schließanlage getauscht. Während der Montage der Schließanlage kommt raus, dass bereits mehrere Schlüssel fehlen. Ein anderer Mieter im Haus hatte bereits sein Schloss früher wegen eines Verlustes getauscht, dieses Schloss gehörte schon gar nicht mehr zur Anlage. Das Garagentor, welches ebenfalls zur Schließanlage gehört, hatte auch ein anderes Schloss. Von einem weiteren Mieter erfährt A, dass zu dieser Wohnung nur noch ein Schlüssel vorhanden ist, weil alle anderen bereits verloren gegangen sind. Zumindest über den Austausch des Garagenschlosses und über das Fehlen von 2 weiteren Schlüsseln muss A's Vermieter informiert sein.
A informierte sofort die Versicherung über diesen Umstand. Die Versicherung sagte A, dass der SB auf jeden Fall fällig wird, auch wenn der Schaden abgelehnt werden würde. Nach dieser Aussage zahlte A die SB an den Versicherer.
Im Nachhinein kann A diese Aussage der Versicherung nicht mehr ganz nachvollziehen. Der Vermieter hätte lediglich einen Anspruch auf Ersatz des Schlüssels gehabt. Kostenfaktor: Etwa 50,00 Euro. Die Montage der neuen Anlage kostete jedoch weit über 1000 Euro. Hätte der Vermieter bzw. die Hausverwaltung die Wahrheit gesagt, hätte A nur 50,00 Euro zahlen müssen. Und nicht, wie jetzt 250,00 Euro. Es kann doch nicht wirklich so sein, dass A für die falschen Angaben des Vermieters zur Kasse gebeten wird.
Die Fragen:
1. Ist die Aussage der Versicherung so korrekt?
2. Von wem kann A jetzt die 250,00 Euro (bzw. abzügl. Kosten für den Ersatz des Schlüssels) zurückfordern? Vom Vermieter oder der Versicherung?
3. Nach welcher Rechtsgrundlage?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 06.02.08, 12:52 Titel:
Zitat:
Ein anderer Mieter im Haus hatte bereits sein Schloss früher wegen eines Verlustes getauscht, dieses Schloss gehörte schon gar nicht mehr zur Anlage.
Mit ihm könnte sich A die Kosten teilen. Solange er in der Wohnung wohnt, braucht er den VM nicht zu informieren. Bei Auszug kommts dann ans Licht.
Die fehlenden Schlüssel müssen nicht verloren sein. Sie können auch unbrauchbar geworden sein. Und das Garagentor braucht ja nicht in die Neue Anlage mit aufgenommen werden.
Hm... aber A hat doch überhaupt keinen Rechtsanspruch gegenüber den anderen Mietern. Was diese mit ihren Vermietern haben oder nicht haben, geht A nichts an. Und umgekehrt doch genauso. Oder auf welcher Rechtsgrundlage sollte A den Mietmieter haftbar machen? Vielleicht habe ich auch hier einen Denkfehler.
Die Verpflichtung den Vermieter zu informieren besteht bei einer Sicherheitsschließanlage schon. Schließlich kann mit einem Schlüssel jeder ins Haus und damit die kompletten Räume des Gemeinschaftseigentums betreten. Die Schließanlage wurde bereits erneuert und bei der Erneuerung fiel eben auf, dass das Garagentor (was ursprünglich in der Schließanlage mit eingebunden war, bereits ein getauschtes Schloss hatte) Nun ist das Garagentor wieder in die Schließanlage eingebunden, was für Vermieter und potentielle Nachmieter natürlich äußerst praktisch ist, weil es nur noch einen Schlüssel gibt, statt zwei.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 07.02.08, 23:14 Titel:
Hallo,
was ist denn im fiktiven Mietvertag zu der Schließanlage geregelt?
Je nachdem hat der Vermieter Ansprüche gegen die Mieter.
Wenn die Versicherung erfährt, daß da noch andere an den Kosten der Schließanlage mitzubeteiligen wären, wird diese wohl ihre Leistung entsprechen kürzen.
Ist ein SB pro Schadensfalll vereinbart ist es mA tatsächlich unerheblich wie hoch die Versicherungsleistung ausfällt.
Das ist Gegenstand der vertraglichen Abmachung.
Der geschätzte Wert des Schlüssels mag 50 Oiro betragen, die Höhe des tatsächlichen Schadens ist aber höher. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
im Mietvertrag ist hinischtlich der Schließanlage gar nichts geregelt.
Ist das mit den SB pro Schadenfall denn auch so, wenn die Schadenauszahlung unter dem SB liegt?
Warum ist deiner Ansicht nach der Schaden höher, als der Wert des Schlüssels? MMn hätte der Vermieter von A nicht auf die Erneuerung der Schließanlage bestehen dürfen, sondern mit dem Kenntnisstand, dass diese sowieso nicht mehr intakt ist, nur auf den Ersatz des Schlüssels bestehen dürfen. Und in diesem Fall hätte A den Schaden der Versicherung erst gar nicht gemeldet, weil der Ersatz des Schlüssels Peanuts gegenüber den Kosten für die Schließanlage gewesen wären.
Es kann doch nicht wirklich sein, dass A zur Kasse gebeten wird, wenn der Vermieter Bockmist baut.
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