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Verfasst am: 06.02.08, 16:56 Titel: Reaktionsfrist bei Kündigung eines Fitness-Vertrages
Hallo,
ich bin neu hier und möchte euch mal eine Frage stellen, da ich sie mir als Leihe leider nicht beantworten kann. Ich hab in einem Fitness-Studio den Vertrag gekündigt. Das ganze hab ich mit einem ärztlichen Atest gemacht, in dem meine Erkrankungen und die empfohlene Kurierzeit mit angegeben wurden vom Arzt.
Nun habe ich seid genau 2 Wochen keine Antwort auf das Kündigungsschreiben bekommen. Kann ich und darf ich rechtlich davon ausgehen, dass wenn sich das Fitness-Studio nicht innerhalb von 2 Wochen Rektionszeit meldet, dass das Fitness-Studio die Kündigung akzeptiert hat? Sind die 14 Tage Reaktionszeit irgendwo rechtlich gesehen, z.B. in einem Verfahren mal belegt worden? Welches Datum zählt da? Das an dem die vermeindliche Reaktion abgeschickt wurde oder das Datum, wo das Reaktionsschreiben bei mir eintrifft? Wie ist dazu die Rechtslage?
Eine Kündigung muss von Empfänger nicht bestätigt werden, obwohl es der Anstand eigentlich gebührt. Den Zugang (Ankunft beim Empfänger) muss der Kündigende im Zweifel nachweisen.
Auch ein Attest vom Arzt rechtfertigt nicht zwangsläufig eine außerordentliche Kündigung, die Hinderung muss dauerhaft sein. Für eine Trainingsunterbrechung muss der Sportler das Ruhen des Vertrages akzeptieren. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Das Der <Empfänger nicht antwortenmuss und somit stillschweigend die Kündigung akzeptiert, ist mir klar. Die Ankunft bzw. Engegennahme des Schreibens hab ich mir quittieren lassen, da ich es persönlich abgegeben habe und eine Kopie mit "Erhalten am" und "Unterschrift" unterschreiben lies.
In meinen Fall rechtferigt die Kündigung aus wichtigen Grund schon ein Atest, da ich Erkrankungen habe, die ein Training unmöglich machen und der Arzt die Kurierzeit auf 1 Jahr angesetzt hat. Somit kann das Fitness-Studio nicht auf den Weiterbestand der Vertrages bestehen, da der Vertrag sowieso nicht merh 1 Jahr laufen würde.
Meine eigentliche Frage wurde aber noch nicht beantwortet. Gibt es rechtliche Dinge, die die 14 Tage Reaktionsziet unterstreichen oder gar belegen? So was wie: Meldet sich der Gegner nicht innerhalb von 14 tagen muss man von einer Stillschweigenden Akzeptierung der Kümdigung ausgehen?
Meldet sich der Gegner nicht innerhalb von 14 tagen muss man von einer Stillschweigenden Akzeptierung der Kümdigung ausgehen?
Nein, da auf eine Kündigung nicht geantwortet werden muss, kann ein Stillschweigen auch nicht als Akzeptierung verstanden werden. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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