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Wohngebäudeversicherung

 
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nub
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 12:20    Titel: Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

A hat ein Haus (1 FH, 115 qm) gekauft und kann die Wohngebäudeversicherung übernehmen, die zuzeit ca.65 € beträgt, allerdings nur Feuer Brand umfasst.
Nun wollte A ein Angebot einer umfangreicheren WGV der Versicherung haben.
Man sagt A, dass es keinen Sinn mache auf der alten Versicherung aufzubauen, da die Erstattungssumme im Versicherungsfall sowieso nur begrenzt auf 240.000 € betragen würde, was auf den alten Vertrag zurückzuführen sei. BEi den neuen Verträgen wäre das alles anders.
Stimmt das?
Jetzt hat man A ein neue Police als Packet angeboten.....für 260 €....


danke
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 12:50    Titel: Re: Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

nub hat folgendes geschrieben::

Man sagt A, dass es keinen Sinn mache auf der alten Versicherung aufzubauen, da die Erstattungssumme im Versicherungsfall sowieso nur begrenzt auf 240.000 € betragen würde, was auf den alten Vertrag zurückzuführen sei.
jo, sowas gibt´s.

nub hat folgendes geschrieben::

BEi den neuen Verträgen wäre das alles anders.
Stimmt das?
ja, das stimmt. Bei neuen Verträgen ist alles anders........

Oder soll sich die Frage, ob das stimmt, darauf beziehen, dass es im alten Vertrag nur maximal 240.000 Euro Entschädigung geben wird?

nub hat folgendes geschrieben::

Jetzt hat man A ein neue Police als Packet angeboten.....für 260 €....
na, das ist doch kein schlechter Preis für ein EFH. Wir wissen natürlich nicht, in welcher Leitungswasser- und Sturmzone das Gebäude liegt, aber wenn da Feuer, Leitungswasser uns Sturm enthalten ist, scheint der Preis ok zu sein. Wenn da auch noch die Erweiterte Elementarschadenversicherung dabei ist, ist es schon als recht günstig zu bezeichnen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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nub
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Oder soll sich die Frage, ob das stimmt, darauf beziehen, dass es im alten Vertrag nur maximal 240.000 Euro Entschädigung geben wird?

ja, max. 240.000 Euro Entschädigung. Genau das ist für A der Punkt. Stimmt das oder nicht? Irgendwo im alten Vertrag müsste eine solche Zahl ja stehen?


Zitat:
Wenn da auch noch die Erweiterte Elementarschadenversicherung dabei ist, ist es schon als recht günstig zu bezeichnen.

nein, die ist nicht dabei.

danke
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

steht da evtl. eine Versicherungssumme 1914 in Währung M (wie Mark)?
Andersrum: würden 240 TOiro nicht ausreichen?

Ein Kündigungsrecht besteht ohnehin erst ab Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Ggfs. schließt man bis dahin erst mal nur die Differenzdeckung (ohne Feuer) ab.
_________________
chatterhand
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