Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
A hat angeblich mit seinem Fz ein anderes Fz beim Ausparken tangiert. Zeuge meldete dies der Polizei.
A fuhr seinen Wagen zur Spurensicherung, A wurde fotografiert und hatte vor Ort die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern, was er nicht tat. Der "Unfall" ist bereits 5 Monate her, die Spurensicherung ca. 3.
Seit dem hat A von niemandem mehr etwas gehört diesbezüglich - seine Versicherung jedoch stufte ihn zu Jahresbeginn hoch mit der Begründung, es müsse, sobald ein Unfall gemeldet ist, egal, ob dieser stattgefunden hat oder nicht, der Vers. nehmer zunächst zahlen. Sollte er unschuldig sein, bekäme er das Geld wieder zurück.
Wie ist hier die Rechtslage? Wann ist die Sache verjährt? Muss A tatsächlich erstmal zahlen?
verjährungsfrist dürfte 3 jahre sein. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.