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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 20:42    Titel: einfach hochgestuft? Antworten mit Zitat

A hat angeblich mit seinem Fz ein anderes Fz beim Ausparken tangiert. Zeuge meldete dies der Polizei.
A fuhr seinen Wagen zur Spurensicherung, A wurde fotografiert und hatte vor Ort die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern, was er nicht tat. Der "Unfall" ist bereits 5 Monate her, die Spurensicherung ca. 3.
Seit dem hat A von niemandem mehr etwas gehört diesbezüglich - seine Versicherung jedoch stufte ihn zu Jahresbeginn hoch mit der Begründung, es müsse, sobald ein Unfall gemeldet ist, egal, ob dieser stattgefunden hat oder nicht, der Vers. nehmer zunächst zahlen. Sollte er unschuldig sein, bekäme er das Geld wieder zurück.

Wie ist hier die Rechtslage? Wann ist die Sache verjährt? Muss A tatsächlich erstmal zahlen?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

hat alles seine richtigkeit.

verjährungsfrist dürfte 3 jahre sein.
_________________
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