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Recht auf schrftl. Notenerläuterung?
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MiriamB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und beide haben einen solchen Beauftragten?


Versuche ich gerade, herauszufinden.

Die Förderlehrkraft ist für 3,5 Stunden abgeordnet, verbringt wöchentlich etwa 70 min mit unserem Kind, der Rest dient dem Informationsaustausch - mit uns, den Lehrern... Gespräche gab es zu Hauf' . Im Prinzip ohne Einsicht bei den Lehrkräften der Regelschule. Man besteht auf Gleichbehandlung.
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Ich bin immer erreichbar, die Förderlehrkraft im Grunde auch. Mit den Lehrern der Regelschule ist das schon schwieriger.
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Doch. Ich habe es nachgelesen. Förderlehrkräfte gehören zu ihrer Stammschule, können Lehrern einer Regelschule keine "Anweisungen" erteilen.
-------------
Nein, ich kenne vor Ort keine anderen Kinder mit Förderbedarf an einer weiterführenden Regelschule.

------------------

Miriam
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.02.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Miriam,
Zitat:
Die Förderlehrkraft ist für 3,5 Stunden abgeordnet, verbringt wöchentlich etwa 70 min mit unserem Kind, der Rest dient dem Informationsaustausch - mit uns, den Lehrern...
Ok, eine Grundlage ist also vorhanden.

Zitat:
Nein, ich kenne vor Ort keine anderen Kinder mit Förderbedarf an einer weiterführenden Regelschule.

[Beauftragte für diese spezielle Behinderungsform in anderen Bundesländern] Versuche ich gerade, herauszufinden.
Gut. Ich denke, das sind zwei erfolgversprechende Ansätze.

Die Förderlehrkraft kann vielleicht Auskunft geben, wie in anderen Fällen in diesem Bundesland in weiterführenden Schulen Nachteilsausgleiche gegeben werden. Dabei wird sicher die Tendenz sein, diese bis spätestens zur Abschlussprüfung auf Null zurückzufahren.

Die Idee hinter diesem Zurückfahren finde ich auch nicht verkehrt. Die Kinder sollen während der Schulzeit nicht unnötig durch schlechte Noten entmutigt werden, aber die Abschlusszeugnisse sollen den tatsächlichen Leistungsstand abbilden.

Nachteilsausgleiche wie "mehr Zeit für dieselbe Aufgabe" oder statt Note nur den Vermerk "hat regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen" sind sicher sehr viel leichter zu erhalten als "eine Notenstufe besser als ein normaler Schüler bei derselben Leistung".

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
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MiriamB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 09.02.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Förderlehrkraft kann vielleicht Auskunft geben, wie in anderen Fällen in diesem Bundesland in weiterführenden Schulen Nachteilsausgleiche gegeben werden.


Nein, kann sie nicht. (Das haben wir schon durch).

Es ging immer um z.B. Zeitverlängerung - niemals um "bessere Noten". Der Nachteilsausgleich sieht ja ausdrücklich gleiche fachliche Anforderungen vor - mit Ausgleich der Behinderung.

Jemand drückte es gerade sehr passend aus: Von einem Rollstuhlfahrer würde auch niemand erwarten, dass er eine Treppe hinuntersteigt, nur weil er Beine hat.

Das spiegelt annähernd die Situation unseres Kindes wieder. Seine Behinderung bleibt. Insofern steht ihm ein Nachteilsausgleich auch bis zum Abschluss zu und auch danach, sollte er z.B. studieren.

Miriam
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.02.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Miriam,
Zitat:
Die Förderlehrkraft kann vielleicht Auskunft geben, wie in anderen Fällen in diesem Bundesland in weiterführenden Schulen Nachteilsausgleiche gegeben werden.
Zitat:
Nein, kann sie nicht. (Das haben wir schon durch).
Warum nicht? Gibt es in diesem Bundesland keine Schüler mit Nachteilsausgleich in weiterführenden Schulen?

Soll ich mal die Situation für LRS-Kinder in Niedersachsen nachschlagen? Das kannst du sicher auch selbst.

Zitat:
Insofern steht ihm ein Nachteilsausgleich auch bis zum Abschluss zu und auch danach, sollte er z.B. studieren.
Das könnte sehr umstritten sein (für den Schul- und den Studienabschluss noch mehr als für das eigentliche Studium), aber so weit ist es ja noch nicht.

Schöne Grüße
Kurt
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BarniMerz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 102
Wohnort: Ederheim im Ries

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:34    Titel: wenig Infos Antworten mit Zitat

ich muß den anderen recht geben; es fällt einfach schwer Dir zu helfen, weil Du nicht einfach mit allen Details rausrückst.

Bei machen Beiträgen ist das hier wie ein Frage - Antwort - Spiel.
Und ein tatsächlicher Beitrag scheitert daran.

Ich weiß nicht was Du machen könntest; aber es gibt für alle möglichen Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen auch Private Praxen, die von der Krankenkasse oder von der Kommune bezahlt werden, oder die man ggf. auch selber zahlen muß.

Das was die Schule nicht leisten kann, müßt Ihr selber einbringen, auch dann, wenn es was kosten würde.

Und ich weiß wovon ich rede, denn meine ältere Tochter ist ein Extrem- Frühchen und 3 Monate und drei Tage vor dem Datum geboren und hat auch Probleme.

Aber davon, anderen den schwarzen Peter zuzuschieben, wird nix besser.

Selber kämpfen. Nicht gegen sondern mit den Lehrern.
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hispanola
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Selber kämpfen. Nicht gegen sondern mit den Lehrern.


Leider scheitert dies nicht selten am Willen des Lehrers, für den die in solchen Fällen nötige individuelle Lernförderung eigenes Engagement und somit Zeitinvestition bedeutet.
Ich kann Miriams Situation sehr gut nachvollziehen - sowohl aus eigener Erfahrung wie auch aus Aussagen des hiesigen schulpsychologischen Dienstes. Der sagte mal zu mir "Wenn die Schule nicht will, kämpft man gegen Windmühlen. 95% wollen nicht - der Klassenlehrer Ihres Sohnes ist eine lobenswerte Ausnahme". Erschreckendes Urteil. Geschockt


@ MiriamB

Zitat:
Man besteht auf Gleichbehandlung.


Logisch - alles andere bedeutet ja auch Arbeit. Leider kann ich Dir keinen Mut machen, dass man mit Reden oder auch übergeordneten Stellen mehr erreichen wird - besteht denn keine Möglichkeit, das Kind auf einer anderen Regelschule unterzubringen?
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