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recht.de :: Thema anzeigen - Krankschreibung--> Darf das meine Leherin Verbieten?
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Krankschreibung--> Darf das meine Leherin Verbieten?
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Gott...lese ich hier wieder viel Schwachsinn!

Ich frage mich, wie manche Leute immer dazu kommen alles zu verallgemeinern!
Wer sagt denn, dass alle 2 Wochen einmal fehlen direkt einen sozialen Abstieg mit sich bringt? Es gibt Leute die fehlen sogar jede Woche mindestens 1mal und haben immernoch gute Leistungen und viel bessere als vielleicht jemand, der jeden im ganzen Jahr nur 1x fehlt.

Außerdem wird man keinem Arzt nachweisen können, dass er jemanden grundlos krank geschrieben hat! Selbst wenn ich zum Arzt gehe und sage das es mir richtig dreckig geht - obwohl ich fit bin- wird er mich krank schreiben müssen! Denn auch ein Arzt kann nicht alles auf den ersten Blick sehen und er wird jemanden lieber krank schreiben, als das er es dem jenigen verweigert und dieser dann womöglich wirklich in der Schule umfällt und dem Arzt Vorwürfe macht.

LG
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

larissaberger hat folgendes geschrieben::
viel Schwachsinn!
Selbst verfassten? Oder lässt hier die Kinderstube zu wünschen übrig?
Zitat:

Außerdem wird man keinem Arzt nachweisen können, dass er jemanden grundlos krank geschrieben hat!
Doch - das geht. Siehe mein Beispiel mit den "kranken" Schülern am Flughafen.

Zitat:
Selbst wenn ich zum Arzt gehe und sage das es mir richtig dreckig geht - obwohl ich fit bin- wird er mich krank schreiben müssen!
Nein - er kann sich auch weigern. Das habe ich auch schon erlebt.

Zitat:
Denn auch ein Arzt kann nicht alles auf den ersten Blick sehen und er wird jemanden lieber krank schreiben, als das er es dem jenigen verweigert und dieser dann womöglich wirklich in der Schule umfällt und dem Arzt Vorwürfe macht.
Die "Vorwürfe" sind nicht das eigentliche Problem. Verrückt
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

@ mitternacht:

Wenn jemand krank geschrieben wird, dann heißt das nicht das man dazu verpflichtet ist den Tag zu Hause zu verbringen oder das man nicht weg fliegen darf!!
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BarniMerz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 102
Wohnort: Ederheim im Ries

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 20:49    Titel: lehrer Antworten mit Zitat

Sollte ich mich bei den Lehrern entschuldigen ?

Schließlich hat jeder, der in der Schule war, begründet oder nicht Abneigung gegen Lehrer.

Aber das ist egal - Wenn man immer sachlich bleibt.

Was ich ja war........

MFG Überrascht

Frage: Wiese kommentiert die Schülerin nicht zu den Vorwürfen ?
Stimmt meine Verdächtigung doch - daß sie "krank" zum schwänzen nutzt ?
Und das mit Wissen der Mutter ?

Die Kraft, auch Dinge durchzuhalten, die man nicht mag, - bestimmt den Lebensweg.
Sozialer Abstieg war übermäßig formuliert.
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Idunn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 18
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 21:43    Titel: Re: der Arzt Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Ja. Wer den letzten Schultag vor den Ferien frei haben will, muss sich beurlauben lassen - und zwar vom Ministerium. Kann aber von bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.


Bei uns (NRW) in der Schule ist es so, dass, wer am letzten Schultag vor den Ferien fehlt, ein Attest vom Arzt vorlegen muss. Beurlaubt wird vor den Ferien bei uns so gut wie niemand, das hat man bei mir nämlich auch bereits abgewiesen, obwohl ich am nächsten Tag ein wichtiges (mehr oder minder Winken ) Gespräch mit dem Bürgermeister einer österreichischen Stadt hatte. Naja, das ist ja Privatsache. In jedem Fall hat mir mein Klassenlehrer die letzten beiden Stunden freigegeben. Er meinte, das könne er machen. Alles andere wäre nicht rechtens.

Zu Fehlstunden kann ich auch ein Lied singen.
Zwar hat mir noch niemand direkt vorgeworfen, ich würde bläuen, dennoch bemerke ich, dass gerade mein Sportlehrer mir das Problem mit den Nerven (durch Operationen irritiert, d.h. Schmerz ohne ersichtlichen Grund) nicht gölaubt, was mich auch wirklich belastet. Ich habe aber in dem Punkt bemerkt, dass man bessere Chancen hat in Ruhe gelassen zu werden, wenn der Lehrer etwas "sehen" kann. Ein gebrochenes Bein, zum Beispiel.
Ich bin ein durchweg ehrlicher Mensch, aber es wird ja häufig den "ordentlichen" Schülern vorgeworfen, sie würden blau machen, und die, die es wirklich tun, bekommen noch Unterstützung, wenn sie wieder da sind. Traurig, aber wahr.

Ich hoffe, dass der Threatersteller diese Probleme bereits beseitigen konnte.

lg, Iðunn

PS: Ich bin nur Laie und weiß leider nicht, wie die Rechtslage ist. Es streiten sich ja auch Lehrer und Ärzte darüber, ab wann, für wie lange und aus welchem Grund man Atteste fordern kann/darf/soll/muss.
_________________
Together for always
And never apart,
Maybe in distance
But never in heart!

I love my soldier serving in Iraq!
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MartinZirkus
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Zur möglichen Sachaufklärung ein Zitat aus dem Schulgesetz NRW (§43):

(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Für mich heißt das: Es muß schon ein wenig vorgefallen sein, bevor ein Attest verlangt werden kann - das im übrigen kostenpflichtig ist !

Gruß

MZIrkus
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Wie ein gewisses Kontingent an Fehlstunden, welches der Schüler sich bereits zugelegt hat.

Ein Schüler in meinem Abi-Jahrgang wurde im Nachhinein nicht zugelassen, weil er nie Bock auf 9./10.Stunde Sport hatte (war in Sport ein As, also daran lags nicht) und auch kein Attest vorlegen konnte...

Tja Lachen
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

larissaberger hat folgendes geschrieben::
@ mitternacht:

Wenn jemand krank geschrieben wird, dann heißt das nicht das man dazu verpflichtet ist den Tag zu Hause zu verbringen oder das man nicht weg fliegen darf!!

Dann waren solche Aktionen wie diese:
http://www.n-tv.de/853845.html
http://www.wdr.de/tv/westpol/beitrag/2007/04/20070401_schulkinder.jhtml
also rechtswidrig oder sinnloses Verpulvern von Steuergeldern?

Wer im Flugzeug sitzen kann, kann auch seiner Schulpflicht nachkommen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 09:01    Titel: Re: lehrer Antworten mit Zitat

BarniMerz hat folgendes geschrieben::
Frage: Wiese kommentiert die Schülerin nicht zu den Vorwürfen ?
Stimmt meine Verdächtigung doch - daß sie "krank" zum schwänzen nutzt ?
Und das mit Wissen der Mutter ?

Gegenfrage: Weshalb sollte er/sie?

Der/die TE hat eine Frage gestellt, Adromir hat diese im dritten Posting m.E. zutreffend beantwortet. TE hat sich dafür höflich bedankt.
Weshalb sind Sie der Meinung, dass sich irgendwer in einem Internetforum für Ihre Unterstellungen zu rechtfertigen oder diese zu entkräften hätte?
Dient dies ausschließlich der Befriedigung Ihrer persönlichen Neugier? Denn für die Sachlage ist es doch völlig uninteressant.
Die Lehrerin ist den Eltern gegenüber nicht weisungsbefugt, sie ist dem Arzt gegenüber nicht weisungsbefugt, die Eltern ihrerseits sind dem Arzt gegenüber ebenfalls nicht weisungsbefugt. Damit geht die Anordnung der Lehrerin ins Leere, gleichgültig, ob der Schüler nun wirklich krank ist oder schwänzt.
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Herzliche Grüße
Kormoran
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Völlig vom Tisch kehren würde ich das nicht. Es muß schon einen Weg für die Lehrkraft geben, die Richtigkeit einer Krankschreibung (sei es Häufigkeit, wie etwa fünf Wochen Regelschmerzen im Monat) bei geeigneten Zweifeln überprüfen zu lassen.

Wie dieser letztlich aussieht, darüber wissen die Juristen sicher besser Bescheid...
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

@CWisnewski
Die gibt es doch auch, hat Adromir doch geschrieben. Im Zweifel wird ein amtsärztliches Attest angefordert.
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Herzliche Grüße
Kormoran
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mich störte nur der Satz: "Damit geht die Anordnung der Lehrerin ins Leere"

Natürlich hat sie weder der Mutter noch dem Arzt gegenüber eine direkte rechtliche Handhabe, wohl aber sollte der Arzt - sollten Krankschreibungen wider besseren Wissens ausgestellt worden sein (was ich allerdings nicht unterstellen möchte) - sich den "Rat" zu Herzen nehmen...

Aber letztlich meinen wir ohnehin das gleiche...
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Denniminator
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 11:50    Titel: Re: der Arzt Antworten mit Zitat

[/quote] Ja. Wer den letzten Schultag vor den Ferien frei haben will, muss sich beurlauben lassen - und zwar vom Ministerium. Kann aber von bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

[/quote]

....Da würde bei mir in Niedersachsen einen Netten Direcktor und ein kleiner Anruf z.b. meiner Eltern reichen...
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
larissaberger hat folgendes geschrieben::
@ mitternacht:

Wenn jemand krank geschrieben wird, dann heißt das nicht das man dazu verpflichtet ist den Tag zu Hause zu verbringen oder das man nicht weg fliegen darf!!

Dann waren solche Aktionen wie diese:
http://www.n-tv.de/853845.html
http://www.wdr.de/tv/westpol/beitrag/2007/04/20070401_schulkinder.jhtml
also rechtswidrig oder sinnloses Verpulvern von Steuergeldern?

Wer im Flugzeug sitzen kann, kann auch seiner Schulpflicht nachkommen.


Da hast Du Recht. Aber in dem Artikel steht ja auch, das die Kinder kein Attest vorlegen konnten und das für die Bußgelder ebenfalls ausschlagebend war.
Ich erkenne auch nicht den Sinn der Schulen, einzelne Kinder nicht zu beurlauben. Denn in den letzten Tagen vor den Ferien passiert in der Schule wirklich nichts! Da spreche ich aus Erfahrung..
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

larissaberger hat folgendes geschrieben::
Ich erkenne auch nicht den Sinn der Schulen, einzelne Kinder nicht zu beurlauben. Denn in den letzten Tagen vor den Ferien passiert in der Schule wirklich nichts! Da spreche ich aus Erfahrung..

Natürlich.
Nur stehen wir dann wieder vor der Grenzziehungs-Problematik. Wenn einzelne beurlauben, warum nicht mehrere? Warum nicht gleich früher Ferien machen?
Warum darf beurlaubt werden? Gebuchte Flugreise? Weil Vati ungern nachts fährt? usw.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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