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Klausur vom letzten HJ im neuen nachschreiben???

 
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 15:15    Titel: Klausur vom letzten HJ im neuen nachschreiben??? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall: es geht um die Klasse 12, Höhere Handelsschule NRW

A hat im ersten Halbjahr 07/08 eine Klausur geschrieben. Diese hat der Lehrer verloren und gibt dies auch zu. Am nachfolgenden Tag des Verlustes fanden Zeugniskonferenzen statt. Er hat den Schüler A zu dessen Vorteil benotet. Mittlerweile wurden die Zeugnise ausgehändigt. Nun verlangt der Lehrer von A, dass dieser die Klausur nachschreibt um sie fürs folgende HJ zu benoten. Ist dies rechtens??

Danke LG
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Larissa,
Zitat:
Nun verlangt der Lehrer von A, dass dieser die Klausur nachschreibt um sie fürs folgende HJ zu benoten.
Seltsame Idee. Wieso meint der Lehrer, dass die Leistung von A im zweiten Halbjahr nicht mit der normalen Anzahl von Klausuren korrekt benotet werden kann?
Gab es in der Zwischenzeit Streit aus anderer Ursache? Haben sich andere Schüler oder Eltern über eine vermeintliche Bevorzugung von A beschwert?

Zitat:
Ist dies rechtens?
Na ja. Ein Rechtsstreit wird ja daraus nicht entstehen, aber vielleicht eine Beschwerde bei der nächsthöheren Lehrerinstanz. A könnte aber viel besser dem Lehrer ganz freundlich sagen, dass er mit dieser Forderung nicht einverstanden ist und ihn fragen, ob er möchte, dass A den Klassenlehrer (bzw. falls es der Klassenlehrer ist, den Schulleiter) fragt, wie dieser die Sache sieht. Ich bin sicher, der Lehrer möchte nicht, dass der von ihm verursachte Verlust von höherer Stelle bewertet wird.

Schöne Grüße
Kurt
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Aktueller Stand der Dinge:

A hat mir dem Klassenlehrer und dem Fachlehrer gesprochen. Der Fachlehrer lässt sich von keinem rein reden und besteht weiterhin darauf, dass A die Klausur nachschreibt obwohl die Klausur bereits vor 9 Wochen geschrieben wurde und ein neues HJ begonnen hat. Dies führt auch dazu, dass A in der Klasse unbeliebt wird, da er dadurch mehr Noten als der Rest der Klasse für das 2. HJ sammeln kann.

Was tun?

Danke LG
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn "Rest der Klasse" benachteiligt wird, muss "Rest der Klasse" sich beschweren - das ist nicht As Problem.

Wenn A - um "beliebt" zu sein, jetzt die Klausur versemmelt, hat A ein schlechteres Zeugnis. Da muss A einfach abwägen: Mieses Zeugnis, mit dem A sich möglicherweise ein Leben lang bewerben muss, oder "unbeliebt" in einer Klasse, die ohnehin keine zwei Jahre mehr zusammenbleibt.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Larissa,
Zitat:
A hat mir dem Klassenlehrer und dem Fachlehrer gesprochen. Der Fachlehrer lässt sich von keinem rein reden und besteht weiterhin darauf, dass A die Klausur nachschreibt
Ok. Hat der Klassenlehrer eine Meinung?

Zitat:
Was tun?
Nächste Stufe der Eskalationsleiter erklimmen: Den Fachlehrer schriftlich fragen, ob er die Sache dem Schulleiter zur Überprüfung vorlegen möchte, oder ob der Schüler das tun soll.
Und vielleicht noch meine Fragen von oben beantworten?

Schöne Grüße
Kurt
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 18:34    Titel: @Knurt Antworten mit Zitat

Es haben sich ausschließlich einige Mitschüler beschwert, aber keine Eltern.

Der Klassenlehrer ist meiner Meinung, d.h. er findet es absolut nicht sinnvoll die Klausur jetzt noch zu schreiben. Aber er kann nichts dagegen tun außer dies dem Fachlehrer zu sagen und das hat er auch getan - aber der Fachlehrer lässt sich nichts sagen.
Zum Direktor wollte ich nicht direkt, da ich Angst habe, dass mein Fachlehrer im Recht ist und ich so wenig Aufmerksamkeit wie möglich auf die Sache ziehen wollte.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Larissa,
Zitat:
Der Klassenlehrer ist meiner Meinung, d.h. er findet es absolut nicht sinnvoll die Klausur jetzt noch zu schreiben. Aber er kann nichts dagegen tun außer dies dem Fachlehrer zu sagen und das hat er auch getan - aber der Fachlehrer lässt sich nichts sagen.
Das ist korrekt. Der Klassenlehrer ist kein Dienstvorgesetzter des Fachlehrers.

Zitat:
Zum Direktor wollte ich nicht direkt, da ich Angst habe, dass mein Fachlehrer im Recht ist und ich so wenig Aufmerksamkeit wie möglich auf die Sache ziehen wollte.
Es ist auch im Sinne eines rücksichtsvollen Umgangs miteinander völlig richtig, nicht direkt zum Direktor zu gehen. Der Klassenlehrer wurde ja bereits um Vermittlung gebeten, was aber leider ohne den gewünschten Erfolg blieb. Jetzt sollte der Direktor immer noch nicht direkt informiert werden, sondern dem Fachlehrer sollte noch einmal die Möglichkeit gegeben werden, seine Einschätzung selbst zu korrigieren, indem der Schüler ihm schriftlich und sachlich mitteilt, dass eine Meinungsverschiedenheit vorliegt und dass der Fachlehrer ihm bitte mitteilen möge, ob er selbst die Entscheidung des Schulleiters dazu einholen möchte oder ob der Schüler das tun soll.

Wenn der Schulleiter die Meinung des Fachlehrers einnehmen sollte (was ich nicht glaube), dann bedeutet das auch nicht zwingend, dass er tatsächlich "recht hat". Auch ein Schulleiter kann sich mal irren.

Schöne Grüße
Kurt
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.02.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

An den Schulen gibt es üblicherweise auch Fachleiter. Die sind z. B. dafür zuständig, dass Lehrpläne eingehalten werden, die Schwierigkeit der Prüfungen in etwa vergleichbar ist etc.. Wenn es den auch an Deiner Schule gibt (und die Schule nicht eine Zwergschule mit 1 Lehrer/Fach ist), dann frag' doch mal den. Notfalls weiß das Sekretariat, wer's ist - oder der Klassenlehrer, der den Vorgang ohnehin schon kennt.
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

@ Kurt und mitternach

Danke erstmal für eure Beiträge.

Den Fachleiter werde ich auch fragen. Habe bisher nur den Abteilungsleiter gefragt und er meinte, der Fachlehrer müsse die Entscheidung treffen.

Im Grund rege ich mich über das Verhalten des Fachlehrers aus.
Beim letzten mal meinte ich zu ihm: "Ich werde die Klausur nicht nachschreiben!"

Daraufhin meinte er zu mir: "Das ist doch nur von Vorteil für dich wenn du nochmal schreibst, denn ich glaube Deine verloren gegangene Klausur war eh eine 6! Und wenn ich diese in den nächsten Wochen wieder finde, dann muss ich diese bewerten."

Fand diese Aussage etwas dreist, so nach dem Motto: ich habe es verschlampt und wenn es irgendwann doch noch auftaucht wirst du die Note tragen müssen. Ist doch eine Unverschämtheit....
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Larissa,
Zitat:
Daraufhin meinte er zu mir: "Das ist doch nur von Vorteil für dich wenn du nochmal schreibst, denn ich glaube Deine verloren gegangene Klausur war eh eine 6! Und wenn ich diese in den nächsten Wochen wieder finde, dann muss ich diese bewerten."
Der muss aber in seiner Zeit als Schüler ziemlich gut im Tricksen und Täuschen gewesen sein. Oder spielt er gerne Online-Poker?

Zitat:
Den Fachleiter werde ich auch fragen. Habe bisher nur den Abteilungsleiter gefragt und er meinte, der Fachlehrer müsse die Entscheidung treffen.
Was ist ein Abteilungsleiter an einer Schule?
Der Fachleiter hat m.W. wie der Klassenlehrer auch keine Weisungsbefugnis dem Fachlehrer gegenüber, aber vielleicht reicht ja seine natürliche Autorität...

Schöne Grüße
Kurt
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::

Der Fachleiter hat m.W. wie der Klassenlehrer auch keine Weisungsbefugnis dem Fachlehrer gegenüber,

Bei uns schon - jedenfalls, wenn es um die Einhaltung von Schulordnung und Lehrplänen geht. In der Schulordnung ist bei uns die Anzahl der Leistungsnachweise geregelt; und in NRW müsste es eigentlich ähnlich sein.
In der APOBK steht z. B. folgendes:
Zitat:
§ 8
Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
(1) Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 SchulG, soweit in den
Anlagen nichts anderes bestimmt ist.
(2) Anzahl und Umfang der Leistungsnachweise regelt die oberste Schulaufsichtsbehörde
durch Verwaltungsvorschriften, soweit diese Verordnung
keine Regelung trifft. [...]

Hier in Bayern ist die Anzahl pro Schuljahr festgelegt, aber aus meiner Schulzeit in NRW (60-er und 70-er) weiß ich, dass es dort eine Festlegung pro Halbjahr gab. Also einfach mal die "Experten" vor Ort befragen ... (bin mir nicht sicher, ob ich hier die richtige APO erwischt habe).
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mitternächtliche Grüße.


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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Habe heute mit dem Lehrer gesprochen.
Er hat mir gesagt, ich müse die Klausur am Donnerstag nachschreiben! 9 Wochen später.....und obwohl ich die Klausur bereits geschrieben habe und er sie verschlampt hat und dies auch zu gibt.
Naja, wird mir nur der Weg zum Direktor bleiben.

Danke euch für die Antworten
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