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Gymnasium: Wiederholen verweigert

 
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 20:55    Titel: Gymnasium: Wiederholen verweigert Antworten mit Zitat

A besucht ein Gymnasium in Hamburg. A ist in Klasse 12. A hat leider eine ungenügende
Leistung im Fach 1 erreicht. A würde nun gerne die 12. Klasse wiederholen. Dies
wird von der Schule jedoch mit der Begründung verweigert, dass A ein Jahr zu spät
eingeschult wurde; A kommt nämlich aus dem Ausland und wurde daher zu spät in die
1. Klasse eingeschult.

Darf die Schule A ein Wiederholen des 12. Jahrgangs mit der Begründung verweigern?
Wie sähe die Rechtssprechung in so einem Fall aus?
Welche Möglichkeiten hat A sonst noch, die allgemine Hochschulreife zu erreichen,
außer dem Abgendgymnasium?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 21:26    Titel: Re: Gymnasium: Wiederholen verweigert Antworten mit Zitat

kunsel hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten hat A sonst noch, die allgemine Hochschulreife zu erreichen,
außer dem Abgendgymnasium?
Wechsel des Bundeslandes? NIedersachsen oder Schleswig-Holstein sind ja nicht sooo weit weg.
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mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo kunsel,
Zitat:
A würde nun gerne die 12. Klasse wiederholen. Dies
wird von der Schule jedoch mit der Begründung verweigert, dass A ein Jahr zu spät
eingeschult wurde; A kommt nämlich aus dem Ausland und wurde daher zu spät in die
1. Klasse eingeschult.

Das muss ein Missverständnis sein. Welche 1. Klasse ist gemeint, die der Grundschule?
Wie lautet der schriftliche Wortlaut der Ablehnung?

Schöne Grüße
Kurt
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.02.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Genau diese Möglichkeit ist mir auch eingefallen. ^^
Aber ist ein solches vorgehen seitens der Schule überhaupt rechtmäßig?

Gesetzlich habe ich dabei keinen Einspruch gefunden. Habe extra nochmal gestöbert, was §44 Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) angeht. Aber eine solche Begründung lässt sich mir nirgends erschließen.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lautet der Text der schriftlichen Ablehnung (bitte ganz exakt, nur alle Daten löschen, die auf reale Personen schließen lassen würden)?
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich um einen fiktiven, abstrakt dargestellten Fall handelt, habe ich mir bisher nicht die Mühe gemacht, eine fiktive schriftliche Ablehnung zu formulieren. Sagen wir es besteht die mündliche Formulieren: "A kann nicht wiederholen, da A ein Jahr zu spät eingeschult wurde."
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dann beende ich meine Teilnahme an diesem Thread, für so einen Schmarren habe ich keine Zeit. Genausogut könnten Sie schreiben: Es besteht die mündliche Formulierung "A kann nicht wiederholen, weil der Mondstand am Tag der Einschulung nicht Vollmond war".
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

kunsel hat folgendes geschrieben::
Da es sich um einen fiktiven, abstrakt dargestellten Fall handelt, habe ich mir bisher nicht die Mühe gemacht, eine fiktive schriftliche Ablehnung zu formulieren. Sagen wir es besteht die mündliche Formulieren: "A kann nicht wiederholen, da A ein Jahr zu spät eingeschult wurde."
Dann geht man mit dem fiktiven Schreiben zum fiktiven Ministerium, und der fiktive Ministerialbeauftragte wird der fiktiven Schule dann schon den Marsch blasen. Rein fiktiv natürlich.
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.02.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke sehr, dann bin ich aufgeklärt, was diesen fiktiven Fall betrifft. ^^
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