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Frage zum BAT

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 10:19    Titel: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Meine Stelle wurde durch meinn Arbeitgeber laut BAT als Vb mit Aufstieg auf IVb bewertet.

Da ich seit meiner Einstellung (bei einer anderen Behörde - Arbeitsamt - mit eigenem Tarifvertrag) die IVb erhalte und durch gesetzliche Überleitung (§ 436 SGB III) zu der neuen Behörde (Zoll) gekommen bin und ich von daher nicht schlechter gestellt werden darf (gesetzlich geregelt), erhalte ich wohl eine Stellenbeschreibung gemäß IVb BAT, ein weiterer Aufstieg soll nicht möglich sein.

Was mich dabei besonders ärgert, dass es auf demselben Dienstposten auch Beamte gibt, die von A9 (Vb) bis auf A11 (IVa !!!!!!) durchbefördert werden können und für mich soll dann bei IVb Schluß sein...

Das kann doch nicht sein, müssen hier nicht Beamte und Angestellte die die gleiche Arbeit erledigen auch gleich behandelt werden...

Weiterhin kommt dazu, dass aufgrund der Regelung in § 436 SGB III eigentlich der MTA fortgilt, biss die übergleiteten Mitarbeiter zum BAT wechseln... wenn ich die neue Stellenbeschreibung akzeptiere (mn hat wohl 4 Wochen Zeit zur Abgabe einer Stellungnahme) bin ich dann automatisch zum BAT gewechselt... ???? Eine Änderungsvereinbarung soll ich nämlich nciht bekommen...
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 12:30    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::

Was mich dabei besonders ärgert, dass es auf demselben Dienstposten auch Beamte gibt, die von A9 (Vb) bis auf A11 (IVa !!!!!!) durchbefördert werden können und für mich soll dann bei IVb Schluß sein...

Das kann doch nicht sein, müssen hier nicht Beamte und Angestellte die die gleiche Arbeit erledigen auch gleich behandelt werden...


Es ist halt so, dass Beamte und Angestellte in völlig verschiedenen Systemen leben. Das mag auch im Einzelfall ungerecht sein aber es ist die gesetzliche bzw. tarifvertagliche Wirklichkeit. Und 2 Sytemem wird man nie so abstimmen können dass es völlig gerecht wird. Der absolute Geerchtigkeitsfanatismus fürht ja gerade dazu,dass unsere WElt immer komplizierter wird und teuere, da nie jemandem was weggenommen werden darf und andere profitieren sollen usw usw

Beamte werden nach Dienstalter (teilweise und auch nicht mehr so wie früher) einfach durchbefördert wie du das nennst. Der Dienstherr belohnt hier die Treue.
Bei Angestellten geht es rein nach der Tätigkeit. Wenn die Tätigkeit gleichbleibt, bleibt auch immer die Bezahlung gleich. Im Grunde das gerechter Modell!

Dafür kann mit Beamten halt auch gemacht werden was der AG will. Längere Arbeitszeit, Weihnachtsgeld weg usw usw.

MfG
Matthias
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 23:58    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Lieber Matthias,

bei meinem alten Arbeitgeber gab es diese Gleichheit!

(im übrigen habe ich meinen Dienstherrn nicht freiwillig gewechselt... )

und weil ich kein Beamter bin, bin ich trotzdem meinem Dienstherrn nicht weniger treu

Du hast schon ziemlich seltsame Ansichten...

Hast Du schon mal was von Art. 3 Grundgesetz und von gleichem Lohn für gleiche Arbeit gehört?

Viele Grüße
Gast
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 01:02    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Du hast schon ziemlich seltsame Ansichten...



Ich finde nicht, das matthias seltsame Ansichten hat. Er hat lediglich geschrieben wie die Realität aussieht.

Schauen Sie sich doch den § 436 SGB III nochmal genauer an. Dann können Sie selber entscheiden, ob Sie unterschreiben oder nicht.

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x436.htm

[und da Sie schon so empfindlich auf matthias reagieren, werd ich sicher nicht mit nick antworten]
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 09:01    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Lieber Matthias,

bei meinem alten Arbeitgeber gab es diese Gleichheit!

Hast Du schon mal was von Art. 3 Grundgesetz und von gleichem Lohn für gleiche Arbeit gehört?



1. Wenn der AG Beamtenrecht und BAT konsequent anwendet kann das garnicht sein. Natürlich gibt es mittlerweile viele AG die ihre alten Beamten mit rumschleppen von Post über Telekomm bis Bahn und was weiss ich noch für ehemlaige Eigenbetirbe die natürlich versushen das System zu ändern. Ich kenne deinen alten AG ja nicht.

2. Hab ich ja gesagt, dass es nicht (immer) gerecht ist.

Nur du wirst mit deiner Wut zwei Syteme nicht ändern in dem Millionen Menschen in D arbeiten. Ich wollte nur sagen wie es ist.

MfG
Matthias
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 15:40    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Naja Wut....

ich empfinde das ganze nur als zutiefst ungerecht...

Ich werde per Gesetz zu einem anderen Arbeitgeber verschoben und habe als Angestellter nur das nachsehen... (wie gesagt bei meinem alten Arbeitgeber gab es diese Gleichbehandlung)

Übrigens: es gibt wohl nichts zum unterschreiben... es soll nicht mal eine Änderungsvereinbarung geben, sondern einfach nur die Stellenbeschreibung ausgehändigt werden....

Weiß irgend jemand vielleicht wann die neuen Regelungen zur Besoldung/Vergütung im öD in Kraft treten sollen...???
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 20:20    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Das soll in der Tarifrunde 2005 geschehen.

Gerade an deinem Problem ändert das aber überhaupt nichts, der Bewährungsaufstieg entfällt nämlich dann völlig.
s. auch
http://www.verdi.de/neues_tarifrecht_oed
Mfg
Matthias
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 22:27    Titel: Re: Frage zum BAT Antworten mit Zitat

Danke

Ich wollte hier übrigens niemand auf die Füße treten....

Ich kann nur nicht verstehen warum allein der Status (Angestellter oder Beamter) zu einer unterschiedlichen Bezahlung bei gleicher Arbeit führt...

IWarten wir mal ab was die Neuregelung bringt..

Ansonsten werde ich über eine Verbeamtung nachdenken, falls es für mich diese Möglichkeit gibt.
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