Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Handyverbot im Linienbus - was nun?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Handyverbot im Linienbus - was nun?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hl
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Hier klebt mittlerweile sogar an der Eingangstür eines Supermarktes ein Handyverbotsschild. Muss ich jetzt verhungern!? shock:.
Der Grund dürfte der Gleiche sein, warum im Supermarkt wo mein Freund arbeitet ein Kameraverbotsschild ist: Preisspionage, Bildmachen und weg die MMS!
Nach oben
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

PurpleRain hat folgendes geschrieben::
Stellen Sie sich aber vor: Der Busunternehmer mit einem Auftrag im öNV bestimmt, dass seine Busse nur in, beim Fahrer käuflich zu erwerbenden, Spezialpantoffeln zu betreten sind da herkömmliches Schuhwerk den Bodenbelag seines Busses zerkratzen würde. Wäre diese Transportbedingung im öNV zulässig?


M.E. nein, da offenbar die Busse fehlerhaft konstruiert sind, wenn sie herkömmliches Schuhwerk nicht aushalten.

Bei solchen Schuhen --> www.dkimages.com/discover/previews/1009/50205141.JPG könnte es schon anders aussehen.

maconaut hat folgendes geschrieben::
Die Bahn könnte sogar verbieten, in ihren Zügen selbst mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren und nur die von der Bahn bzw. beauftragten Firmen verkauften Speisen und Getränke zulassen (Hausrecht). Dann kostet die Flasche Wasser eben nicht mehr 30 ct sondern 2,50 Euro.


Die Bahn kann genau genommen gar nichts verbieten, da die allgemeinen Beförderungsbedingungen des öffentlichen Verkehrs der behördlichen Genehmigung unterliegen. Für den Schienenverkehr ist das das Eisenbahnbundesamt.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jury
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal gehört, dass die moderne Technik in den Bussen gestört werden könnte. So wie sie es ja auch in Krankenhäusern begründen.
Also ich bin nur in veralteten Bussen bis jetzt gesessen.
Weiß aber, daß der BF anhalten und Dich aussteigen lassen kann wenn Du nicht aufhören willst zu telefonieren.
Darf der das wo ich doch bezahlt hab. gg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das darf er. Es liegt im Ermessen des Fahrers, wen er von der Fahrt ausschließt.
Mit Betreten des Busses bist Du einen Beförderungsvertrag eingegangen, der beinhaltet die Beförderungsbedingungen. Werden die nicht eingehalten, kann der Fahrer den Fahrgast trotz Fahrschein von der Beförderung ausschließen.
Der Fahrer muss auch die Beförderungsbedingungen nicht erklären o.ä., die werden vom Verkehrsbetrieb, i.d.R. aber vom Verkehrsverbund (VRR, VRS) erlassen.
Es bringt überhaupt nichts, Verbote ausdiskutieren zu wollen, erst recht nicht mit dem Fahrer!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="PurpleRain"][quote="Dipl.-Sozialarbeiter"]Es ist durchaus möglich, daß anderen Fahrgästen das Klingeln der Handy stört oder sie sich von den Gesprächen belästigt fühlen. [/quote]Normales Handyklingeln ist leiser als der Lautstärkepegel in einem durchnittlich besetzten Bus. Netzbedingt können in einem Bus nur eine sehr begrenzte Anzahl von Handys gleichzeitig Klingeln.
Unterhaltung zwischen Fahrgästen ist ja erlaubt. Diese Unterhaltung hat im Schnitt den doppelten Lautstärkepegel eines Handy-Gespräches da ja beide Gesprächspartner im Bus zu hören sind - beim Handy nur einer.

Ich glaube die meisten fühlen sich durch ein Handy-Gesprech gestört weil sie der belauschten Unterhaltung nur schlecht folgen können da nur ein Gesprächspartner zu hören ist. Böse[/quote]

Bei uns gibt es das leider noch nicht. Vor der Handy-Mania konnte ich die Zeit im Zug (immerhin satte 45 Minuten für 1 Richtung) zum Lesen und Lernen benutzen, damit ist es jetzt leider vorbei Traurig Im Übrigen ist ein Handygespräch sowohl lauter als auch wesentlich nerviger als eine Unterhaltung in Zimmerlautstärke zwischen zwei nebeneinander oder sich gegenüber sitzenden Fahrgästen. (Wobei auch wesentlich weniger gesprochen wird, es kommt äußerst selten vor, dass sich die Leute gegenseitig Romane erzählen.) Allein schon deshalb weil der Handyfonierer/die Handyfoniererin meistens ununterbrochen quasselt und nicht selten in einer Lautstärke, dass es wirklich auch bis noch in den letzten Winkel des Abteils zu hören ist. Besonders ärgerlich ist das, wenn in Zügen, die nur zu 25% besetzt sind, es dennoch nicht möglich ist, wenigstens in irgendeinem der Abteile einen ruhigen Sitzplatz zu finden, ohne dass binnen 5 Minuten das nächste Handy klingelt. In zig Fällen handelt es sich zudem um so weltbewegende dringliche Mitteilungen wie "Schatzi, ich bin jetzt in x, in 5 Minuten bin ich da". Völlig unverständlich ist die Handyfoniererei angesichts dessen, dass es mittlerweile längst möglich ist, sich auch mit diesem Gerät leise - nämlich per SMS - zu verständigen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.