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Verfasst am: 15.02.08, 02:42 Titel: Sperrung eines Versetzungsantrages
Hallo, angenommen, ein fiktiver Lehrer (z.B. einer Realschule) stellt einen Antrag auf Versetzung, wobei er sowohl Schulwünsche im bisherigen Kreis, als auch in anderen Kreisen angibt.
Nehmen wir weiter an, dass es in diesem Jahr sogar einmalig möglich ist, sich wegen akuten Lehrermangels an Gymnasien sich sogar an ein solches versetzen zu lassen, wofür der Lehrer einen zusätzlichen Versetzungsantrag abgibt.
Leider muß der Lehrer nun feststellen, dass er trotz bester Chancen (er unterrichtet sogenannte Mangelfächer) nicht versetzt werden wird, da der zuständige Schulrat für Realschulen ihm mitgeteilt hat, dass er seinen Versetzungsantrag sperren ließ.
Begründet wird die Sperrung mit eben diesen Mangelfächern. Er als Schulrat brauche solche Lehrer selbst. Er lasse sie daher nicht in einen anderen Kreis oder an eine andere Schulart ziehen. Nicht einmal die Versetzung an eine Realschule im gleichen Kreis sei möglich, weil der Schulrat an die bisherige (äußerst unbeliebte) Schule des Lehrers keine neuen Lehrer bekommt.
Der fiktive Lehrer stellt sich nun die Frage, ob die im Vergleich zu Lehrern ohne Mangelfach drohende Ungleichbehandlung so in Ordnung ist, oder ob es Möglichkeiten gibt, sich zu wehren.
Es gilt das Beamtenrecht von Schleswig-Holstein.
Wie ist die Rechtslage? Danke.
eine gesetzliche Grundlage kann ich Dir spontan nicht anführen. Aber aus eigener Erfahrung - mein Dienstherr hat meinem Veretzungsantrag ebenfalls zeitweilig nicht stattgegeben - kann ich Dir sagen, dass er bei begründetem Interesse dem Versetzungsantrag die Zustimmung verweigern kann.
Bei mir hat damals mein Amtsleiter aufgrund organisatorisch-personeller Gründe und dem Sicherstellungsauftrag (Feuerwehr) den Antrag blockiert.
Es wird schwieriger das zu begründen, wenn geeignete Nachfolger/Interessenten zur Auswahl ständen.
Aber in Deinem Fall sehe ich das eher als langwierigen Prozess zu Deinen Ungunsten.
Allerdings bleibt Dir der Weg zum nächsthöheren Vorgesetzten oder besprich Dich mal mit dem zuständigen Personalrat..
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 19.03.08, 18:53 Titel:
Bei einer Versetzung muss der Dienstherr die dienstlichen Belange berücksichtigen. Der Dienstherr mss also abwägen zwischen den Interessen, der abgebenden und der aufnehmenden Schule. Ob der Schulrat der abgebenden Schule diees verhindern kann, kann ich nicht beurteilen, da ich die Zuständigkeiten in SH nicht kenne.
Ich empfehle hier den Rat einer Gewerkschaft einzuholen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn der Versetzungswunsch sehr stark ist.
Vielleicht hilft ja auch Drohen, dass man in ansonsten in den Schuldienst des wunderschönen Hamburgs wechseln würde.
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