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Verfasst am: 12.02.08, 12:41 Titel: Überdurchschnittlich begabt, aber auf der Hauptschule
Nehmen wir an, Schüler A aus Niedersachsen fällt schon seit der Grundschule durch Unterforderung im Schulunterricht auf. Die Lehrer bestätigen, dass er unterfordert ist. Der Schüler bekommt wegen Störens des Unterrichtes aufgrund der Unterforderung lediglich eine Realschulempfehlung. Diese Schulform besucht er auch bis zur achten Klasse. Doch auch hier stört er permanent den Unterricht und schreibt dennoch gute Noten. Auch hier stellen die Lehrer fest, dass er unterfordert ist. Sein Verhalten bessert sich nicht und deshalb ordnet die Schule die Konsultation einer Psychologin an. Diese stellt mittels eines Intelligenztest-Verfahrens die überdurchschnittliche Intelligenz des 14-jährigen Schülers fest. Jedoch erhalten die Eltern keine schriftlichen Unterlagen über den Befund, weiterhin ist unklar, ob die Schule diesen erhält. Bevor Maßnahmen zur speziellen Förderung des Schülers ergriffen werden können, wird er der Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz einer Tätlichkeit wegen, verwiesen. Weil keine andere Schule den Schüler aufnehmen will, bleibt nur noch die Hauptschule. Hier geben sich die Lehrer anfangs kooperativ und stellen dem Schüler nach Darlegung der Sachlage den probeweisen Besuch des Gymnasiums in Aussicht. Dazu kommt es jedoch nicht, denn nach einiger Zeit lehnen die Lehrer auf Nachfrage der Eltern diese Option ab. Begründung: Schüler A hat sich gut in die Klasse integriert und soll deshalb die Schule nicht wechseln. Dabei bleibt es nicht. Mit der Zeit verschlechtert sich das Verhältnis des Schülers zu den Lehrern und er sieht sich immer öfter deren Willkür ausgesetzt. Die Lehrer drohen ihm mit Klassenkonferenzen, wenn er die Schulordnung nicht abschreibt. Desweiteren hat der Schüler im Jahr 2007 erfolgreich den Hauptschulabschluss bestanden und bis heute sein Original-Zeugnis nicht erhalten, mit der Begründung es würden noch Schulbücher fehlen. Diese Schulbücher hatte der Schüler jedoch schon vor der Zeugnis-Vergabe zurückgegeben. Dies wurde auch im Nachhinein seitens der Schule bestätigt. Doch sein Zeugnis hat der Schüler daraufhin nicht erhalten, es wurde ihm lediglich eine Kopie seines Zeugnisses ausgehändigt. Weiterhin wurde dem Schüler auch
das letzte Halbjahres-Zeugnis verweigert, weil er die Schulordnung nicht abgeschrieben hat. Der Schüler möchte als nächstes seinen erweiterten Realschulabschluss machen. Doch auch hier drohen ihm die Lehrer wiederholt, seinen Abschluss zu verhindern. Die Lehrer waren, wie schon erwähnt, anfangs kooperativ und sicherten dem Schüler Förderung und Unterstützung zu. Doch das Gegenteil trat ein, obwohl die Schule auch Mittel zur Förderung von begabten Schülern bezieht.
Wie ist hier die Rechtslage? Welche Möglichkeiten gibt es, den Schüler aus seiner schlimmen Lage zu befreien?
wie alt ist der Schüler?
Hat er Unterstützung von seinen Eltern?
Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es, den Schüler aus seiner schlimmen Lage zu befreien?
1. Kontakt aufnehmen mit der nächsten Regionalgruppe der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind. Nach geeigneter Schule suchen.
2. Klären, ob die Schule noch Ansprüche hinsichtlich nicht zurückgegebener Bücher stellt. Um welchen Wert in Euro geht es?
3. Zeugnisse besorgen.
4. Schulanmeldung
Verfasst am: 12.02.08, 23:33 Titel: Re: Überdurchschnittlich begabt, aber auf der Hauptschule
bfeer hat folgendes geschrieben::
Jedoch erhalten die Eltern keine schriftlichen Unterlagen über den Befund,
Haben sie die denn angefordert?
Zitat:
erfolgreich den Hauptschulabschluss bestanden und bis heute sein Original-Zeugnis nicht erhalten, mit der Begründung es würden noch Schulbücher fehlen. Diese Schulbücher hatte der Schüler jedoch schon vor der Zeugnis-Vergabe zurückgegeben. Dies wurde auch im Nachhinein seitens der Schule bestätigt. Doch sein Zeugnis hat der Schüler daraufhin nicht erhalten, es wurde ihm lediglich eine Kopie seines Zeugnisses ausgehändigt.
Wenn die Schule keine Forderungen mehr gegen den Schüler hat, hat sie auch nicht das Recht, das Zeugnis zurück zu behalten.
Zitat:
Weiterhin wurde dem Schüler auch das letzte Halbjahres-Zeugnis verweigert, weil er die Schulordnung nicht abgeschrieben hat.
Und was sagen die Eltern dazu?
Zitat:
Der Schüler möchte als nächstes seinen erweiterten Realschulabschluss machen. Doch auch hier drohen ihm die Lehrer wiederholt, seinen Abschluss zu verhindern.
Disziplinprobleme? Dieselbe Schule? Was tun die Eltern?
Zitat:
Die Lehrer waren, wie schon erwähnt, anfangs kooperativ und sicherten dem Schüler Förderung und Unterstützung zu. Doch das Gegenteil trat ein, obwohl die Schule auch Mittel zur Förderung von begabten Schülern bezieht.
Wo liegen die Ursachen für den Meinungswechsel?
Zitat:
Wie ist hier die Rechtslage? Welche Möglichkeiten gibt es, den Schüler aus seiner schlimmen Lage zu befreien?
Ursachenforschung treiben und die Ursachen abstellen. Zeugnisse einfordern - notfalls mit einem Rechtsanwalt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Hallo!
Erstmal Danke für eure Antworten. Nun zu euren Fragen:
@Kurt Knitz:
Der Schüler ist 17 Jahre alt und hat die Unterstützung seiner Familie. Die Bücher sind bereits zurückgegeben, da bestehen keine Forderungen. Die Bücher waren ja von Anfang an da, sie wurden lediglich als Grund vorgeschoben, das Zeugnis zu verweigern. Das Problem hinsichtlich eines Schulwechsels besteht zum Einen darin, dass der Rektor der Schule ihm keine Empfehlung gibt. Es gab schon einen Versuch, ihn auf einer anderen Schule anzumelden, aber dort hat man erklärt, dass es ohne das Einverständnis des derzeitigen Rektors des Schülers nicht möglich sei, die Schule zu wechseln. Zum Anderen hat der Schüler aufgrund der vielen schlechten Erfahrungen schon resigniert, er möchte einfach nur noch seinen Abschluss machen und dann eine Ausbildung beginnen.
@Mitternacht:
Der Befund wurde seitens der Eltern angefordert, wird aber frühestens im März von der Psychologin heraus gegeben. Das Halbjahres-Zeugnis hat der Schüler inzwischen nachträglich erhalten, unter anderem, weil die Eltern sich bei der Schule gemeldet haben.
Der Schüler hat Probleme in der Schule, was bei der Unterforderung und der schlechten Behandlung, die er durch die Lehrer erfährt, nicht verwunderlich ist. Die Eltern bemühen sich schon seit geraumer Zeit, von der Schule das O.K. für einen Schulwechsel oder zumindest für die zugesagte Förderung zu erhalten. Doch leider stellt die Schule sich quer. Zum Meinungswechsel: Die Schule hat vermutlich die Befürchtung, dass der Weggang von Schülern ihre Existenzberechtigung in Frage stellen könnte, zumal mir jetzt auch noch ein ähnlicher Fall auf der gleichen Schule zu Ohren gekommen ist.
Es gab schon einen Versuch, ihn auf einer anderen Schule anzumelden, aber dort hat man erklärt, dass es ohne das Einverständnis des derzeitigen Rektors des Schülers nicht möglich sei, die Schule zu wechseln.
Ich habe die Rechtslage in Niedersachsen jetzt nicht nachgelesen, aber das halte ich für einen Vorwand und ich glaube nicht, dass eine Schule mit einem so argumentierenden Rektor die richtige für den Schüler wäre. Ich würde wirklich empfehlen, als erstes mit Hilfe der DGhK nach der bestmöglichen Schule zu suchen.
Zitat:
Die Bücher sind bereits zurückgegeben, da bestehen keine Forderungen. Die Bücher waren ja von Anfang an da, sie wurden lediglich als Grund vorgeschoben, das Zeugnis zu verweigern.
Ja also, dann sollen die Eltern das Zeugnis per Einschreiben mit Rückschein oder noch besser mit persönlich abgegebenem Forderungsschreiben und auf dem Sekretariat direkt unterschriebener, von den Eltern vorbereiteter Empfangsbestätigung dieses Forderungsschreibens mit Fristsetzung einfordern.
Zitat:
Zum Anderen hat der Schüler aufgrund der vielen schlechten Erfahrungen schon resigniert, er möchte einfach nur noch seinen Abschluss machen und dann eine Ausbildung beginnen.
Was will er? An der bisherigen Hauptschule den mittleren Bildungsabschluss machen oder die Schule noch einmal wechseln?
Er sollte m.E. diese Frage nicht ohne Beratung bei der DGhK endgültig beantworten.
Die Eltern bemühen sich schon seit geraumer Zeit, von der Schule das O.K. für einen Schulwechsel oder zumindest für die zugesagte Förderung zu erhalten. Doch leider stellt die Schule sich quer.
Dem Schulwechsel kann die Schule sich gar nicht entgegenstellen, da der Schüler bereits einen Abschluss hat. Der Schüler könnte von heute auf Morgen eine Ausbildung beginnen und die Schule verlassen. Diese Begründung halte ich daher für vorgeschoben. Zustimmen zum Schulwechsel muss allein die aufnehmende Schule.
Zitat:
Zum Meinungswechsel: Die Schule hat vermutlich die Befürchtung, dass der Weggang von Schülern ihre Existenzberechtigung in Frage stellen könnte, zumal mir jetzt auch noch ein ähnlicher Fall auf der gleichen Schule zu Ohren gekommen ist.
Würde die Schle "dicht gemacht", wenn sie zu wenige Schüler hat? Die Argumentation ist nicht plausibel: Einerseits wirft man dem Schüler Knüppel zwischen die Beine - versucht ihn also zu "vergraulen"; andererseits versucht man ihm den Weggang zu erschweren. Das passt nicht zusammen.
Hauptschulabschluss hat man nach der 9. Klasse, Realschulabschluss nach der 10. Da der Knabe derzeit - mit bestandenem HS-Abschluss - die Schule besucht, wird er doch wohl Ende des Schuljahres den RS-Abschluss bekommen.
Wo, bitte ist das genaue Problem? Ob erweiterter Abschluss oder nicht richtet sich doch ausschließlich nach den Noten. Und wenn der Schüler entsprechend begabt ist und gelernt hat, bekommt er die Noten auch. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
@mitternacht:
Danke für die Ausführungen, sind schonmal hilfreich!
Das Problem ist, dass die Lehrer ihm, eben weil sie ihm nicht wohlgesonnen sind, keine guten Noten geben. Da wird schon mal gesagt, dass er "aus Prinzip" in einem Fach eine 3 auf dem Zeugnis bekommt, obwohl seine mündlichen und schriftlichen Noten in diesem Fach besser sind. Da kann es schon soweit kommen, dass er einen schlechten oder gar keinen Realschulabschluss bekommt - unabhängig von seinen Leistungen. Als nächstes steht ein nochmaliges Gespräch mit den Lehrern und dem Rektor an, wenn das nicht hilft, wenden die Eltern sich an die Landesschulbehörde.
Als nächstes steht ein nochmaliges Gespräch mit den Lehrern und dem Rektor an, wenn das nicht hilft, wenden die Eltern sich an die Landesschulbehörde.
Na, da bin ich mal gespannt, was dabei heraus kommt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Als nächstes steht ein nochmaliges Gespräch mit den Lehrern und dem Rektor an, wenn das nicht hilft, wenden die Eltern sich an die Landesschulbehörde.
Warum suchen sie nicht eine andere Schule mit Hilfe der DGhK?
Als nächstes steht ein nochmaliges Gespräch mit den Lehrern und dem Rektor an, wenn das nicht hilft, wenden die Eltern sich an die Landesschulbehörde.
Warum suchen sie nicht eine andere Schule mit Hilfe der DGhK?
Schöne Grüße
Kurt
Vermutlich, weil ein Schulwechsel nur wenige Wochen vor den Abschlussprüfungen im Wesentlichen nur Nachteile mit sich bringt. Gerade in Deutsch oder Englisch - beides Prüfungsfächer - haben die Lehrer die Möglichkeit, Schwerpunkte in der Bewertung zu setzen. Der eine legt beim Aufsatz mehr Wert auf Stilmittel, der andere auf klar strukturierte Argumentation. Wenn man die Schwerpunkte der Prüfer schon etwas länger kennt, ist man einfach besser darauf "eingeschossen". Schulwechsel so kurz vor den letzten Abschlussprüfungen kostet einen Schüler normalerweise ein Jahr. _________________ mitternächtliche Grüße.
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