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Verfasst am: 15.02.08, 22:00 Titel: Wirtschaftsgymnasium mit Ausbildung
Mal angenommen jmd der bereits eine Berufsausbildung hinter sich hat würde gerne das WG (Wirtschaftsgymnasium) besuchen! Allerdings wird ihm dann das Arbeitslosengeld und Hartz 4 gestrichen! In wie fern kann man dagegen angehen und trotzdem das WG besuchen? Wäre das denn möglich? Bekommt man Hartz 4 wenn man unter 25 ist?
die frage ist, ob andere unterstützungsformen, wie z.b. bafög, vorrangig wären. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Grundsätzlich ist der Staat bzw. die ARGE nicht für die Berufsausbildung von Menschen verantwortlich. Hier hat jemand schon einen Beruf, wenn er damit nicht zufrieden ist, ist das letztlich persönliches Pech aber nicht Problem der Allgemeinheit.
Hier hat jemand schon einen Beruf, wenn er damit nicht zufrieden ist...
... das mit der Zufriedenheit lesen Sie woraus?
Ich mach´da mal ein fiktives Beispiel:
Jemand lernt von 2004 bis 2007 den Beruf des Buchbinders im Betrieb des Onkels.
Der Betrieb soll durch den Neffen später übernommen werden.
2007 muss der Betrieb jedoch leider Insolvenz anmelden
und jetzt steht ein junger Buchbinder auf der Straße...
Na ja die Stelle beim Onkel ist ja sicher nicht die einzig mögliche Stelle in ganz Deutschland oder?
Buchbinder ist ein aussterbender Beruf.
Was ich eigentlich hatte sagen wollen, war: Bevor wir nicht wissen, warum der TE in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann/darf/will, ... (könnte ja auch eine ausgelernte Friseurin mit einer Hautallergie sein, die schlicht nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann, - oder ein Bäcker mit Mehlstauballergie...)... *glaskugelreib*...
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