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wie ist die Rechtslage wenn man einen 5 Jahresvertrag abgeschlossen hat und man wandert nach 3 Jahren Laufzeit aus kann man dann den Vertrag außerordentlich kündigen???
Es kommt darauf an, welche Länderdeckung der oder die Verträge haben.
Gemeint ist ob man z.B in Europa bleibt oder in den Busch zieht.
In beiden Fällen muß man mit dem/den Versicherungsunternehmen Kontakt auf nehmen. Entweder wird dann die Deckung für das neue Land bestätigt oder der Vertrag wird aufgehoben. _________________ Freundliche Grüße
Basta
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