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Ansprüche bei Todesfällen

 
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Ilijas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 18:50    Titel: Ansprüche bei Todesfällen Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

wenn ein Frührentner stirbt und er beigesetzt wird, hat die Familie (Frau), die etwas "knapp bei der Kasse" ist, Anspruch auf irgendwelchen Zuschuss seitens des Staates oder der Berufsgenossenschaft oder der Krankenkasse? Kann sie irgendwo "Begräbnisgeld" beantragen? Wie ist da die Rechtslage.

Mfg
Ilijas
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sterbegeld gibt es schon länger nicht mehr von der Krankenkasse. Ich glaube, mit der Gesundheitsreform zum 01.01.2004 ist diese Leistung komplett weggefallen.

Sofern die Witwe die Beerdigung nicht bezahlen kann, kann unter Umständen das Sozialamt bei Bedürftigkeit helfen.
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Astrid69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine kleine Ergänzung.

Nur noch dann, wenn der Tod aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit eingetreten ist, gibt es ein Sterbegeld von der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Ansonsten schließe ich mich Stefanie an.

Gruß
Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch die, ausnahmsweise kurze, Rechtsgrundlage aus dem SGB XII

http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__74.html

Antrag möglichst vorher stellen
_________________
ausgezeichnet
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