Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.02.08, 12:00 Titel: Hartz4-Empfänger zieht um, um vom Hartz 4 wegzukommen...
Eine Hartz 4- Empfängerin mit 2 Kindern, alleinerziehend, hat ein Jobangebot 400 km entfernt von ihrem jetzigen Wohnort bekommen.
Die Ganztagsbetreuung der Kids ist durch Ganztags-Kiga, bzw Ganztagsschule im Anschluss gewährleistet.
Die Umzugskosten werden vom Amt übernommen.
Nun hat sie eine Wohnung gefunden, bei der sich folgende Probleme ergeben:
1.) Zwei der Räume müssten tapeziert werden. Es ist gar nichts an den Wänden dort. Gibt es dafür eine Beihilfe?
2.) In der Wohnung ist keine Kücheneinrichtung. Bislang hatte sie immer Wohnungen mit EBK. Leider ist aber diese Wohnung derzeit die einzige Möglichkeit und der Umzug muss auch bereits in 4 Wochen erfolgen, von daher bleibt nicht mehr die Zeit noch weiterzusuchen, da ja die Zuschüsse zum Umzug auch noch beantragt werden müssen und dies erst geschehen kann, wenn Miet- und Arbeitsvertrag vorliegen.
Auf Grund ihrer derzeitigen finanziellen Situation ist es ihr auch nicht möglich, eine Küche (gebraucht) zu erwerben.
Gibt es für solche Problemfälle irgendeine Lösung?
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.02.08, 12:06 Titel:
Mal aus dem Bauch heraus geantwortet.
Für die Tapeten sehe nicht unbedingt große Möglichkeiten, bei der Küche könnte man aber vielleicht und mit guter Begründung als Erstausstattung sehen, da bisher nie eine eigene benötigt wurde. Ich würde es zumindest mit dieser Argumentation versuchen.
Erstaustattung (eigentlich einer Wohnung) soll als einmalige Beihilfe gewährt werden. _________________ ausgezeichnet
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.