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Verfasst am: 18.02.08, 13:23 Titel: Übernahme des Falls durch Rechtsschutz / Geldrückforderungen
Hallo,
Person A hat Person B mehrmals Überweisungen (z.B. Autoversicherung, Telekonrechtsstritigkeiten, Anwaltsrechnungen etc.) gezahlt. Person B möchte nicht zahlen. Kann Person A den Fall durch die Rechtsschutzversicherung abwicklen lassen?
Person A und B waren längere Zeit in Paar, jedoch polizeitlich nicht zusammen gemeldet. Person B hat des öfteren mal übernachtet, aber es gab keine eheähnliche Gemeinschaft.
Hat Person A Anspruch auf Rückerstattung des Geldes, obowohl nur die Überweisungen als Beweis vorliegen und
übernimmt das die Rechtsschutzversicherung da es keine Familienstreitigkeiten sind?
an wen will Person B nicht zahlen? an die autoversicherung, Telefongesellschaft, etc...oder an wen? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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