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Defekter Zaun nach Baumfällung?

 
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 20:16    Titel: Defekter Zaun nach Baumfällung? Antworten mit Zitat

Hallo,
vor einiger Zeit wurde von einem Nachbarn ein Baum gefällt.
Ohne Rücksicht auf Verluste und ohen allzu viel Verstand.
Der Baum fiel bim Nachbarn auf den Zaun, dieser wure auf der Länge von ca. 15-20 Metern zerstört. Die Versicherung akzeptiert einen Kostenvoranschlag.
Jetzt wo man sich den Zaun angesehen hat, er hat insgesamt ca. 40 Meter,
stellt man fest, dass der Rest des Zauns (Maschendraht) schon ziemlich blass und
ein wenig eingedellt ist.
Wenn man jetzt lediglich den defekten Teil reparieren würde, wäre das für die Optik
sehr uneinheitlich.
Hat man hier ein Recht, dass die Versicherung sich auch an den restlichen Kosten beteiligt?

Danke Uwe
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

m.e. nein, da nur der zeitwert ersetzt wird.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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UweG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 21:28    Titel: Sorry, die Antwort ist kurz und unverständlich... Antworten mit Zitat

Aber trotzdem erstmal Danke!

Heißt das jetzt es wird der Zeitwert für den kompletten Zaun gezahlt, oder es wird der Zeitwert für die defekten 15 Meter gezahlt?
Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss dann der Geschädigte bezahlen?
Oder kann man den Schädiger außerhalb der Versicherung verpflichten zu zahlen?

Danke!
Uwe
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nein ich würde sagen: Kosten für reperatur des Beschädigten Zaunteils, abzüglich halt des Lebensalters
_________________
Geist ist Geil!


Zuletzt bearbeitet von Adromir am 18.02.08, 21:36, insgesamt 2-mal bearbeitet
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 21:35    Titel: Kann es sein? Antworten mit Zitat

Das der leidtragende dann letzendlich doch der Geschädigte ist?

Und wieist das mit der Differenz?
Kann man da rein garnichts meh beim Baumfäller holen?

Grüße
Uwe
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie meine Vorredner schon festgestellt haben besteht nach § 823 BGB nur ein gesetzlicher Anspruch in Höhe des Zeitwertes.
Das wäre bei einem beschädigten (alten oder neuen) Auto auch nicht anders.
Wenn der Schädiger sich auf seine Versicherung beruft, wird diese sehr wahrscheinlich eben den o.g. Paragraphen ins Feld führen.
Wenn der Baumfäller - nach Regulierung durch die Versicherung - aus eigener Tasche noch was drauflegt, wäre das eine nette Geste.
Verpflichtet wäre er dazu mA aber nicht.
_________________
chatterhand
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