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Bearbeitungsfrist

 
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ehunter
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 12:10    Titel: Bearbeitungsfrist Antworten mit Zitat

Hallo
Im Januar 2004 erkrankte mein Kind (6 Jahre) an Diabetes.
Ich stellte Anfang Februar beim Amt für Familie und Soziales, Versorgungsamt, Gutzkowstraße 10, 01069 Dresden, Antrag auf Ausstellung eines
Schwerbehindertenausweises. Bis zum heutigen Tage habe ich weder einen Bescheid noch einen gültigen Ausweis erhalten.
Bei telefonischen Nachfragen wurde ich bisher immer auf "demnächst" vertröstet.
So ich für das Kind Vergünstigungen in anspruch nehmen möchte, benötige ich jedoch
einen gültigen Ausweis. Sonst is nix mit Kostenfrei.
Ich habe etwas über Untätigkeitsklage und Verpflichtungsklage in Internet gelesen.
Meine Fragen:
Ereiche ich damit wirklich etwas?
Welches Gericht währe zuständig, Verwaltungsgericht oder Sozialgericht?
Ist so eine Klage Gerichtskostenfrei?
Entstehen andere Kosten?
Mit freundlichen Grüßen Eida Hunter
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rantanplan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.10.04, 08:35    Titel: Re: Bearbeitungsfrist Antworten mit Zitat

Haben Sie bei Antragsstellung eine Frist gesetzt? Wenn nicht, dann schreiben Sie einen freundlichen Dreizeiler mit einer Fristsetzung von 14 Tagen.

Viel Glück!
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hedges
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 03.10.04, 10:17    Titel: Re: Bearbeitungsfrist Antworten mit Zitat

Hallo Eida,

schreiben Sie der Behörde und setzen eine Frist zur "Bescheidung". Gleichzeitig künden Sie an, dass Sie Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erheben werden, wenn Sie bis zum Ablauf der Frist keinen Bescheid erhalten oder aber sachliche Gründe für die Nichtbescheidung bekommen.

Wie gesagt ist das Sozialgericht zuständig. Die Klage ist noch kostenfrei. Einen Anwalt benötigen Sie nicht.

Bestens,
H:
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