Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
In Niedersachsen gibt es eine 8te Klasse in der Realschule, welche massiv unter der Klassenlehrerin leidet. Die Kln hatte große Probleme bei einer Umsetzung ihrer Interessen (workshop) und sowohl die Kinder als auch die Eltern haben diesen verhindert.
Seitdem ist diese Ln -besonders zu den Wortführern-ungerecht und boshaft.
Das mag sich jetzt "harmlos" anhören, ist es aber für die Kinder nicht.
3 Kinder haben zum Halbjahr einen Antrag auf Versetzung in die Parallelklasse gestellt, weil sie dem psychischen Druck nicht mehr gewachsen waren.
Nach einer Umfrage haben sich 2/3 der Eltern über die Klassenleitung bitterböse beklagt und stehen hinter der Forderung, dass die Lehrerin aus dieser Klasse genommen werden muss. Das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört. Mit der Schulleitung gabs schon 2 Gespräche, welche aber zu keinem befriedigendem Ergebnis geführt haben.
Nächste Woche gehts zur Landesschulbehörde, respektive zum zuständigen Dezernenten, welcher um Hilfe gebeten wird.
Da nicht daran geglaubt wird, dass die Kln sich vom Wesen her ändert, ist es auch nicht glaubhaft, dass ihr jetziges "überfreundliches" Verhalten auf ein tiefes inneres Umdenken zurück zu führen ist, sondern lediglich aus Gründen der "Schadensbegrenzung" stattfindet.
Sorry, ich schreib zuviel.....
Um das Anliegen beim Dezernenten zu untermauern, haben die Elternvertreter natürlich Beispiele ihrer pädagogischen Missgriffe gesammelt.
Das "dickste Ding" und das, was das ganze Ausmaß repräsentiert ist Folgendes:
Ein Kind hat keinen Kontakt zum Vater. Eltern befinden sich seit 2 Jahren in Scheidung. Vater droht das Kind umzubringen. Kind psychisch sehr stark belastet und leidet sehr, seinen Vater nicht sehen zu können.
Diese Mutter redet über diese gesamte Lage mit der Klassenlehrerin.
Wenn dieses kind sich nun meldet und eine Frage stellt, sagt die Kln "frag doch deinen Vater"
Wird von den Kindern bestätigt.
Könnte man da nicht schon Anzeige erstatten? Wenn ja, warum? Wegen seelischer Grausamkeit? Oder Dienstaufsichtsbeschwerde?
Es wäre schön, wenn jemand meine fiktive Geschichte ernst nimmt und seine Meinung äußert.
Gruß
Brigitte
Zuletzt bearbeitet von Brigitte42 am 19.02.08, 13:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
Kind geht nur noch mit Abwehrspray zur Schule. Vater droht das Kind umzubringen. Kind psychisch sehr stark belastet und leidet sehr, seinen Vater nicht sehen zu können.
Gegen wen soll denn das Abwehrspray helfen? Gegen den Vater, die Lehrerin, Mitschüler? Wenn gegen den Vater (so verstehe ich es eigentlich), ist das doch ein Widerspruch. (Kind leidet darunter, den Vater nicht sehen zu können, schleppt aber gleichzeitig Spray mit sich, um denselben fernzuhalten, weil der mit Mord droht?)
Mal abgesehen davon hat der Exrichter natürlich recht und argumentativ begibt man sich immer in eine schwierige Lage, wenn man mit rechtstaatlichen Mitteln gegen andere vorgehen möchte (auch wenn das zu Recht geschieht), gleichzeitig aber deutlich macht, dass einen rechtsstaatliche Regeln nicht interessieren (dies betrifft jetzt nicht die TE sondern die Erziehungsberechtigten des Spray mit sich führenden Kindes).
Eine Straftat seitens der Lehrerin erkenne ich bislang nicht, wenn das Verhalten wie geschildert ist ("frag doch deinen Vater"), ist das natürlich unter aller Kanone. Die eingeschlagenen Wege scheinen mir da ganz sinnvoll zu sein.
Ich würde nun allerdings auch erstmal sehen und warten, was die vorgesetzte Dienststelle macht. Taktisch halte ich es nicht für klug, diese erst zu involvieren, sie dann aber gleichzeitig mit weiteren Maßnahmen zu überholen. Dann wird man sich dort nämlich vermutlich fragen, was das soll und entsprechend übellaunig reagieren.
P.S. Ich bin mir noch nicht so ganz klar, was ich von solchen Formulierungen zu halten habe:
Zitat:
Die Kln hatte große Probleme bei einer Umsetzung ihrer Interessen (workshop) und sowohl die Kinder als auch die Eltern haben diesen verhindert.
Seitdem ist diese Ln -besonders zu den Wortführern-ungerecht und boshaft.
Klingt für mich nicht so ganz nach unschuldigen kleinen Kindern, die von der Lehrerin fertiggemacht werden, sondern eher nach Konfrontation. Es ist m.E. nicht die Aufgabe von Wortführern in der Klasse, mit Rückendeckung der Eltern Workshops zu verhindern. So eine Vorgehensweise kann eigentlich nur schiefgehen. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Habe das mit dem blöden Abwehrspray editiert, weil es völlig irrelevant ist, aber wohl eine gute Angriffsfläche bietet.
Es geht hier nicht um einen einzelnen Schüler. Dieses Beispiel sollte aber das Ausmaß des gestörten Klasse-Lehrerverhältnisses aufzeigen.
Ich denke, ich habe den Paragraphen gefunden. § 171 StGB.
@Komoran
der Weg wird eingehalten.Sehe ich auch als richtig.
Ich habe nie von unschuldigen, kleinen Kindern gesprochen. Wollte aber auch nicht über die Sache an sich diskutieren. Es gab ja schon 2 Gespräche mit der Kln und den EV und der Schulleitung. Am Anfang stand ja die Bemühung einer friedlichen Lösung.
Für halbwüchsige 14jährige ist es aber auch wichtig, ernst genommen zu werden. Da gibts eben keinen workshop, wenn nur 2 von 30 dafür sind.
Und wenn die Klassensprecher ihre Belange nicht durchsetzen können, weil massiv Druck ausgeübt wird, dann müssen eben doch die Eltern mit ins Boot kommen.
Auch das gehört zur Erziehung Artikel 6 GG.
Es ist zeitraubend, gesundheitsschädlich und nervlich belastend. Für Eltern und Kinder.
Ich denke, ich habe den Paragraphen gefunden. § 171 StGB.
Du magst EINEN § gefunden haben, aber § 171 StGb ist sicherlich nicht für die hier dargelegten Gedankengänge einschlägig...
Erlaube mir aus der Kommentierung von Fischer, StGB zu zitieren
Zitat:
....bejaht worden...Halten unter schelchtesten hygienischen Bedingungen in Ställen, Kellern u. dgl.;Konfrontation mit schockierendem oder aufgrund des kindlichen Alters nicht verarbeitbarem Sexualverhalten der Eltern....
Für halbwüchsige 14jährige ist es aber auch wichtig, ernst genommen zu werden.
Dem stimme ich durchaus zu.
Zitat:
Da gibts eben keinen workshop, wenn nur 2 von 30 dafür sind.
Diese Ansicht halte ich für problematisch. Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Klasse darüber abstimmt, wie die Lehrkraft den Unterricht gestaltet?
Wird morgen die angekündigte Klassenarbeit nicht geschrieben, weil 30 von 30 Schülern dagegen sind?
Der zitierte Art 6 GG soll hier wohl dazu herhalten, daraus eine Weisungsbefugnis der Klassensprecher und Eltern gegenüber der Lehrerin herzuleiten. Dies halte ich für unzutreffend.
Zitat:
Es wäre schön, wenn jemand meine fiktive Geschichte ernst nimmt und seine Meinung äußert.
Das hatte ich versucht.
Zitat:
Wollte aber auch nicht über die Sache an sich diskutieren.
Ach so, dann eben nicht (mehr). _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
sorry. Irgendwie postet man ja manchmal aneinander vorbei. das liegt -glaube ich-in der Natur des Internets.
ICh meine nur, dass die Angelegenheit nicht mehr umkehrbar ist, da nun schon soviel inzwischen gelaufen ist. Soll heißen, selbst WENN das eine oder andere nicht so optimal umgesetzt wurde (Gespräche) -was durchaus stimmen kann, so ist es inzwischen nicht mehr wirklich wichtig. Das Kind ist in den brunnen gefallen-wie man so schön sagt.
Deshalb ist es müßig, sich über Vergangenes haarklein auseinander zu setzen. Die "Fronten" sind verhärtet und wir benötigen Hilfe. Und hier scheint mir der Dezernent als Ansprechpartener für geeignet. Er ist (noch) gegenüber der Schulleitung weisungsbefugt-
Was das Resultat sein wird, weiß ich nicht. Ob es überhaupt eines gibt. Klar ist, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde doch nur Sinn macht, wenn schon etwas genauer erklärt wird, welches "Vergehen" der Beamtin denn nun zur Last gelegt wird.
So finde ich jedenfalls die Hinweise im Netz.
Ich bin keine Juristin und lese einen Paragraphen ohne Kommentierung. Und für die psychischen Probleme der 3 Kinder und die daraus resultierende Versetzung in die Parallelklasse, sowie der unterschiedlichsten Probleme der Kinder, welche noch in der Klasse sind, schien mir der § 171 als sehr passend. Das mag ein Irrtum sein. Trotzdem werden wir ihn heranziehen. Das scheint aber ein Dschungel zu sein, durch den ich mich nicht kämpfen kann. Wir wollen auch keine Verurteilung erreichen, sondern die Schulbehörde/Schulleitung auf die ernshafte Problematik hinweisen.
Wir fühlen uns nicht ernstgenommen.
Obwohl es m.E. keine Rechtsgrundlage dafür gibt, wie die Lehrkraft den Unterricht gestaltet (außer natürlich den RRL) ist es absurd, einen workshop anzubieten, welchen die Kinder gar nicht wollen. Dies geschieht einzig und allein aus freien Stücken und ist deshalb m.E. verhandelbar und durchaus demokratisch zu entscheiden. (Was eine Klassenarbeit nicht ist)
Eine Klassenfahrt findet auch nur statt, wenn die Mehrheit damit einverstanden ist.
Außerdem verliert ein 5-tägiger workshop seinen pädagogischen Sinn, wenn die Kinder den boykottieren.
und
die Eltern müssen vorher (!) eine Einverständniserklärung über die Kostenübernahme unterschreiben---was in diesem Fall auch nicht stattfand.
Die Kinder fühlten sich übergangen, da die Lehrerin keine Diskussion darüber zuließ.
Das wäre jetzt so bestimmt (wer hatte das bestimmt???)
und es gäbe keine weitere Diskussion darüber.
Als dann der eine oder andere aufbegehrte, folgten Sanktionen.
Unter anderem durften einige Kinder nicht mehr am Sportunterricht teilnehmen. Sie mussten in Straßenkleidung auf der Bank sitzen. ( 6 Wochen!)
Es folgte demütigendes Verhalten seitens der Kln. Beispiel: vor der Klassenarbeit wurde gesagt:" du brauchst gar nicht mitschreiben, du schreibst sowieso eine 5"
"du bist der erste, der hier sitzenbleiben wird. dafür werde ich sorgen"
und so weiter. Dies geht nun schon so seit Oktober.
Dann fand ein Gespräch mit der Schulleitung statt.
Am nächsten Tag wurde die Kln krank. Für 3 Wochen.
Nach ihrer Rückkehr gab es dann ein gemeinsames Gespräch mit der Schulleitung und den EV und der Kln. Hier wurde gesagt, dass der Beratungslehrer und die Schul-Sozialpädagogin in die Klasse gehen werden, um zu beobachten und um Gespräche (auch Einzelgespräche mit den Schülern) zu führen.
Die Kln widersprach heftig, da sie mit dem Beratungslehrer persönlich "nicht könne".
Nach 1 Woche erfuhren die Eltern (von den Kindern!), dass der Beratungslehrer nun doch nicht käme, weil die Kln nicht mit ihm klarkommt.
Einen Tag später standen die EV bei der Schulleitung. Die Schulleitung hätte "für diese Sache keine Zeit".
Ja. Und nun bin ich am Ende meiner netten Geschichte. Vorerst.
Da sieht man mal, was aus so einer anfänglich "kleinen Sache" werden kann.
[quote="Brigitte42"]Ich denke mir mal eine Geschichte aus:
In Niedersachsen gibt es eine 8te Klasse in der Realschule, welche massiv unter der Klassenlehrerin leidet.
Zitat:
Die Kln hatte große Probleme bei einer Umsetzung ihrer Interessen (workshop) und sowohl die Kinder als auch die Eltern haben diesen verhindert.
Was soll das sein? Und warum verhindern die, dass die Lehrerin ihren Interessen nachgeht? Was sie macht, ist doch ihre Sache!
Zitat:
Seitdem ist diese Ln -besonders zu den Wortführern-ungerecht und boshaft.
Sagen die Schüler.
Zitat:
Das mag sich jetzt "harmlos" anhören, ist es aber für die Kinder nicht.
3 Kinder haben zum Halbjahr einen Antrag auf Versetzung in die Parallelklasse gestellt, weil sie dem psychischen Druck nicht mehr gewachsen waren.
Nach einer Umfrage haben sich 2/3 der Eltern über die Klassenleitung bitterböse beklagt und stehen hinter der Forderung, dass die Lehrerin aus dieser Klasse genommen werden muss.
Und, was sagt die Lehrerin dazu?
Zitat:
Das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
Und wer hat es gestört?
Zitat:
Mit der Schulleitung gabs schon 2 Gespräche, welche aber zu keinem befriedigendem Ergebnis geführt haben.
Nächste Woche gehts zur Landesschulbehörde, respektive zum zuständigen Dezernenten, welcher um Hilfe gebeten wird.
Und wie viele Gespräche gab es mit der Klassenlehrerin? Wird nur über sie geredet, oder auch mit ihr?
Zitat:
Da nicht daran geglaubt wird, dass die Kln sich vom Wesen her ändert, ist es auch nicht glaubhaft, dass ihr jetziges "überfreundliches" Verhalten auf ein tiefes inneres Umdenken zurück zu führen ist, sondern lediglich aus Gründen der "Schadensbegrenzung" stattfindet.
Ich lese daraus, dass sich etwas geändert hat. Und dass jetzt von pubertierenden Gören und ihren Eltern versucht wird, die Lehrerin trotzdem wegzumobben.
Zitat:
Sorry, ich schreib zuviel.....
Nö. Um die Lage zu beurteilen, fehlen viel zu viele Fakten.
Zitat:
Um das Anliegen beim Dezernenten zu untermauern, haben die Elternvertreter natürlich Beispiele ihrer pädagogischen Missgriffe gesammelt.
natürlich.
Zitat:
Das "dickste Ding" und das, was das ganze Ausmaß repräsentiert ist Folgendes:
Ein Kind hat keinen Kontakt zum Vater. Eltern befinden sich seit 2 Jahren in Scheidung. Vater droht das Kind umzubringen. Kind psychisch sehr stark belastet und leidet sehr, seinen Vater nicht sehen zu können.
Diese Mutter redet über diese gesamte Lage mit der Klassenlehrerin.
Wenn dieses kind sich nun meldet und eine Frage stellt, sagt die Kln "frag doch deinen Vater"
Jedes Mal? Das halte ich für eine Unwahrheit. Und - was war die Frage? "Tragen Sie eigentlich einen Slip?"
Zitat:
Wird von den Kindern bestätigt.
Wie oft?
Zitat:
Könnte man da nicht schon Anzeige erstatten? Wenn ja, warum? Wegen seelischer Grausamkeit?
Natürlich könnte man. Aber viele Achtklässler sind mit 13 noch gar nicht strafmündig.
Zitat:
Oder Dienstaufsichtsbeschwerde?
Läuft doch schon - oder was war das mit dem "Dezernenten"?
Zitat:
Es wäre schön, wenn jemand meine fiktive Geschichte ernst nimmt und seine Meinung äußert.
Gruß
Brigitte
audiatur et altera pars.
Man sollte immer beide Seiten hören. Das hat der Schulleiter - im Gegensatz zur Elternschaft - wohl getan. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
> Was soll das sein? Und warum verhindern die, dass die Lehrerin ihren Interessen nachgeht? Was sie macht, ist doch ihre Sache! >
Nein, ist nicht ihre Sache, wenn sie für die 5Tage workshop 55euro von den Eltern möchte. Dann müsen diese vorab (!) zustimmen. Das haben wir nicht getan.
>Sagen die Schüler>
ja, klar, wer sonst bitte?
>Und, was sagt die Lehrerin dazu?>
Wozu genau? Mit den 3 Fällen gab es Eltern/Lehrergespräche in denen sie die Anschuldigungen abstritt. Auch bei den Gesprächen mit der Schulleitung, den Eltern und ihr stritt sie ab, oder verharmloste ihre Aussagen. Sie sagt z.B. dem Kind (im Beisein der Eltern): "was erzählst du denn da zu Hause?"- mit mahnendem Zeigefinger
> Und wer hat es gestört?>
Gute Frage! Indem die Ln den Eltern sagte, dass die Kinder gerne den workshop machen möchten und den Kindern erzählte, dass die Eltern den workshop auf dem Elternabend beschlossen hätten (so ein dummes zeug!) ---ob das nun der Anfang war?
Mit der Schulleitung gabs schon 2 Gespräche, welche aber zu keinem befriedigendem Ergebnis geführt haben.
>Und wie viele Gespräche gab es mit der Klassenlehrerin? Wird nur über sie geredet, oder auch mit ihr? >
Es gab einige Gespräche NUR mit der Kln. Unser letztes Einzelgespräch fand Mitte Januar statt.
Die Kinder wollten immer wieder mit ihr über diesen leidigen workshop reden, sie verweigerte die Aussprache und hat dann ihre Verfügungsstunde nur noch für ihren normalen Unterricht genutzt.
> Ich lese daraus, dass sich etwas geändert hat. >
Oberflächlich ja. Wie lange? Bis wieder Ruhe eingekehrt ist? Ist dann noch eine objektive Notengebung möglich? Ohne weitergehende Begleitung und/oder Supervision o.ä. ist das nur ein Kratzen an der Oberfläche.
>Und dass jetzt von pubertierenden Gören und ihren Eltern versucht wird, die Lehrerin trotzdem wegzumobben. >
Na na...warum sollten wir dies wollen? Es wäre doch Irrsinn, seine Zeit und Nerven (und das kostet unglaublich Nerven) zu vergeuden.
Wer die Institution Schule ein wenig kennt- und ich denke, ich kenne sie, weiß doch, wie überaus schwierig es ist, Lehrer "wegzumobben".
Da finde ich klärende Gespräche und informative Anrufe ( so, wie es bereits 8 Jahre lang lief) doch weitaus angenehmer.
Zumal mit unabsehbaren Konsequenzen zu rechnen ist. Die Klasse ist von nun an eine "schwierige" Klasse mit "schwierigen Eltern".
Ob das hilfreich ist für eine erfolgreiche Schullaufbahn? Oder für eine gute Zusammenarbeit mit der Schule?
Hier ist noch ein Brief auf der Festplatte mit einer Einladung zum Elternstammtisch, in dem wir eine Englisch-ggf. Mathenachhilfe organisieren wollen, da die Kinder da enorme Lernrückstände haben. Selbstverständlich wird da vorher der Englischlehrer informiert, damit er diese Idee nicht als einen Affront ansieht. Dieser befürwortet es sogar.
Weiterhin würden wir gerne über das vermehrte Auftreten rechtsradikaler Gruppierungen reden. Dies wird zur Zeit alles eingefroren und zugedeckt.
Schade, dass Eltern oftmals unterstellt wird, sie würden gerne auf die lehrer losgehen.
Im gegenzug wird leider auch den Schülern unterstellt, sie würden "übertreiben", "lügen" oder dass die Pubertät allein schon ein Synonym für Lehrermobbing wäre.
Ich möchte mich ganz deutlich davon distanzieren. Ich finde eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Lehrkräften wichtig und unterstütze sie.
ich rege immer an, dass sich meine kinder selbstständig mit den Lehrkräften auseinandersetzen. Wenn ich aber den Eindruck habe, dass meine kinder Hilfe benötigen und sie sich nicht mehr allein zu helfen wissen, ist es meine Aufgabe und Pflicht für sie einzustehen.
Seit September letzten Jahres habe ich meinem Sohn immer wieder vorgeworfen, er würde übertreiben.Er wäre ja auch "nicht ohne"--- wenn er vor die Tür muss dann wird er schon etwas getan haben, was diese Maßnahme rechtfertigt usw. usw. usw.
Immer, wenn ich mit der Ln selber sprach, war sie absolut integer. Mein Sohn war sogar teilweise bei den persönlichen Gesprächen anwesend. Hinterher sagte mein Kind, dass sie Theater spielen würde, dass sie falsch sei und nicht wirklich so ist.
Ich habe meiner Einschätzung mehr Bedeutung beigemessen als seinen Schilderungen. Ich habe sogar gesagt: wenn du mit der Ln nicht klar kommst, dann hast du selber Schuld.
Im Januar erst, auf unserem Elternstammtisch, sprachen die Eltern mit mir und wollten wissen, wie es meinem Sohn ginge. Ihre Kinder erzählten zu Hause, wie die Kln so mit XXX umgehtt. Und dass ihre Mütter lieber ruhig sein sollten, weil sie Angst haben, dass es ihnen so ergeht wie z.B. meinem Sohn.
Ich habe vor lauter pubertierendem Geschrei die leisen Töne nicht gehört.
Und wenn der Dezernent auch der Meinung ist, dass kein Handlungsbedarf besteht, wird wohl zumindest meinem Sohn nur die Versetzung in die Prallelklasse bleiben.
Diese letzte Möglichkeit kennt er ja schon von den anderen Dreien und er möchte das nicht. er kam ja erst vor 1 1/2 Jahren in die Klasse und fühlt sich wohl.
Und diese Belastungen des Kindes, der ganzen Klasse und der Eltern soll man leichtfertig auf sich nehmen, weil man Machtspiele spielen will?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.