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Verfasst am: 18.02.08, 18:01 Titel: im hotel verunglückt
hallo,
familie a hat einen urlaub über ein reisebüro gebucht.
frau a stürzt im hotel an einer schlecht gesicherten treppe.
frau a bricht am anfang ihres urlaubes den humerus.
familie a macht eine fotoaufnahme von der treppe.
der kontakt zum lokalen reiseleiter wurde vom hotelpersonal unterbunden. zitat: ist krank. muss operiert werden.
wie soll sich familie a nun verhalten?
gibt es tagessätze als urlaubsentschädigung?
So ohne weitere Details und Ansicht der Treppe ist es schwierig hier weitere Aussagen zu tätigen.
Grundsätzlich haften Reiseveranstalter für die Sicherheit in den von ihnen angebotenen Objekten nach gewissen Kriterien.
Was nicht ganz verständlich ist, dass der "Kontakt zur Reiseleitung unterbunden" wurde. Es müsste auf jeden Fall der Reiseveranstalter unverzüglich informiert werden. Auch zur Beweissicherung sollten Zeugen festgehalten werden.
Kommt es zu einer Verhandlung muss ja der Geschädigte beweisen, dass er über diese Treppe gestürzt ist und sich seine Verletzungen noch wo anders zugezogen hat.
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