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Ich denke wenn Kaufvertrag vorhanden und eine Ummeldung beim Strassenverkehrsamt vollzogen wird. Why not? Nur was mit den Schadenfreiheitsrabatt geschieht, weiss ich nicht so recht. Ich tippe mal einfach auf "Übertragung auf die Ehefrau. Aber welchen Sinn könnte das haben? Würde so etwas Spass bereiten?
man hat sich zum kündigungstermin nicht darum gekümmert und nun festgestellt, daß eine andere versicherung billiger ist. darum das auto verkaufen, um die versicherung wechseln zu können.
aber, wie schon gesagt, dazu gehört dann auch das volle programm:
zur zulassungstelle, fahrzeug ummelden, neue papiere (evtl. auch neue nummernschilder?), inklusive der ganzen gebühren...und anschließend den schadenfreiheitsrabatt übertragen, wenn denn keiner oder kein so günstiger bei der ehefrau vorhanden ist. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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