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Richtlinien zum vertraglichen Schriftwechsel

 
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nenico84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 09:51    Titel: Richtlinien zum vertraglichen Schriftwechsel Antworten mit Zitat

Hallo,

für meine Diplomarbeit muss ich einen Anforderungskatalog an einen professionellen vertraglichen Schriftwechsel im bereich der privaten Krankenversicherung herausarbeiten. Kann mir jemand vielleicht sagen, wo das rechtlich abgeklärt sein könnte? Gibt's hierzu was im VVG oder im HGB oder vielleicht ganz woanders?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar...

Gruß

Nico
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.02.08, 20:26    Titel: Re: Richtlinien zum vertraglichen Schriftwechsel Antworten mit Zitat

nenico84 hat folgendes geschrieben::
Kann mir jemand vielleicht sagen, wo das rechtlich abgeklärt sein könnte?
hmmmm.... ich wüßte nicht, dass es für die Gestaltung von Schriftverkehr spezielle Rechtsgrundlagen gäbe. Im VVG mal gewiss nicht.

nenico84 hat folgendes geschrieben::

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar...


scheint schwierig zu werden, da konkret zu helfen.....

versuch´s mal beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft www.gdv.de

oder vielleicht eine Anfrage direkt bei verschiedenen privaten Versicherungsgesellschaften. Zumindest die großen sind im Allgemeinen recht kooperativ, wenn´s um Studien- oder Diplomarbeiten geht.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

ich versteh die frage nicht genau...

gehts darum, was auf einem brief alles enthalten sein muß?
also, z.b. adresse, vorstandsvorsitzende, erläuterungen?

ansonsten gibt es lediglich (unverbindliche?) DIN-vorgaben für einen Geschäftsbrief
_________________
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