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vertrag bei einer musikschule .. hier richtig?

 
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michi881
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 6
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 16:14    Titel: vertrag bei einer musikschule .. hier richtig? Antworten mit Zitat

hallo
ich habe eine frage. meine nichte ist seit januar in einer musikschule um keyboard zu lernen. nun ist das problem, daß ihr lehrer eine kündigung von der musikschule erhalten hat. leider ist es nun so daß sich meine nichte nun total weigert einen anderen lehrer zu akzeptieren und da sie hyperaktiv ist und in psychologischer behandlung ist wurde auch von der kinderpsychologin bestätigt, daß es für meine nichte nicht gut ist, einen ständigen lehrerwechsel zu haben. meine schwägerin hätte den vertrag angeblich bis zum 15. 2 .05 kündigen müssen um auf den 31.03 die musikschule verlassen zu können. doch da war noch keinem bekannt, daß dieser lehrer die musikschule verläßt. angeblich kommt meine nichte nun wegen des vertrags, der 6 wochen vor quartalsende gekündigt werden muss, da nicht raus. der besitzer der musikschule will keine atteste anerkennen und verlangt daß meine nichte diesen vertrag erfüllt. doch die weigert sich mit händen und füßen diese musikschule zu besuchen wenn der andere lehrer nicht mehr da ist.
meine frage nun : muss man das kind nun dazu zwingen den vertrag zu erfüllen, trotz ärztlichen attestes? oder gibt es eine möglichkeit daß meine nichte aus den vertrag raus kommt? meine schwägerin müßte bis september dieses jahres mon. 80 euro zahlen, und das obwohl meine nichte sich weigert dort hin zu gehen. der musikschulbesitzer sagte nun daß im vertrag nicht festgelegt wurde, nur von einem lehrer unterrichtet zu werden.
kann uns jemand einen tipp geben was wir nun tun sollen? meine nichte ist erst 8 jahre alt ...falls das noch wichtig sein könnte
vielen dank für eure bemühungen
liebe grüße michi
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Vertrag ist ein Dienstvertrag (Regelfall). Er kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es den Vertragsparteien nicht zuzumuten ist, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu warten (626 BGB).

zu beachten ist jedoch § 626 Abs. 2 BGB

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist auch eine mündliche Kündigung möglich.

Wurde die 2-Wochen-Frist nicht eingehalten, siehts schlecht aus.

Jedenfalls braucht die Tochter den Unterricht nicht zu besuchen. Ein dennoch vereinbarte Verpflichtung ist mE unwirksam. Dadurch bleibt jedoch der Zahlungsanspruch der Musikschule unberührt.
_________________
mfg
Klaus
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michi881
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 6
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

hallo OKlaus,
hab ich das nun richtig verstanden, daß wenn meine schwägerin diese 2 wochenfrist einhält, sie auch nicht weiter zahlen muss? oder läuft die pflicht auch bei einhaltung der frist weiter?
noch ist die 2 wochenfrist nicht vorüber, und schriftlich muss sie es eh machen, da der nette musikschulenbesitzer nicht mit sich reden läßt.
danke für die auskunft
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Kimy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Antwort hat jetzt nichts mit Recht zu tun, ich möchte es aber trotzdem schreiben.

Ihre Schwägerin sollte sich mal fragen, warum geht das Kind in die Musikschule?
Wegen des Lehrers oder um ein Instrument zu lernen?

Die Weigerung des Kindes hat bestimmt nichts mit Hyperaktivität zu tun. Sie hat wohl einfach keine Lust mehr.

Was macht sie in der Schule, wenn sie einen anderen Lehrer (Vertretung im Krankheitsfall beispielsweise) hat? Geht sie dann mit ärztlichem Attest nach Hause?

Aus erzieherischen Gründen, würde ich mich da erst mal durchsetzten. Sie soll sich den neuen Musiklehrer doch erst mal anschauen.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn sie die 2-Wochen-Frist einhält muss sie auch nicht bezahlen. Dazu muss allerdings auch ein wichtiger Grund vorliegen. Massive psychische Probleme können ein solcher Grund sein.

Wenn die Frist versäumt wird, bleibt das Kind zu Hause und die Zahlungspflicht besteht fort, bis eine ordentliche Kündigung möglich ist (siehe Vertrag).

Die Frist beginnt mit Kenntniserlangung aller Tatsachen (müsste Zeitpunkt der Attesterteilung sein).

- ohne Gewähr -
_________________
mfg
Klaus
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