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Wegen Fotos von der Hauptschule geworfen

 
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libdon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 22:45    Titel: Wegen Fotos von der Hauptschule geworfen Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Bekannte namens X hat mit 15 Jahren Bilder von sich anfertigen lassen, diese waren soweit auch jugendfrei. X hat sich eine Homepage gebastelt, die Bilder drauf gestellt und sich für Fotoshootings angeboten. X besucht eine öffentliche Hauptschule.

Der Direktor und die Lehrerschaft bekamen von der Seite Wind und stellten X zur Rede, luden ihre Mutter auch noch ein. Mutter war mit den Bildern einverstanden und konnte die Aufruhr von Direktor und Lehrerschaft nicht verstehen. Direktor droht mit Rausschmiss, wenn die Seite nicht offline geht. X setzt die Seite offline, zwei Wochen später lädt sie diese aber wieder hoch.
In der neunten Klasse, X ist mittlerweile 16 Jahre alt, kurz vor dem Quali, kommt ein wutentbrannter Direktor in die Klasse gestürmt und zitiert X nach draußen. X kann sich nicht vorstellen was los ist, sie ist eine gute Schülerin, sowohl im Betragen, als auch in der schulischen Leistung. Der Direktor blafft sie an, ständig würden bei ihm aufgebrachte Eltern anrufen und fragen, wie er sowas nur beschäftigen könnte. Eine aus dem "Milieu" möchte er nicht an seiner Schule haben, binnen 2 Wochen solle die Seite unten sein, sonst fliegt sie raus. X geht also wieder in die Klasse und wundert sich darüber, dass nur in der Schule besorgte Eltern anrufen aber nicht bei ihr zu Hause, läuft die Seite doch auf ihre Adresse, dagegen hat sie aber nirgends angegeben auf welche Schule sie geht. Fünf Minuten später kommt der Direktor diesmal noch zorniger in die Klasse gestürmt und bellt: "Ach was, du bist jetzt schon draußen!"
Der Lehrer schaut sie nur hilflos an und zuckt mit den Schultern. X packt ihren Ranzen und geht nach Hause. Die Eltern von X sind zwar empört, allerdings geht keiner zum Anwalt, haben selbst nicht den Mumm dazu. X selbst kann nicht zum Anwalt, da noch nicht volljährig. Der Vater von X ruft abends beim Direktor an, dieser legt auf. Vater ruft noch öfter an, immer wird aufgelegt, wenn er sich meldet. Als der Direktor merkt, dass auflegen nicht hilft, erzählt er dem Vater, die Mutter wäre in der Schule gewesen und hätte X abgemeldet. Der Lautsprecher ist an und die Mutter ruft im Hintergrund entsetzt dazwischen, da dies der absoluten Unwahrheit entspricht. Der Direktor räumt schließlich ein, dass dies eine Lüge war, er möchte sowas wie X einfach nicht an seiner Schule haben, dann legt er auf.

Die Zeit vergeht, dann bekommt X Post von der Berufsschule. Sie soll etliche hundert Euro für Versäumnisse zahlen. X oder ihre Eltern haben vorher gar nicht gewusst, dass X in die Berufsschule muss, keine Aufforderung bekommen, gar nichts! X geht also zum nächsten Termin in die Berufsschule. Dort muss sie erstmal zur Anmeldung ins Direktor-Büro.
Die Sekretärin lässt nebenbei fallen, dass ihre Mutter sie abgemeldet habe. X fragt, ob sie diese Abmeldung mal sehen dürfe. Dies verneint der Direktor der Berufsschule. Der Direktor der Hauptschule habe den Eltern von X eine Mitteilung über ihre Homepage geschickt und diese wäre daraufhin in die Hauptschule gegangen und hätte sie abgemeldet, behauptet der Direktor der Berufsschule. X bittet um eine Kopie dieser angeblichen Abmeldung, der Direktor der Berufsschule verneint vehemmend. X erzählt das zu Hause ihrer Mutter, diese ruft sofort den Direktor der Berufsschule an. Auch ihr will er keine Kopie aushändigen, sagt das solle sie doch mit der Hauptschule ausmachen.

X wird krank, ist nicht in der Lage eine Verhandlung zu führen, diese Krankheit bessert sich erst mit 22 Jahren. Hat X noch eine Chance den ehemaligen Direktor zu verklagen? Dieser wohnt allerdings nun in Frankreich. Wie sieht es mit dem Direktor der Berufsschule aus?
Kann ein Direktor ein Mädchen wegen Nacktfotos von der Schule werfen und danach behaupten, die Mutter habe sie abgemeldet?
Wie ist die Rechtslage?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 23:27    Titel: Re: Wegen Fotos von der Hauptschule geworfen Antworten mit Zitat

[quote="libdon"]
Zitat:
Kann ein Direktor ein Mädchen wegen Nacktfotos von der Schule werfen und danach behaupten, die Mutter habe sie abgemeldet?
Wie ist die Rechtslage?
In jedem Bundesland anders.

In Bayern kann ein Direktor das nicht im Alleingang, dazu braucht man einen Konferenzbeschluss. Da die "Verfehlung" nicht in der Schule passierte, wäre das Ganze ohnehin stark anzuzweifeln.
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libdon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Was hätte der Direktor der Hauptschule und der von der Berufsschule überhaupt zu erwarten bzw. was hätte Ex-Schülerin X davon, wenn sie Klage erhebt?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung. Das ist wohl auch nicht mehr vom Schulrecht abgedeckt, sondern Verwaltungsrecht.
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mitternächtliche Grüße.


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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo libdon,
Zitat:
was hätte Ex-Schülerin X davon, wenn sie Klage erhebt?
Nerven-, Zeit- und Geldverlust, aber immer noch keinen Schulabschluss.

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Tehlak
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

@Kurt Knitz: Man könnte jetzt natürlich den Spieß auch Umdrehen und der Schule (dem Schulträger) den Geldverlust aufdrücken.

Hier wurde schließlich durch eine rechtswidrige Handlung des Direktors dem Schüler Schaden zugefügt. Grundsätzlich sollte man aber auch das zuständige Schulamt konsultieren.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.08, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, nur wenn wir über die Amtshaftung gehen würden, § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG, wäre die Verjährungsfrist drei Jahre. Und die scheinen mir schon eine Weile vorbei zu sein.

Beste Grüße

Metzing
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see
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Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

also ich 'blick' hier überhaupt nix.

Watt denn nu?
Hauptschule (da gibt es keine Direktoren) oder Berufsschule?
Oder Wechsel der Schule.
Hier passt nix zusammen.

Da 'spielt' doch sicher mehr als diese sog. Homepage eine Rolle.!

Allein schon die Aussage "etliche hundert € für Versäumnisse bezahlen...."
und andere Behauptungen -und dann auch noch Jahre später- wieder aufrollen zu wollen -> Frage

Un/fragwürdig das Ganze. Mit den Augen rollen
Dieser 'Fall' ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Ausrufezeichen


Liebe Grüße
see
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est modus in rebus
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.02.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

see hat folgendes geschrieben::
also ich 'blick' hier überhaupt nix.

Watt denn nu?
Hauptschule (da gibt es keine Direktoren) oder Berufsschule?
Oder Wechsel der Schule.
Hier passt nix zusammen.
Sicher? Immerhin wissen wir nicht mal das Bundesland! Außerdem - wenn man soo viele Jahre aus der Schule raus ist, weiß man möglicherweise die genaue Amtsbezeichung nicht mehr. Die spielt sowieso keine Rolle, oder?
Zitat:
Da 'spielt' doch sicher mehr als diese sog. Homepage eine Rolle.!
Kann sein - kann auch nicht sein.

Zitat:
Allein schon die Aussage "etliche hundert € für Versäumnisse bezahlen...."
Schulpflicht besteht nun mal für unter-18-jährige. Und da werden Bußgelder verhängt worden sein.
Zitat:
und andere Behauptungen -und dann auch noch Jahre später- wieder aufrollen zu wollen -> Frage
Naja, vielleicht ist ein junger Mann in das Leben der jungen Dame getreten, und der versucht nun nachträglich noch "was zu retten".
Zitat:
Un/fragwürdig das Ganze. Mit den Augen rollen
Dieser 'Fall' ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Ausrufezeichen
Naja - wir sollten erst mal davon ausgehen, dass der Fragesteller keinen Blödsinn erzählt - schließlich will er Informationen zur Rechtslage, und die können nur stimmen, wenn die berichteten Fakten auch stimmen.
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Planloser
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Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Problem liegt hier in der Rolle der Eltern. - Schließlich war die Schülerin noch minderjährig. Hier haben es die Eltern versäummt -notfalls mit Rechtsmitteln- auf einen (anderen) Schulabschluss hinzuwirken.
Es ist fraglich in wie weit, bei einem damaligen Verzicht auf Rechtsmittel nun ein Amtsverschulden geltend gemacht werden soll. Sinngemäß wurde die Situation durch die Eltern als rechtens anerkannt.
Grüße
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Ich hab keine Ahnung.
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libdon
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Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 20.02.08, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
see hat folgendes geschrieben::
also ich 'blick' hier überhaupt nix.

Watt denn nu?
Hauptschule (da gibt es keine Direktoren) oder Berufsschule?
Oder Wechsel der Schule.
Hier passt nix zusammen.
Sicher? Immerhin wissen wir nicht mal das Bundesland! Außerdem - wenn man soo viele Jahre aus der Schule raus ist, weiß man möglicherweise die genaue Amtsbezeichung nicht mehr. Die spielt sowieso keine Rolle, oder?
Zitat:
Da 'spielt' doch sicher mehr als diese sog. Homepage eine Rolle.!


Das Bundesland ist Bayern und zum Schulleiter wurde immer Direktor gesagt.

Zitat:
Allein schon die Aussage "etliche hundert € für Versäumnisse bezahlen...."


da keine aufforderung zur anmeldung kam, wurde die schülerin auch nicht angemeldet, irgendwann flatterte nur mal ein wisch mit einer forderung von mehreren hundert euro ins haus und die mitteilung, dass die schülerin sich in der klasse "nj10" zum nächsten mittwoch um 7.00 uhr melden soll. das ist sogar belegbar

Zitat:
und andere Behauptungen -und dann auch noch Jahre später- wieder aufrollen zu wollen -> Frage


nein, es ist eine erkrankung, wie schon geschrieben, die eine verhandlung für die schülerin nicht tragbar machte, da die schülerin in dieser zeit sehr viel angst um ihre gesundheit hatte, rückte dieses thema außerdem in den hintergrund

Zitat:
Un/fragwürdig das Ganze. Mit den Augen rollen
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Naja - wir sollten erst mal davon ausgehen, dass der Fragesteller keinen Blödsinn erzählt - schließlich will er Informationen zur Rechtslage, und die können nur stimmen, wenn die berichteten Fakten auch stimmen.


richtig, der fragesteller erzählt hier auch keinen blödsinn. zeugen, sowie eltern, können gerne per pm genannt werden, kein problem.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.02.08, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zeugen, sowie eltern, können gerne per pm genannt werden, kein problem.

So etwas wollen wir hier lieber gar nicht erst anfangen... Ausrufezeichen Sehr böse

Beste Grüße

Metzing
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libdon
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Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 01.03.08, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Aber dann möchte ich auch sehr darum bitten, nicht mit falschen Unterstellungen anzufangen.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Frage jetzt eigentlich hinreichend beantwortet?

Für die schulrechtliche "Behandlung" fehlt nämlich immer noch die Angabe des Bundeslandes.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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